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Integrationsratswahl am 14. September – Motivierte Kandidatinnen und Kandidaten gesucht!

Integrationsratswahl am 14. September – Motivierte Kandidatinnen und Kandidaten gesucht!Bild vergrößern

Am Sonntag, den 14. September 2025 ist nicht nur Kommunalwahl – auch die Wahl zum Integrationsrat findet statt.

Der Integrationsrat spielt eine zentrale Rolle dabei, die Stimmen aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Bergisch Gladbach zu vertreten und aktiv an der Gestaltung des Zusammenlebens mitzuwirken. Deshalb sucht die Stadt Bergisch Gladbach motivierte Personen, die in den kommenden 5 Jahren im Integrationsrat mitwirken wollen.

Der Integrationsrat ist ein wichtiges Gremium, das die besonderen Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit internationaler Familiengeschichte vertritt. Er arbeitet eng mit Stadtverwaltung, Politik und Zivilgesellschaft zusammen, um Integration aktiv zu fördern und Barrieren abzubauen.

Warum für den Integrationsrat kandidieren?
Als Kandidatin oder Kandidat im Integrationsrat gibt es die Möglichkeit, die Lebensrealitäten verschiedener Communitys sichtbar zu machen, Einfluss auf wichtige Entscheidungen zu nehmen und die Zukunft von Bergisch Gladbach zu gestalten. Der Integrationsrat setzt sich für Chancengerechtigkeit, kulturelle Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Er bringt die Perspektiven der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in politische Prozesse ein, initiiert Projekte und arbeitet an Lösungen für Herausforderungen im Bereich Integration.

Wer sich für die Belange seiner Community engagieren möchte und Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft bauen möchte, sollte für den Integrationsrat kandidieren.

Interessiert?
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, den 7. Juli 2025 um 18 Uhr. Bis dann sollte die Bewerbung eingereicht sein.

Wer kann sich aufstellen?
Alle Personen mit internationaler Familiengeschichte (siehe unten), die in Bergisch Gladbach leben und sich für eine vielfältige Gesellschaft einsetzen möchten, können sich zur Wahl stellen. Voraussetzung ist, sich für die Belange seiner Community engagieren zu wollen und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

Wahlberechtigt ist wer,
1. nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458) erworben hat.