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Traditionelles Adventsfenster anlässlich des Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 4. Dezember vor dem Theatercafé

Traditionelles Adventsfenster anlässlich des Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 4. Dezember vor dem TheatercaféBild vergrößernArchivfoto Adventsfenster 2018

Seit 2011 gibt es die Tradition in Bergisch Gladbach, Anfang Dezember öffnet das Adventsfenster in der Stadtmitte auf Initiative des Inklusionsbeirats und der Inklusionsbeauftragten. Anlass ist der 3. Dezember, der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen“. Mit der Aktion soll auf die Menschen mit ihren Einschränkungen und ihre Teilhaberechte aufmerksam gemacht werden.

Am Montag, den 4. Dezember 2023, wird vor dem Theatercafé im Gebäudekomplex des Bürgerhauses Bergischer Löwe symbolisch das diesjährige „Adventsfenster“ geöffnet.

Das Programm zum Adventsfenster beginnt um 17:30 Uhr vor dem Theatercafé, nahe am Weihnachtsmarkt auf dem Konrad-Adenauer-Platz, mit gemeinsamem Singen, Ansprachen und Vorlesen von Texten. Anschließend geht ein Fackelzug, bestehend aus Menschen mit und ohne Behinderung, über und um den Weihnachtsmarkt herum zurück zum Ausgangspunkt.

„Es werden Bilder ausgestellt, die unterlegen, wieso die Veranstaltung ‚Adventsfenster‘ genannt wird“, erläutert Monika Hiller als aktuelle Inklusionsbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach. Die Bilder erinnern an die Türchen im Adventskalender und visualisieren, dass Menschen mit Behinderung in die Mitte der Gesellschaft gehören und die Würde des Menschen für sie wie für alle Bürgerinnen und Bürger gilt. Der Inklusionsbeirat lädt nach dem Umzug zu gemeinsamen Gesprächen und zu Glühwein und Kinderpunsch ein.

Alle Interessierten von jung bis alt sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Über den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“:
Der Gedenktag wurde auf Initiative der UNO erstmals am 3. Dezember 1993, als damals noch „Internationaler Tag der Behinderten“ begangen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) definiert in § 3 Menschen mit Behinderungen wie folgt:
„Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert.“

Der Tag soll jährlich bewusst machen, mit welchen Nachteilen, Hindernissen oder auch Diskriminierungen Menschen mit Behinderung tagtäglich zu kämpfen haben.

An diesem Datum sind Organisationen dazu aufgerufen, sich den Belangen und Problemen behinderter Menschen zu widmen und diese publik zu machen. Zudem sollen Veranstaltungen stattfinden, bei denen Menschen mit Behinderungen und ihre Bedürfnisse für eine nachhaltige Lebensgrundlage in den Fokus gerückt werden. Die Beiträge von Menschen mit Behinderungen für die Gesellschaft sollen gefeiert und die Umsetzung internationaler Normen und Standards gefördert werden.