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Soforthilfeprogramm NRW: Bürgermeister bittet um Anträge

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Mit Datum von Donnerstag, 22. Juli hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Soforthilfeprogramm für Hochwassergeschädigte veröffentlicht. Nach den Richtlinien können Privathaushalte bis zu 3.500 Euro erwarten, geschädigte Unternehmen bis zu 5.000 Euro.

Auch Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Hilfeleistungen beanspruchen. Die Antragsvoraussetzungen sind einfach, es muss in erster Linie eine plausible Schilderung der Notlage erfolgen und eine Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro vorliegen.

Ab sofort können die Antragsformulare über das Landesportal NRW heruntergeladen werden: www.land.nrw/soforthilfe
Dort sind auch die Richtlinien über die Gewährung zu finden, die Rufnummer des Bürgertelefons Fluthilfe sowie eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten.

Die ausgefüllten Anträge müssen bei den Kommunen eingereicht werden. So hat auch Bergisch Gladbach eine Projektgruppe eingerichtet, die eingehende Bedarfsmeldungen bearbeitet und Mittel auszahlt. Die Mailadresse, unter der die Anträge zugesandt werden können, lautet: soforthilfe@21eb1388f7b14ff5b603ac0bc63d86ebstadt-gl.de.

Bürgermeister Frank Stein bittet nun die Bergisch Gladbacher Hochwasseropfer um ihre Antragstellung. Er sieht in dem landesweiten Hilfsprogramm eine gute und sinnvolle Aktion: „Eine Starthilfe nach einheitlichem Muster für alle, die das Nötigste beschaffen müssen, ist jetzt dringend erforderlich. Die Stadt stellt zur schnellen Antragsbearbeitung gern ihre Arbeitskraft zur Verfügung.“

Die städtische Spendenaktion wird das Landesprogramm ergänzen können, so Stein: „Das auf dem Spendenkonto der Stadt eingegangene Geld kommt ebenfalls eins zu eins den Hochwasseropfern im Stadtgebiet zugute. Aufgrund der Landesaktion müssen wir die intern bereits konzipierten Regeln zur Auszahlung noch einmal überarbeiten, aber das wird zeitnah geschehen.“