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Stadt führt digitales Amtsblatt ein – Rechtswirksamkeit von Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet

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Die Hauptsatzung der Stadt Bergisch Gladbach sah bislang vor, dass öffentliche Bekanntmachungen, die per Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch die Veröffentlichung in den beiden Tageszeitungen Kölner Stadt-Anzeiger und Bergische Landeszeitung vollzogen werden.

Der Stadtrat hat nun in seiner Sitzung am Dienstag, den 28. März 2023, beschlossen, ab dem 1. April 2023 für öffentliche Bekanntmachungen ein „digitales Amtsblatt“ zu nutzen. Die städtischen Bekanntmachungen gelten somit ab diesem Datum als vollzogen, wenn sie unter dieser Rubrik auf den städtischen Internet-Seiten veröffentlicht wurden. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bergisch Gladbach wird entsprechend geändert.

Neben einer deutlichen Entlastung des städtischen Haushaltes bietet das neue Verfahren auch die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, einzelne Bekanntmachungen einfach online aufzufinden.

Bebauungsplanverfahren und andere offizielle Bekanntmachungen, die aufgrund spezieller Rechtsvorschriften in gedruckter Form zu veröffentlichen sind, werden weiterhin auch an anderer Stelle (öffentliche Medien) bekanntgemacht.

Darüber hinaus stehen öffentliche Bekanntmachungen künftig an folgenden Stellen zur Einsicht zur Verfügung:

• Historisches Rathaus Bergisch Gladbach, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Auslage der Informationsmedien im Foyer
• Technisches Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz 1, 51429 Bergisch Gladbach, Auslage der Informationsmedien im Foyer

Das Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach kann eingesehen werden unter
www.bergischgladbach.de/amtsblatt.aspx

Ausgabe 1 erscheint zum 1. April mit fünf Satzungen, die in der letzten Ratssitzung beschlossen worden sind.