Der Flächennutzungsplan (FNP) regelt die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet. Dabei beinhaltet er Zielvorstellungen für die städtische Entwicklung, z.B. in Bezug auf den künftigen Bedarf an Wohnbau- und Gewerbeflächen. Der FNP ist in seiner Darstellung
nicht parzellenscharf. Von ihm geht keine
unmittelbare Rechtswirkung auf den einzelnen Bürger aus. Er bindet vielmehr die im Verfahren beteiligten Behörden, so insbesondere die Gemeinde bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
Auch wenn der FNP keine direkte Bindungswirkung für den Einzelnen entfaltet, sollten Sie doch die
Möglichkeiten zur Beteiligung nutzen. Schließlich wissen die von der Planung Betroffenen am besten um die Potenziale und Bedürfnisse vor Ort.
Die Abteilung Stadtplanung der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach ist zuständig für
Änderung oder Berichtigung des Flächennutzungsplanes in eng begrenzten Teilbereichen des Stadtgebietes. Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans als Gesamtplan ist die
Stabstelle VVII-2 Stadtentwicklung und kommunale Verkehrsplanung zuständig (Beide Dienststellen wirken eng zusammen.