Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII)

Hinweis:
Im Bereich Soziale Förderung – Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII – bestehen, bedingt durch den Cyber-Angriff, weiterhin noch große Rückstände. Dazu kommen aktuell personelle Engpässe, so dass die Bearbeitung von Schriftstücken und Vorgängen einen längeren Zeitraum als sonst üblich in Anspruch nehmen kann. Oberste Priorität hat die Sicherstellung der laufenden Zahlung von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt. Die telefonische Erreichbarkeit besteht donnerstags in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr. Persönliche Vorsprachen z.B. zur Aufnahme von Neuanträgen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können in Kopie per Post oder digital per Mail an Ihre Sachbearbeitung oder an soziales@stadt-gl.de übersandt werden. Die Verwaltung bittet um Verständnis.

Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Teil XII