Die Ommerbornstraße erhält eine neue Fahrbahndecke. Im Bereich zwischen der Herkenrather Straße und der Straße Oberlerbach soll die Sanierung ab 6. Oktober 2025 umgesetzt werden.
Die neue Fahrbahndecke wird die Temperaturen im Sommer senken und die Lautstärke reduzieren.
Für die Sanierung wird eine Befestigung aus Asphalt gewählt. Neben der grundsätzlichen Substanzverbesserung ist geplant, die oberste Asphaltschicht, die so genannte Deck- oder Verschleißschicht, mit einem leicht aufgehellten Asphalt auszuführen. Dies soll im Sommer die Temperaturen absenken und nachts die Sicht verbessern. Zudem wird für die Asphaltdeckschicht ein feinkörniges Material gewählt, das die Lärmemissionen und -immissionen absenkt. Neben der Sanierung der Fahrbahn werden in einem Zug defekte Abwasserschächte saniert und die vorhandenen Schachtabdeckungen sowie die Straßeneinläufe erneuert. In den Bereichen der Hausnummern 14 und 64 wird der Gehweg verbreitert.
Verkehrssicherung
Die Ommerbornstraße hat eine zu geringe Breite, um bei einer halbseitigen Sperrung die erforderliche Mindestbreite einer Fahrbahn einhalten zu können. Daher muss unter Vollsperrung gearbeitet werden. Die Markierung erfolgt in der Regel nach Fertigstellung aller Abschnitte und nach Verkehrsfreigabe. Hierfür ist keine erneute Sperrung erforderlich, da außerhalb des Berufsverkehrs im fließenden Verkehr gearbeitet wird.
Bauabschnitte
Die Arbeiten unterteilen sich in drei Bauabschnitte: Der erste Bauabschnitt reicht von Lichtenweg bis zur Herkenrather Straße und ist zugleich der aufwändigste Bauabschnitt. Der zweite Bauabschnitt wird zwischen dem Lichtenweg und der Ortstafel gebildet, der dritte Bauabschnitt zwischen der Straße Oberlerbach und der Ortstafel.
Die Bauzeit beträgt insgesamt schätzungsweise 12 bis 15 Wochen, wobei die einzelnen Abschnitte aufgrund des unterschiedlichen Aufwandes unterschiedlich lang bearbeitet werden.
Straßenbaubeiträge
In Nordrhein-Westfalen werden für Maßnahmen zur Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung bestehender Straßen keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben, wenn die Maßnahmen ab dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden bzw. werden. Der nach früherem Recht auf die Anlieger entfallende Kostenanteil wird nunmehr vom Land NRW übernommen. Den Anliegerinnen und Anliegern entstehen daher diesbezüglich durch den Ausbau keine Kosten.
Die Anliegerinnen und Anlieger wurden postalisch zu den Vorhaben informiert. Fragen können nach vorheriger Terminabsprache durch ein persönliches Gespräch im Rathaus Bensberg beantwortet werden. Darüber hinaus wird die Planung auf der städtischen Homepage unter https://www.bergischgladbach.de/strassenausbau.aspx hochgeladen.