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Tempo 30 km/h für ein weiteres Teilstück der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen

Tempo 30 km/h für ein weiteres Teilstück der Altenberger-Dom-Straße in SchildgenBild vergrößern© Fotolia

Aus Gründen des Lärmschutzes hat die Stadt Bergisch Gladbach auf einem weiteren Teilstück der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen zwischen Schlebuscher Straße und Fahner Weg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet und beschildert. Eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung auf einem ersten Streckenabschnitt zwischen den Einmündungen Kempener Straße und Fahner Weg war bereits im Frühjahr 2023 erteilt worden, ebenfalls aus Lärmschutzaspekten.

Anders als das erste Teilstück war der jetzt geschwindigkeitsreduzierte Bereich bis hin zur Einmündung Schlebuscher Straße jedoch nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans der Stadt, so dass auf diesbezügliche Maßnahmenvorschläge im Hinblick auf eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zurückgegriffen werden konnte.

Zur konkreten Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschbelastung an den Gebäuden bedurfte es von daher zunächst der Einholung eines aktuellen schalltechnischen Gutachtens. Die hier ermittelten relevanten Beurteilungspegel überschritten sowohl tagsüber, als auch nachts die in den Lärmschutz-Richtlinien Straßenverkehr festgelegten Grenzwerte oder unterschritten diese nur marginal. Dies bot nach Prüfung und Abwägung aller Gesichtspunkte eine ausreichende Grundlage für eine Anordnung von Tempo 30 km/h auch auf diesem Streckenabschnitt. Damit gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen nun durchgängig zwischen Schlebuscher Straße und Kempener Straße.

Harald Flügge, zuständiger Beigeordneter für den Bereich Straßenverkehr, begrüßt gemeinsam mit Dirk Cürten, Fachbereichsleiter für Recht, Sicherheit und Ordnung, die Einrichtung eines weiteren Tempo-30-Abschnitts mit dem Ziel, den Umgebungslärm und damit die Lärmbelastung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in Schildgen zu reduzieren. Beide verweisen zugleich jedoch darauf, dass einer vermehrten Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h an weiteren Stellen im Stadtgebiet derzeit immer noch zu enge und starre rechtliche Grenzen gesetzt sind. § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt für derartige Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine besondere Gefahrenlage, die auf spezielle örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und einer sehr konkreten einzelfallbezogenen Rechtfertigung bedarf.

Gemeinsam mit mehr als 900 weiteren Städten und Gemeinden setzt sich Bergisch Gladbach daher für gesetzliche Änderungen ein und ist Mitglied der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“. Die Kernforderung der Initiative ist es, den Städten und Gemeinden einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen seitens des Bundesgesetzgebers zu geben. „Wir unterstützen diese Initiative für nachhaltigen stadtverträglichen Verkehr, die sich zur Notwendigkeit einer Mobilitäts- und Verkehrswende bekennt, mit dem Ziel, Lärm- und Luftschadstoffbelastungen zu verringern und damit eine Aufwertung der öffentlichen Räume zu erreichen. Kommunale Möglichkeiten zur flexiblen und ortsbezogenen Anordnung von Tempo 30 bilden dabei einen wichtigen Schwerpunkt“, erklärt Harald Flügge.


Hinsichtlich einer zukünftig stärkeren Gewichtung des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der kommunalen Verkehrsplanung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der bisherigen Schwerpunkte Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs, hatten Bundesregierung und Bundestag zuletzt eine erste Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf den Weg gebracht. Allerdings hat der Bundesrat die geplanten Änderungen am 24. November 2023 zunächst gestoppt. Die Reform wird somit vorerst nicht in Kraft treten, so dass die Rechtslage vorläufig unverändert bleibt. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit der Länderkammer über Kompromisse zu verhandeln.