Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Integrationsratswahl am 14. September – Briefwahl kann jetzt beantragt werden, Direktwahlbüro öffnet am 18. August

Integrationsratswahl am 14. September – Briefwahl kann jetzt beantragt werden, Direktwahlbüro öffnet am 18. AugustBild vergrößern

Am Sonntag, den 14. September, findet neben der Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin, des Rates der Stadt Bergisch Gladbach, des Landrats bzw. der Landrätin und des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises auch die Integrationsratswahl statt.

Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl ist, wer
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wer an dem Tag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder möchte, kann ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen. Das Direktwahlbüro öffnet am Montag, den 18. August, auf dem Zanders-Gelände. Das Wahlbüro hat seine Arbeit aufgenommen und steht mit Rat und Tat jedem Wahlberechtigten unter 02202 – 14 2888 zur Seite.
Die Wahlbenachrichtigungen werden jedem Wahlberechtigten bis zum 24. August 2025 per Post zugeschickt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollte, möge sich an das Wahlbüro wenden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Wahlberechtigte, die nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über ihre Wahlberechtigung zu führen.

Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:
a) online: über den Link: https://oliwa.kommunale.it/IWS/startini.do?mb=5378004 Dieser Link ist auf der Homepage der Stadt Bergisch Gladbach hinterlegt. Eine Beantragung ist direkt über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich.
b) schriftlich: durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung an das Wahlbüro: Wahlbüro Bergisch Gladbach, Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach. Ausgefüllte Wahlunterlagen müssen das Wahlbüro am Wahltag bis 16 Uhr erreicht haben. Eine telefonische Anforderung von Wahlunterlagen ist nicht möglich.

Wählende, die es eilig haben oder denen der Postweg zu lange dauert, können ab dem 18. August 2025 das städtische Direktwahlbüro besuchen. Öffnungszeiten montags bis freitags zwischen 10 und 18 Uhr und samstags zwischen 10 und 15 Uhr. Letztmalig öffnet das Direktwahlbüro am Freitag vor der Wahl, 12. September 2025, und schließt an diesem Tag um 15 Uhr. Das Direktwahlbüro ist auf dem Zanders-Gelände, An der Gohrsmühle 25, 51469 Bergisch Gladbach zu finden. Für eine Direktwahl muss der Personalausweis oder Pass vorgelegt werden.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der begrenzten Parkplatzkapazitäten am Zanders-Areal wird empfohlen, einen der umliegenden öffentlichen Parkplätze zu nutzen, oder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV anzureisen. Das Parken im Wendehammer der Zufahrt auf das Gelände, auf vermieteten (privaten) Parkplätzen oder auf dem für Autoverkehr gesperrten Zanders-Areal selbst ist untersagt.