Mit einer gut gedämmten Fassade gibt es das ganze Jahr über Vorteile: Im Sommer heizen sich die Wände nicht so schnell auf und in der kalten Jahreszeit wird die Heizwärme im Gebäude gehalten. Das hat einen erheblichen Effekt auf Wohlbefinden und Geldbeutel. Eine effektive Dämmung von Außen-, Keller- und Dachgeschossdecke senkt aber nicht nur die Energiekosten. Sie beugt auch Schimmelbildung vor, erhöht den Wohnkomfort, steigert den Immobilienwert und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Haueigentümerinnen und -eigentümern wird empfohlen, ihre Fassaden nachträglich zu dämmen. Das gilt nicht nur für die Außenwände, sondern auch für die oberste und die unterste Geschossdecke. Außenwände verursachen durch ihre große Fläche bis zu 25 Prozent der Energieverluste eines Gebäudes. Somit gehört die Dämmung zu den wichtigsten Energieeffizienzmaßnahmen am Gebäude.
Dämmung der Außenwände: Gut für Konto und Klima
Eine energetische Fassadenrenovierung lässt sich idealerweise mit weiteren Instandsetzungsmaßnahmen wie Risssanierungen oder Neuanstrichen verbinden. So lassen sich Sanierungskosten für die Altfassade sparen.
Auch ein Heizungsaustausch ist ein geeigneter Zeitpunkt für eine gleichzeitige Fassadendämmung. Denn so kann die neue Heizung in der Regel kleiner dimensioniert werden – und damit sparsamer ausfallen.
Erster Schritt der Sanierungsmaßnahme ist die Auswahl der richtigen Dämmung. Dazu macht der Gesetzgeber konkrete Vorgaben: So fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei der nachträglichen Fassadendämmung eine definierte Dämmqualität mit guter Dämmwirkung. Auch Kriterien wie Brand- und Feuchteschutz, Umweltverträglichkeit und Preis beeinflussen die Auswahl der Dämmstoffe. Planungsbüros oder Handwerksbetriebe helfen dabei, die optimalen Materialien für das jeweilige Sanierungsprojekt auszuwählen.
Sonderfall Innendämmung: Effiziente Alternative bei schwierigen Fassaden
In manchen Fällen ist eine Außendämmung nicht möglich, zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden, bei einer eingeschränkten Grenzbebauung oder bei Unstimmigkeiten in einer Eigentümergemeinschaft. Die gute Nachricht: Neuartige Dämmstoffe können heute die früher gängige Gefahr von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung minimieren. Wichtig ist eine gute Beratung zu den Materialien und eine fachliche Ausführung. Darüber hinaus sollte möglichst keine Feuchtigkeit, zum Beispiel durch Schlagregen, von außen in die Wände eindringen. Dies kann eine wasserabweisende Beschichtung auf der Außenfassade sicherstellen.
Keller- und Geschossdeckendämmung: So wird der Rundumschutz komplett
Zur Gebäudehülle zählt nicht nur die Außenwand, sondern auch die obere und untere Geschossdecke. Erst wenn all diese Wände gedämmt sind, ist der Wärmeschutz optimal. Die oberste Geschossdecke muss immer dann gedämmt werden, wenn das Dach selbst nicht gedämmt und der Dachboden unbewohnt ist. Dazu verpflichtet das Gebäude-Energiegesetz (GEG, § 47) – bis auf wenige Ausnahmen – alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die nach 2002 in ihre Immobilie eingezogen sind und dort noch wohnen.
Wird der Keller nicht regelmäßig beheizt, kann eine Dämmung der Kellerdecke die Heizkosten im Wohnraum senken und gleichzeitig den Wohnkomfort durch einen angenehm warmen Fußboden steigern. Bei glatten Decken und einer ausreichend hohen Stehhöhe ist eine Dämmung der Kellerdecke mit relativ wenig Aufwand möglich. Um Wärmeverluste zu vermeiden, sollten die oberen 50 Zentimeter der Kellerwände sowie die kalten Seiten des Kellerabgangs und die Unterseite der Treppe gleich mitgedämmt werden.
Weiterführende Informationen zur Dämmung der Gebäudehülle sowie zu den einzelnen Dämmstoffen und Verfahren – gibt die Website der kommunalen Sanierungsinitiative ALTBAUNEU: https://www.alt-bau-neu.de/bergisch-gladbach/wissenswertes/gebaeudehuelle
Fördermittel: Gute Fassadendämmung wird belohnt
In vielen Fällen lohnt es sich, die Gebäudehülle besser zu dämmen als es das GEG vorschreibt. Denn das spart nicht nur Heizenergie, sondern ist in vielen Fällen auch die Voraussetzung, um Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Zu den wichtigsten Fördermaßnahmen zählt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Fördermaßnahme unterstützt auch die dazugehörige Fachplanung und Baubegleitung. Einen Überblick über die unterschiedlichen Förderprogramme, Zuschüsse und Kredite sowie Anleitungen zum Beantragen von Fördermitteln gibt der FördermittelCheck von ALTBAUNEU: https://www.alt-bau-neu.de/bergisch-gladbach/foerderung
ALTBAUNEU unterstützt bei der energetischen Gebäudesanierung
Umfassende Informationen und konkrete Tipps zur energetischen Sanierung gibt ALTBAUNEU. Die gemeinsame Initiative von Kommunen und Kreisen in Nordrhein-Westfalen berät Hauseigentümerinnen und Eigentümer bei einer effizienten Umsetzung von Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. Auf alt-bau-neu.de/bergisch-gladbach erhalten die NRW-Bürgerinnen und Bürger unter anderem Informationen zu Sanierungsthemen und Förderungen sowie unter alt-bau-neu.de/bergisch-gladbach/dienstleister konkrete Kontaktdaten von Sanierungsexpertinnen und -experten aus verschiedenen Bereichen.