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Keine weitere Duldung für den Betrieb des “Ponyhof Sonnenschein“

Nach dem Anhörungsverfahren der städtischen Bauaufsicht an die Betreiberin des Ponyhofs in Klein Hohn ist eine Entscheidung gefallen. Der Betreiberin wurde mit Verfügung vom 5. Februar 2018 aufgegeben, den Betrieb innerhalb der nächsten zwölf Wochen einzustellen.

Das Anhörungsverfahren war im August 2017 gestartet worden. Grund waren mehrere Beschwerden aus der Nachbarschaft. Mit Schreiben vom 8. November 2017 hat die Betreiberin, von ihrem Anwalt vertreten, Stellung genommen. Diese Stellungnahme wurde anschließend von der städtischen Bauaufsicht geprüft. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass eine weitere Duldung des Ponyhofs rechtlich ausgeschlossen ist.

Bürgermeister Lutz Urbach war – nachdem eine öffentlichkeitswirksame Petition Anfang September 2017 gestartet worden ist – am 13. September 2017 persönlich auf dem Hofgelände, um sich ein Bild über die Situation zu machen. Am 21. September 2017 hat er sich mit der Betreiberin, ihrem Anwalt sowie dem Rechtsvertreter eines Nachbarn über die Situation unterhalten.

In diesem Gespräch waren konstruktive Lösungsansätze besprochen worden. So hat die Betreiberin unter anderem zugesagt, eine Verlegung des Reitplatzes anzustreben. Auch sollte der Reitbetrieb spürbar eingeschränkt werden.

In der Folge des regen Medieninteresses wendete sich die Nachbarschaft des Ponyhofs an den Bürgermeister.

Am 10. Oktober 2017 kamen 14 Anrainerinnen und Anrainer zu einem Gespräch mit Bürgermeister Lutz Urbach ins Rathaus Stadtmitte. Die aktuelle Situation wurde geschildert. Insgesamt lautete der Tenor, dass die Beeinträchtigungen durch den Reitbetrieb seit rund drei Jahren immer mehr zugenommen haben. Grundsätzlich bestand jedoch Bereitschaft, bei einer deutlichen Reduzierung der Pferde und Aktivitäten sowie einer Verlagerung des Reitplatzes ggfs. ein weiteres Miteinander auf Duldungsbasis anzustreben.

Bürgermeister Lutz Urbach bat um Geduld, da die Stellungnahme zur Anhörung von Seiten der Betreiberin anstand.

Diese Stellungnahme erlaubt es der Bauordnung nicht, einer weiteren Duldung näherzutreten.

Für den Betrieb eines Ponyhofs liegt keine bauordnungsrechtliche Genehmigung vor. Diese kann auch nicht erteilt werden, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Es kann auch keine Rechtsgrundlage für die Erteilung einer solchen Genehmigung, beispielsweise aufgrund der Änderung des Bauplanungsrechts (Außenbereichssatzung nach § 35 BauGB bzw. Änderung des Flächennutzungsplans) geschaffen werden.

Bürgermeister Lutz Urbach bedauert, dass die geführten Gespräche kein anderes Ergebnis als die Schließung des Reitbetriebs ergeben hätten. „Die Duldung hat fast 20 Jahre vor allem den Kindern ermöglicht, mit Tieren in der Natur Zeit verbringen. Dies ist ein wertvolles Angebot in der Stadt. Nach unserer Kenntnis ist aber der kleine geduldete Betrieb von Paul Hoff aus dem Jahr 1998 über die beiden Jahrzehnte sehr viel größer geworden. Die rechtlichen Vorgaben für den Ort und die Genehmigungsfähigkeit solcher Reitbetriebe sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Weiler Klein Hohn lässt an dieser Stelle die Nutzung des Geländes als Ponyhofs leider nicht zu.“