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Übernehmen

Ehrenamtliche Schiedspersonen gesucht – Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzung als Ziel der Tätigkeit

Die Stadt Bergisch Gladbach hat die Aufgabe, zum 1. März 2018 die Ehrenämter der Schiedsfrau/ des Schiedsmannes und der beiden stellvertretenden Schiedsfrauen/ Schiedsmänner (Schiedsperson) neu zu besetzen.
Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach gewählt und vom Amtsgericht Bergisch Gladbach bestellt.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, in Bergisch Gladbach wohnen und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben.

Aufgabenbereich der Schiedspersonen
Die Hauptaufgabe soll in der Beratung der streitenden Parteien bestehen, damit eine möglicherweise langwierige und nervenaufreibende gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden kann. Die Schiedspersonen und ihre Stellvertreter kümmern sich regelmäßig darum, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten.
Durch den Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches können die Streitigkeiten unbürokratisch und kostensparend beendet werden.
Schiedspersonen werden in vielfältigen Bereichen , z. B. Nachbarrechtsstreitigkeiten, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Hausfriedensbruch, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung, tätig.

Eignung für das Schiedsamt
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt sein, über eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören verfügen und Freude und Geschick in Verhandlungsführungen haben.
Es gelten die Ausschlussgründe gem. § 2 Schiedsamtsgesetz NRW.
Für die Schlichtungsverhandlungen stehen im Rathaus Bergisch Gladbach Räumlichkeiten zur Verfügung und es wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro gezahlt.
Die Schiedspersonen werden für ihre Tätigkeit hinreichend ausgebildet und nehmen an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 3. Dezember 2017 schriftlich bewerben.

Die Bewerbungen, bitte mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, telefonischer Erreichbarkeit und einem kurzen Lebenslauf senden Sie bitte an:

Stadt Bergisch Gladbach
Fachbereich 3 / 300
Bewerbung Schiedsperson
An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach
oder per mail an : b.cord@stadt-gl.de

Für Rückfragen steht Brigitte Cord, Tel. 02202/ 14 2378 gerne zur Verfügung.