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Inzidenz sinkt weiter: Zusätzliche Lockerungen der Corona-Regeln auch in städtischen Einrichtungen

Die Infektionszahlen im Rheinisch-Bergischen Kreis liegen seit stabil unter einer Siebentages-Inzidenz von 50. Dies bestätigt das Land NRW, konkret das MAGS, mit einer aktuellen Liste.
Damit tritt ab Montag, dem 31. Mai, die Stufe 2 der Corona-Schutzverordnung vom 28.05.2021 in Kraft. Diese Änderungen in der Verordnung selbst machen die Lockerung weiterer Restriktionen des öffentlichen Lebens möglich. So können auch städtische Einrichtungen ihre Regelungen entsprechend anpassen.

Folgende Öffnungszeiten und Zugangsvoraussetzungen gelten für die Kultureinrichtungen der Stadt:

Stadtbücherei:

Die Stadtbücherei im Forum und die beiden Stadtteilbibliotheken in Bensberg und Paffrath sind für die Medienausleihe geöffnet.

Die Aufenthaltszeit und die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen sind beschränkt. Der Besuch ist nur unter Einhaltung der bekannten Corona-Schutzmaßnahmen (Abstandhalten, Hygienevorschriften und Tragen einer medizinischen Maske) sowie nach Registrierung der Kontaktdaten möglich. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich.

Folgende Öffnungszeiten gelten:
Stadtbücherei im Forum, Hauptstraße 250
Montag, Mittwoch und Samstag: 10.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr

Stadtteilbücherei Bensberg, Schlossstraße 46-48
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Samstag: 10.00 – 13.00 Uhr

Stadtteilbücherei Paffrath, Borngasse 86 /IGP
Montag bis Freitag: 10.00 - 11.30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 15.00 - 17.00 Uhr

Die Serviceangebote „Wunschmedien to go“ und der Bring-Service „Bib & Bike“ in Zusammenarbeit mit dem ADFC bleiben weiterhin bestehen.

Stadtarchiv:

Beim Stadtarchiv ändert sich nichts gegenüber den zuvor bereits gültigen Regelungen.
Voraussetzung ist für die persönliche Benutzung eine vorherige terminliche Vereinbarung. Die Termine werden im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per Mail vergeben. Benutzerinnen und Benutzer müssen eine medizinische Schutzmaske tragen.
Telefon: 02202 – 14-2212
Mail: archiv@stadt-gl.de

Die Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr

Kunstmuseum Villa Zanders

Der Museumsbesuch ist ohne Voranmeldung möglich. Es gelten aber immer noch die sehr eingeschränkten Personenzahlen pro Raum, weshalb eine Anmeldung unter 02202-142334 oder info@villa-zanders.de weiterhin empfohlen wird. Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske und die Angabe der Kontaktdaten zur Rückverfolgung ist erforderlich. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich.
Führungen für Gruppen mit bis zu zehn Personen sind möglich. Gerne werden Anmeldungen für private Gruppen entgegengenommen.

Die aktuellen Ausstellungen:
• Kabinetträume: Leere Kisten als plastisches Thema bei Joseph Beuys.
(bis 08.08.2021)
• 1. Etage: Hede Bühl. Imago - Arbeiten auf Papier. (bis 08.08.2021)
• 2. Etage: Neu Aufgestellt - Die Sammlung Kunst aus Papier. Neuerwerbungen, Schenkungen, Dauerleihgaben und mehr. (bis 08.08.2021)

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen, Di 14:00 - 18:00 Uhr, Mi 10:00 - 18:00 Uhr, Do 14:00 - 20:00 Uhr,
Fr 14:00 - 18:00 Uhr, Sa 10:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Sonn- und Feiertage 11:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung geöffnet.
Artothek: Do 16:00 - 19:00 Uhr.
Fronleichnam (Do 3. Juni) ist von 11:00 - 18:00 Uhr geöffnet.

Bergisches Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe

Auch im Bergischen Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe ist nun keine Terminabsprache mehr notwendig. Besucherinnen und Besucher sind während der regulären Öffnungszeiten (dienstags bis freitags von 9 bis 14 Uhr sowie samstags und sonntags von 11 bis 17 Uhr) herzlich willkommen.

Der Zugang zum Museum ist weiterhin auf 18 Personen gleichzeitig beschränkt und auch die üblichen Abstands- und Hygieneregeln gelten: Bei Betreten des Museums müssen die Hände desinfiziert werden. In den Innenräumen ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Für die Nachverfolgung werden die Kontaktdaten vier Wochen lang aufbewahrt.

Neben der Dauerausstellung im Hauptgebäude sind auf dem Außengelände die Scheune und das Hammerwerk mit der neuen Welle und dem neuen Wasserrad für Besucherinnen und Besucher zugänglich.

Weitere Informationen sowie aktuelle Termine des wieder anlaufenden Veranstaltungsprogramms finden Sie auf www.bergisches-museum.de und auf den Facebook- und Instagram-Kanälen des Museums..

Schulmuseum Bergisch Gladbach

Der Museumsbesuch ist nach Voranmeldung unter 02202-84247 möglich. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich, Beschränkungen der eingelassenen Personenzahl gelten auch hier.

Die regulären Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ist das Museum geschlossen. Da zurzeit die Dauerausstellung völlig neu konzipiert wird, können zunächst nur das historische Klassenzimmer und zwei Räume Im Erdgeschoss besichtigt werden.

Städtische Max-Bruch-Musikschule

Die ab 28. Mai geltende Corona-Schutzverordnung des Landes lässt weitere Öffnungsschritte der Musikschule zu. Der Unterricht ist allen Schülerinnen und Schülern ab sofort, ohne Altersbeschränkung, in Gruppen bis fünf Teilnehmenden unter der Berücksichtigung folgender Auflagen, gestattet: Mindestabstand, Maskenpflicht, fester Sitzplatz sowie Testpflicht für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler.

Schülerinnen und Schüler werden in den Schulen regelmäßig getestet und bekommen voraussichtlich ab nächste Woche eine Bescheinigung. Erwachsene und Lehrkräfte müssen entweder genesen (Vorlage der Bescheinigung), vollständig geimpft (Vorlage des Impfausweises) oder negativ getestet sein (Vorlage des Tests, nicht älter als 48 Stunden).

Die Lehrkräfte nehmen Kontakt zu Ihren Schülerinnen und Schülern auf, um den Unterricht zu organisieren. Weitere Informationen finden Sie auf www.musikschule-gl.de und auf Facebook.

Volkshochschule Bergisch Gladbach

Der Leiter der VHS Bergisch Gladbach, Michael Buhleier, und das gesamte Team freuen sich, dass wieder Angebote in Präsenz angeboten werden können.

So will die VHS Bergisch Gladbach wieder in die Präsenzphase starten:
• Die Kurse, die im Frühjahrssemester 2021 als Online-Kurse gestartet wurden, werden weiterhin bis zum Abschluss online fortgeführt.
• Für Einzelveranstaltungen / Vorträge / Kurse des Frühjahrssemesters, die nicht als Online-Veranstaltungen vorgesehen waren und noch nicht gestartet sind, kann man sich ab nächster Woche anmelden. Diese werden dann als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Es handelt sich schwerpunktmäßig um Angebote in den Bereichen „Politik, Gesellschaft, Umwelt“, „Kreatives Gestalten“ und „Ernährung“.
• Ebenfalls anmelden kann man sich dann für die fast 80 Angebote des Sommerpro-gramms, das in der Ferienzeit in Präsenzform stattfindet.

Ein notwendiger Corona-Negativnachweis muss beim Betreten der VHS vorgelegt werden. Eine Testung in der VHS ist nicht möglich.
Weitere Informationen zum aktuellen Programm erhalten Sie unter www.vhs-gl.de oder unter der Telefonnummer.: 02202/14 22 63.

Regelungen für die sonstigen Bereiche der Stadtverwaltung

Bürgerbüro

Für den Besuch des Bürgerbüros in der Stadtmitte ändert sich nichts: Hier ist nach wie vor eine Anmeldung und Terminvereinbarung erforderlich. Diese kann über die Tel. Nr. 02202 142322 oder über das Online-Portal unter www.bergischgladbach.de/buergerbuero.aspx erreicht werden. Die Samstagsöffnung und der Dienst in den Stadtteilbüros Bensberg und Refrath entfallen weiterhin.

Standesamt/Trauungen

Außer dem Brautpaar und dem Standesbeamten/der Standesbeamtin sind nun wieder zehn Gäste zugelassen. Kinder sind in die Personenzahl mit einzubeziehen. Zusätzlich ist ein Fotograf zugelassen.

Zu beachten ist dabei, dass die Gästezahl weder durch die Vorlage eines Negativ-Tests noch durch einen Impfnachweises beeinflusst werden. Auch Genesene können nicht „zusätzlich“ an der Trauung teilnehmen.

Sportstätten

Die Regelungen für die städtischen Sport-Außenanlagen werden weiter gelockert. In der Stufe 2 kann ausgeübt werden:

• Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
oder
• Kontaktsport bis 25 Personen mit Test und Nachverfolgung.

Auch die städtischen Sporthallen können ab Anfang der kommenden Woche wieder genutzt werden.

In der zweiten Stufe darf dann kontaktloser Hallensport (mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining wie HIIT, Indoor-Cycling etc.) unter Einhaltung des geforderten Mindestabstands (Teilnehmeranzahl richtet sich nach Hallengröße) oder Kontaktsport mit bis zu 12 Personen stattfinden. Grundsätzlich muss bei der Sportausübung in der Halle ein Negativtestnachweis vorliegen und die einfache Rückverfolgung sichergestellt werden.

Die Vereine sind für die Einhaltung der Corona Schutzverordnung selber zuständig.

Städtische Bäder

Die Freibäder Paffrath und Milchborntal öffnen ab Dienstag, den 1. Juni wieder vollumfänglich für die Badegäste. Angeboten werden an allen Tagen zwei Zeitfenster von 10.00 – 15.00 Uhr und 15.00 – 20.00 Uhr. Voraussetzung bleibt der Erwerb eines Onlinetickets sowie ein bestätigter Negativnachweis.

Das Hallenbad Paffrath ist ab Mittwoch, den 2. Juni wieder geöffnet. Angeboten werden Drei-Stunden-Tarife. Voraussetzungen für einen Badbesuch sind auch hier der Erwerb eines Onlinetickets sowie ein bestätigter Negativnachweis. Um das Schul- und Vereinsschwimmen zu ermöglichen, gelten geänderte Öffnungszeiten.

Montag, Mittwoch, Freitag von 06.00 – 21.00 Uhr
Donnerstag von 06.00 – 15.00 Uhr
Samstag von 06.00 – 18.00 Uhr
Sonntag von 09.00 – 18.00 Uhr

Aktuelle Informationen und Ticketshop unter www.baeder-gl.de

Weitere Dienststellen

Alle übrigen Dienststellen der Stadtverwaltung stehen weiterhin für den freien Publikumszugang nicht zur Verfügung, sind aber telefonisch, per Post und per E-Mail erreichbar. Im Einzelfall können Gesprächstermine über die jeweiligen Ansprechpartner im Fachbereich bzw. Sachgebiet vereinbart werden.

Weitere Informationen zu Corona-Regeln:
www.bergischgladbach.de/corona

Die aktuelle Allgemeinverfügung der Landesregierung sind hier einsehbar:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw - Stichwort: Aktuell gültige Allgemeinverfügungen