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Möglichkeit zur Bewerbung um den VdK-Preis vilmA bis 15. Juli 2025

Mit dem VdK-Preis für Menschen mit Behinderung in Beschäftigung und Ausbildung zeichnet der VdK NRW herausragende Beispiele für die Teilhabe am Arbeitsleben aus.

Die Auszeichnung trägt den Beinamen "vilmA - vorbildlich, individuell, leistungsstark und motiviert in der Arbeitswelt".

Startschuss für vilmA-Preis 2025
VdK NRW sucht zum 10. Mal Beispiele für berufliche Inklusion
Der Sozialverband VdK NRW vergibt in diesem Jahr zum zehnten Mal den „VdK Preis für Menschen mit Behinderung in Beschäftigung und Ausbildung“. Mit der Auszeichnung, die den Namen vilmA trägt – für vorbildlich, individuell, leistungsstark und motiviert in der Arbeitswelt – werden herausragende Beispiele gelungener Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben gewürdigt.

Bis zu acht Personen mit Behinderung aus NRW, die sich durch besonderes Engagement und Leistungen in Ausbildung oder Beruf hervorheben, können mit einem Preisgeld von jeweils 1.500 Euro ausgezeichnet werden.

Bewerbungen können bis zum 15. Juli 2025 eingereicht werden
Die Preisverleihung findet am 1. Dezember 2025 im Plenarsaal des nordrhein-westfälischen Landtags in Düsseldorf statt. Schirmherr der Veranstaltung ist der Präsident des NRW-Landtags, André Kuper.

Wer kommt für den Preis infrage?
Preisträgerinnen und Preisträger können behinderte Auszubildende, Studierende, Beschäftigte und Selbstständige aus allen Fachrichtungen, Branchen und Tätigkeitsebenen ebenso wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderung sein.

Kandidatinnen und Kandidaten können von Arbeitgebern, Institutionen, betrieblichen Interessenvertretungen und Einzelpersonen wie beispielsweise dem Pfarrer oder der Sporttrainerin vorgeschlagen werden. Die Benennung durch Familienangehörige oder Freunde ist ebenso ausgeschlossen wie eine Eigenbewerbung.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier.