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Stadt erwirbt große Flächen von der Familie von Siemens in Heidkamp und Sand

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Mit seiner Unterschrift unter den notariellen Kaufvertrag hat Bürgermeister Frank Stein als Vertreter der Stadt Bergisch Gladbach einen wichtigen Grundstückerwerb besiegelt. Am Donnerstag, den 7. September 2023, erfolgte die Unterzeichnung im Notariat von Dr. Jörg Ihle in Bensberg. Die Flächen befinden sich im Bereich zwischen Lerbacher Weg und Herkenrather Straße.

Der Grunderwerb erfolgt in einem Gesamtpaket und umfasst umfangreichen Grundbesitz mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen, aber auch bebaute Flächen und solche, die auf der Grundlage des Flächennutzungsplans 2035 als Potentialflächen für Baulandentwicklung ausgewiesen sind.

Der Beschluss über den Erwerb des ersten Flächenpaketes wurde bereits im Dezember 2022 in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsbetriebes AöR vor dessen Auflösung gefasst. Der Kaufvertrag über Flächen in der Gesamtgröße von rd. 1.886.650 m² wurde am 26. Juli 2023 beurkundet. Verfügbare Mittel für die Finanzierung der gesamten Grunderwerbskosten werden im städtischen Kernhaushalt „Grunderwerb Baulandstrategie“ sichergestellt.

Der Grunderwerb erfolgt im Hinblick auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch den Erwerb von Potentialflächen auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes 2035, zur Umsetzung der Baulandstrategie, zur Arrondierung städtischen Grundbesitzes, der Schaffung von Ausgleichs- und Retentionsflächen, zum ökologischen Ausgleich und Gewässerschutz sowie zur langfristigen Liegenschaftsbevorratung und Aufwertung von rund 1.800.000 m² überwiegend aus Laubwald und nur geringem Nadelwald bestehenden Waldflächen.

Beim zweiten Flächenpaket handelt sich um Ackerland, Wiesen, Wegeflächen und Waldbestand mit einer Größe von insgesamt rd. 486.300 m². Entsprechende Vorlagen zur politischen Beratung sowie Entscheidung wurden im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am 10. August 2023 und im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 31. August 2023 beschlossen. Die dann städtischen Waldflächen werden vom Holzkontor Rhein Berg Siegerland GmbH beforstet.

Eine Bebauung der zum Erwerb stehenden Flächen des zweiten Paketes ist nicht beabsichtigt und auch rechtlich nicht umsetzbar. Im aktuellen Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als landwirtschaftliche Fläche und als Waldfläche dargestellt. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Da sich die Flächen gemäß Regionalplan außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches befinden, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes weitestgehend ausgeschlossen.

Vielmehr soll der Erwerb aus strategischen Gründen erfolgen. So kann zum einen für spätere Grundstücksgeschäfte Tauschfläche vorgehalten werden, oder es stehen bei dem Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen, Flächen zur ökologischen Aufwertung zur Verfügung. Auch unter klimatischen Gesichtspunkten ist das gesamte Grundstückspaket von Bedeutung. Stadtentwicklungs- und Klimaschutzdezernent Ragnar Migenda erläutert: „Es sind in dieser Hinsicht positive Auswirkungen zu erwarten. Zur Umsetzung des frisch erstellten, zur Zeit in der politischen Beratung befindlichen Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bergisch Gladbach sind Flächen dieser Art sehr wertvoll, auch für den Erfolg der kommunalen Wärmeplanung, die als Pflichtaufgabe bis Ende 2025 erstellt werden muss.“

Finanziell gesehen ist nicht davon auszugehen, dass sich der Grunderwerb als Minusgeschäft für die Stadt herausstellt; insbesondere für Ackerland ist künftig weiterhin mit einer Steigerung des Grundstückswertes zu rechnen. Darüber hinaus sind große Teile der Flächen langfristig an Landwirte verpachtet.

Bürgermeister Frank Stein befürwortet den Ankauf ebenfalls und dankt den Kolleginnen und Kollegen aus den beteiligten Fachbereichen für ihren Einsatz bei den Verhandlungen mit der Eigentümerfamilie von Siemens sowie deren Berater.

Er blickt zuversichtlich nach vorn, dass der Kauf sich auch auf politische Ziele auswirken wird: „Der Erwerb von Grünflächen, Ackerland und Wald wird der Stadt zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, unser Ziel, bis spätestens 2045 CO²-neutral zu werden, auch zu erfüllen. Darüber hinaus liegt es in der besonderen Verantwortung der Kommune, Naturräume, zu bewahren, zu pflegen und soweit erforderlich im Sinne des Natur- und Umweltschutzes weiter zu entwickeln.“