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Einschränkungen bei der Müllabfuhr aufgrund winterlicher Witterung – Hinweis auf Räum- und Streupflichten

Einschränkungen bei der Müllabfuhr aufgrund winterlicher Witterung – Hinweis auf Räum- und StreupflichtenBild vergrößernKonrad-Adenauer-Platz im Schnee

Die anhaltenden Schneefälle und Glätte in den vergangenen Tagen haben im Stadtgebiet Bergisch Gladbach zu erheblichen Einschränkungen im Straßenverkehr geführt. Infolgedessen konnten die Fahrzeuge der Müllabfuhr nicht alle Straßen wie gewohnt anfahren. Betroffen waren insbesondere Straßen, die nicht oder nicht ausreichend geräumt waren. Auch wenn die aktuellen Temperaturen wieder weniger Frost zulassen, möchte die Stadt Bergisch Gladbach dies zum Anlass nehmen, alle Anwohnerinnen und Anwohner eindringlich auf ihre bestehenden Räum- und Streupflichten hinzuweisen, falls in den kommenden Tagen und Wochen neuer Schneefall zu erwarten sein sollte.

Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anliegende vieler Straßen im Stadtgebiet nicht nur verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen, sondern auch die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straßen sicherzustellen.

Nur so können Müllfahrzeuge, Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie weitere kommunale Dienstleistungen zuverlässig und sicher ihren Aufgaben nachkommen. Nicht oder unzureichend geräumte Straßen führen dazu, dass Müllabfuhren Straßen aus Sicherheitsgründen nicht anfahren können und es zu Verzögerungen oder Ausfällen bei der Abfallentsorgung kommt.

Welche Straßen in Bergisch Gladbach als sogenannte Anliegerstraßen gelten und somit von den Anwohnerinnen und Anwohnern selbst zu reinigen und zu streuen sind, kann auf der städtischen Homepage eingesehen werden. Eine entsprechende Übersicht ist abrufbar unter https://www.bergischgladbach.de/winterdienst.aspx (Link zur Übersicht und dazugehörige Erklärung unten auf der Seite). Dort ist auch die entsprechende Satzung zu finden. Weitere Informationen sind zudem unter www.bergischgladbach.de/strassenreinigung.aspx einsehbar.

Sonderregelung für die nächste Müllabfuhr
Für die kommende reguläre Müllabfuhr gilt aufgrund der witterungsbedingten Ausfälle folgende Sonderregelung für die Straßen, in denen in der vergangenen Woche Müllabfuhren ausgefallen sind:
• Restmüll: Zusätzlich anfallender Restmüll kann in stabilen, verschlossenen Plastiksäcken gut sichtbar neben der Restmülltonne bereitgestellt werden.
• Biomüll: Hierfür bitten wir, ausschließlich Papiersäcke zu verwenden, die ebenfalls neben der Biotonne abgestellt werden können.
Diese Säcke werden bei der nächsten regulären Leerung kostenlos mitgenommen.

Die Stadt Bergisch Gladbach dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe, ihre Rücksichtnahme und ihr Verständnis in dieser besonderen Wettersituation.