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Europawahl am 9. Juni 2024

Briefwahl online beantragen

Wir haben das Wählerverzeichnis für Sie aufgebaut. Ab sofort ist es möglich, seine Briefwahlunterlagen hier online zu beantragen:
Link zum Online-Briefwahlantrag.

Der Stimmzettel

Der Bundeswahlausschuss hat am 29. März 2024 in öffentlicher Sitzung 35 Parteien und sonstige Vereinigungen zur Europawahl am 9. Juni 2024 zugelassen. Der Stimmzettel wird 34 Wahlvorschläge enthalten, weil eine Partei Listen für einzelne Bundesländer (Bayern und alle übrigen Länder außer Bayern) aufgestellt hat.

Wahlrecht

Wahlberechtigt für die Wahl zum Europäischen Parlament ist, wer am Wahltag, also am 9.6.2024
1. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist (also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat) oder Unionsbürger ist, d.h. die Staatsangehörigkeit eines der 27 Mitgliedsstaaten besitzt.

2. das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 9.6.2008 geboren ist, und

3. mindestens seit dem 9.3.2024 eine Wohnung
• in der Bundesrepublik Deutschland oder
• in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

4. Auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes erfüllen sind wahlberechtigt.

5. Nicht wahlberechtigt ist, wer nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, al-so z.B. derjenige, der infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählerverzeichnis

Alle Wahlberechtigten werden in ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) aufgenommen.
Automatisch aufgenommen werden in das Wählerverzeichnis von Bergisch Gladbach alle Wahlberechtigten,  die am 28.4.2024 (Stichtag) mit Hauptwohnung in Bergisch Gladbach gemeldet sind. Für die Europawahl werden auch diejenigen Unionsbürger automatisch eingetragen, die bereits bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament eine Eintragung beantragt haben.
Alle automatisch eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 19.5.2024 einen Wahlbenachrichtigungsbrief, der als Nachweis der Aufnahme in das Wählerverzeichnis dient. Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 20.5.2024 bis zum 24.5.2024 im Direktwahlbüro der Stadt eingesehen werden. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Wahlbüro der Stadt Bergisch Gladbach unter 02202 – 14 2888.

Zur Europawahl am 09.06.2024 werden in Bergisch Gladbach voraussichtlich 88.571 Menschen wahlberechtigt sein.

Anträge

Für bestimmte Anliegen sind im Wahlrecht formelle Anträge nach der Europawahlordnung vorgesehen. Diese Anträge sind hier verfügbar oder in Papierform im Wahlbüro erhältlich. Einen formellen Antrag können Sie stellen, wenn
Sie sich als Deutscher am Wahltag längerfristig (nicht nur urlaubsbedingt) im Ausland aufhalten,
Sie als Unionsbürger erstmals an der Wahl in Deutschland teilnehmen möchten,
• Sie sich als Unionsbürger aus dem Wählerverzeichnis wieder streichen lassen möchten und stattdessen in einem anderen Mitgliedsstaat wählen möchten.
Für diese Anträge ist eine Ausschlussfrist bis zum 19.05.2024 einzuhalten. Die Anträge müssen dem Wahlbüro im Original vorliegen.

Zuzüge / Umzüge / Wegzüge

1. Zuzug von außerhalb nach Bergisch Gladbach (29.4.2024 bis 19.5.2024)
Wenn Sie neu nach Bergisch Gladbach zugezogen sind und in Bergisch Gladbach wählen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Ein entsprechendes Muster finden Sie unten auf dieser Seite. Bitte geben Sie diesen Antrag im Bürgerbüro oder Wahlbüro ab. Das Wahlbüro veranlasst dann die Streichung aus dem Wählerverzeichnis in Ihrer alten Gemeinde. Für Deutsche die im Ausland leben und Unionsbürger die in Deutschland leben ist ein spezieller Antrag nach Anlage 2, bzw. 2a der Europawahlordnung vorgesehenen. Anträge sind oben verfügbar.

2. Umzug innerhalb von Bergisch Gladbach
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt bleibt es bei der Eintragung, die in der Wahlbenachrichtigung Eingetragen ist. Eine Änderung des Wählerverzeichnisses findet nicht statt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem am Wahltag in dem neuen Wahlraum zu wählen. Der Stimmzettel ist im gesamten Stadtgebiet gleich.

3. Wegzug aus Bergisch Gladbach innerhalb Deutschlands
Von hier aus erfolgt keine automatische Streichung im Wählerverzeichnis. Sie müssen in Ihrer neuen Heimatgemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19.5.2024 stellen. Sie werden erst auf Mitteilung der anderen Gemeinde aus dem hiesigen Wählerverzeichnis gestrichen.

4. Wohnungslose innerhalb von Bergisch Gladbach
Personen ohne festen Wohnsitz können nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Diese Personen müssen ebenfalls einen Antrag bis zum 19.5.2024 stellen.

Was wird gewählt?

In Deutschland werden am 09.06.2024 insgesamt 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Im Bundesgebiet sind rund 63 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments erfolgt auf Grundlage von Rahmenvorschriften des Gemeinschaftsrechts nach den konkreten Regelungen der von den Mitgliedstaaten gesondert erlassenen, in Einzelnen recht unterschiedlichen Wahlgesetzen.

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der EU. Es ist zusammen mit dem Rat der EU für die Gesetzgebung zuständig. Insgesamt gibt es 705 Abgeordnete aus den 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Anzahl der Abgeordneten richtet sich nach der Größe des Landes.
Das Europäische Parlament hat seinen offiziellen Sitz in Straßburg (Frankreich), weitere Arbeitsorte sind Brüssel (Belgien) und Luxemburg (Luxemburg). Die monatlichen Plenarsitzungen finden in Straßburg statt. Zudem gibt es weitere Sitzungen in Brüssel und auch die Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden dort statt.

Wie wird gewählt?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden seit 1979 in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Damit ist die Europawahl 2024 die zehnte Direktwahl.
In Deutschland erfolgt die Wahl anhand von Listen. Dabei kann es sowohl Länderlisten als auch bundesweite Listen geben. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. In Deutschland gibt es aktuell keine Sperrklausel bei der Europawahl.