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Eisenbahn-Bundesamt startet zweite Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan für die S-11-Strecke in Bergisch Gladbach

Es ist wieder soweit: Am 20. November 2023 geht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit der nun zweiten Bürgerbeteiligungsphase, nach der ersten Beteiligung im Frühjahr 2023, zum Lärmaktionsplan für die bundeseigenen Schienenwege an den Start.

Ziel ist es, möglichst viele vom Schienenlärm entlang der S-Bahn-Linie 11 betroffene Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und ihnen damit die Gelegenheit zur Abgabe von Hinweisen zu besonderen Lärmorten und Anregungen zur Minderung des Lärms zu bieten. Die Zeitspanne zur Beteiligung besteht zwischen Montag, dem 20. November 2023 und Dienstag, dem 2. Januar 2024.

Nachdem in der ersten Phase der Beteiligung bundesweit bereits ca. 11.000 gültige Beteiligungen eingegangen sind, die Orte angezeigt haben, wo sich Bürgerinnen und Bürger vom Schienenlärm gestört fühlen, wurde nun vom EBA darauf aufbauend für Bergisch Gladbach ein Lärmaktionsplan-Entwurf erarbeitet. Dieser wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November veröffentlicht. Zu diesem Entwurf können die Bürgerinnen und Bürger online Stellung nehmen und ihre Rückmeldungen zum Verfahren abgeben.

Den Lärmaktionsplan-Entwurf können Bürgerinnen und Bürger auf der Internet-Seite des EBA unter www.eba.bund.de/lap finden. Die Möglichkeit, sich aktiv online zu beteiligen, gibt es auf der Plattform des EBA unter: www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Bereits jetzt finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform vielerlei Informationen über die Teilnahme am Verfahren und zum weiteren Ablauf. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post unter dem Stichwort Lärmaktionsplanung an das Eisenbahn-Bundesamt, Referat 53, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden.

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist wichtig, denn nur so kann sich ein möglichst repräsentatives Bild von den Lärmproblemen entlang der S-Bahn-Linie 11 bilden. Mit dem bald startenden zweiten Beteiligungsprozess ergibt sich noch einmal die Möglichkeit, auf diese spezielle Lärmquelle mit Anregungen und Bedenken einzugehen.
Daher wurde die Umweltabteilung der Stadt Bergisch Gladbach aufgefordert, die Informationen zum Beteiligungsverfahren weiterzuleiten und zu veröffentlichen. Nähere Informationen des Eisenbahn-Bundesamtes können über die Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich anhand einer Broschüre und Flyern eingesehen werden.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse:
www.laermaktionsplanung-schiene.de