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Koordinierende COVID-Impfeinheit (KoCI) regelt und plant Sonderbedarfe beim Impfgeschehen ab dem 1. Oktober

Zum 1. Oktober 2021 richtet der Rheinisch-Bergische Kreis eine „Koordinierende COVID-Impfeinheit“ (KoCI) ein. Diese Einheit wird nach der Schließung des Impfzentrums am 30. September sicherstellen, dass im Bedarfsfall schnellstmöglich auf etwaige Veränderungen des Infektionsgeschehens reagiert wird.

. Dies wäre beispielsweise der Fall bei größeren Ausbruchsgeschehen, der Notwendigkeit zur Durchführung umfangreicher Nachimpfungen oder dem Auftreten hochansteckender Virus-Varianten. Darüber hinaus soll die KoCI im Bedarfsfall mobile dezentrale Impfangebote organisieren. Der neuen Impfeinheit kommt deshalb zunächst eine beobachtende und planerische Rolle zu: Ganz überwiegend soll das Impfgeschehen ab dem 1. Oktober 2021 von der niedergelassenen Ärzteschaft sowie der Betriebsärzteschaft übernommen werden.
Die Impfzentren im Land werden auf Beschluss der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zum 30. September 2021 geschlossen. Die von der KoCI im Rahmen der Erlasslage beauftragten mobilen und temporär stationären Impfangebote fungieren anschließend als Impfzentren im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung.
Wie genau die Vorgabe des Landes NRW im Rheinisch-Bergischen Kreis ausgestaltet wird, befindet sich nun in Abstimmung. Nachdem am Freitag der entsprechende Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erschienen ist, bereitet der Kreis derzeit die weiteren Schritte zur kurzfristigen Umsetzung vor, etwa die Organisation von personeller Ausstattung und Örtlichkeit. Die „Koordinierende COVID-Impfeinheit“ wird zunächst befristet bis zum 30. April 2022 eingerichtet.

Eine Information des Rheinisch-Bergischen Kreises