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Planfeststellungsantrag des Flughafen Köln Bonn

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens des Flughafens Köln/Bonn erfolgt in Kürze die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen.

Wie das Regierungspräsidium Düsseldorf als zuständige Anhörungsbehörde mitgeteilt hat, können Bürger ab dem 6. November die Planunterlagen vier Wochen lang einsehen. In 29 umliegenden Städten und Gemeinden wird der Antrag des Flughafens bis zum 5. Dezember in den jeweiligen Gemeinde-verwaltungen zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Der Flughafen hatte im Dezember 2016 beim NRW-Verkehrs-ministerium die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Ziel ist es, größtmögliche Rechts-, Planungs-, und Investitionssicherheit herzustellen. Der Antrag umfasst einige bereits realisierte und einige zukünftige Baumaßnahmen. Es werden keine neue Start- und Landebahn und keine zusätzlichen Rollwege gebaut.

Nunmehr erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, sich über die Verfahrensinhalte des Antrags umfassend zu informieren. Der Antrag beinhaltet auch eine Umweltverträglichkeitsstudie, die unter Einbeziehung von umwelttechnischen Gutachten erstellt wurde. Dazu zählen etwa ein Schadstoff-, Lärm-, Licht- sowie ein Artenschutz-Gutachten. Einwände können binnen 6 Wochen nach Beginn der Auslegung bei der Behörde geltend gemacht werden.
Bereits Anfang des Jahres wurde in drei Bürgerversammlungen den Anwohnern im Wege der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung das Vorhaben vorgestellt. Weitere Informationen zur Planfeststellung gibt es auf der Homepage des Flughafens unter
www.koeln-bonn-airport.de/unternehmen/planfeststellung.html.

- Eine Pressemitteilung des Flughafen Köln Bonn -