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Ausschreibungen Kultur

Hier finden Sie bundes-/ landesweite Ausschreibungen im Bereich Kultur:

Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Kulturbüro keine Gewähr.  Es wird auf die angegebenen Quellen verwiesen.

Einige Ausschreibungen übernommen von „JISSA - JugendInfoService Sachsen-Anhalt“, "Wegweiser Bürgergesellschaft" und "Kulturbüro Rheinland-Pfalz".  Vielen Dank.

Ausschreibungen aus dem aktuellen Kultur-Ticker
(bitte auf den Link klicken)

Weitere Ausschreibungen

Ausschreibungen

Creative Europe: Förderprogramme für Medienschaffende

Fristen:
Journalism Partnerships – Kooperationen: abgelaufen
Journalism Partnerships – Pluralismus: abgelaufen
Media Literacy: abgelaufen
Creative Innovation Lab: 26.04.2024

Im Rahmen von Creative Europe hat die Europäische Kommission neue Aufrufe für vier verschiedene Förderprogramme im Bereich Journalismus, Medien und Innovation gestartet.

Das „Creative Innovation Lab“ richtet sich an Projekte, die digitale Lösungen für mehrere Kultur- und Kreativbranchen entwickeln. Bei „Journalism Partnerships“ geht es sowohl um die professionelle Zusammenarbeit im Nachrichtensektor als auch um die Stärkung einer vielfältigen Medienlandschaft. Die Anträge für „Media Literacy“ sollen sich vor allem der kritischen Medienrezeption von jungen Nutzer:innen widmen.

Zu den Aufrufen werden Online-Info-Sessions am 4. Dezember 2023 für „Media Literacy“ und am 6. Dezember 2023 für „Journalism Partnerships“ angeboten. Alle Sessions werden auch als Video abrufbar sein. Die fünf Creative Europe Desks in Berlin-Brandenburg, Bonn, Hamburg, München und NRW stehen für alle Fragen und für die Antragsberatung zur Verfügung.

Weitere Informationen unter: https://creative-europe-desk.de/artikel/news/creative-europe-neue-cross-sector-aufrufe-veroeffentlicht

Quelle: creative.nrw

NRW: Internationale Jugendbegegnung in Kattowitz

Frist: 26.04.2024

Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 17 und 23 Jahren aus Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort für eine Teilnahme an einer internationalen Jugendbegegnung vom 7. bis 13. Juli 2024 in der polnischen Partnerregion Nordrhein-Westfalens, der Woiwodschaft Schlesien, bewerben. Der sogenannte „Jugendgipfel“ ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des „Regionalen Weimarer Dreiecks“, der Regionalpartnerschaft zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der französischen Region Hauts-de-France und der polnischen Woiwodschaft Schlesien. In diesem Jahr geht es um die Themen Wissenschaft und Technologie der Zukunft.

Kattowitz, die Hauptstadt der Woiwodschaft Schlesien, ist in diesem Jahr Europäische Wissenschaftsstadt. Exkursionen werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Jugendgipfels die Möglichkeit bieten, die Wissenschaft und Technologie von morgen hautnah zu erleben. Außerdem stehen Expertenvorträge und Workshops auf dem Programm, bei denen die Jugendlichen Gelegenheit haben ihre Vorstellungen zu teilen und zu diskutieren.

Bewerben können sich Personen mit Wohnort in Nordrhein-Westfalen im Alter zwischen 17 und 23 Jahren. Englischkenntnisse sind erforderlich. Die Bewerbung ist an das aktuelle forum e.V., Mayka Kleine-Hering, E-Mail: m.kleine-hering@aktuelles-forum.de zu richten.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern entstehen keine Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Programm.

Weitere Informationen unter: www.aktuelles-forum.de/projekt/8225/jugendgipfel-im-regionalen-weimarer-dreieck-2023-2025/.

Veranstalter sind die drei Regionalregierungen der Regionen Hauts-de-France, Schlesien und Nordrhein-Westfalen.

NRW: NEXT.IN.NRW

Fristen:
26.04.2024
31.01.2025

Der neue Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW fördert Verbundprojekte aus dem Themenspektrum Kultur, Kreativwirtschaft und Medien. Wie die Förderung genau funktioniert, was für Projekte gesucht werden und wer einen Antrag stellen kann, erörtern wir gemeinsam mit der Innovationsförderagentur NRW bei einer digitalen Infoveranstaltung am 20. Juni 2023 um 10:00 Uhr.
Für den Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW stellen das Land und die EU Fördermittel in Höhe von rund 104 Mio. Euro zur Verfügung. Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Verbundvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in allen Regionen von Nordrhein-Westfalen mit Fokus auf die folgenden Themenbereiche:
1) Kultur, Medien und Kreativwirtschaft
2) Künstliche Intelligenz
3) Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft

Interessierte können sich mit ihren Ideen, Produkten und Dienstleistungen im Rahmen von drei Einreichungsfristen bewerben (1. September 2023, 26. April 2024, 31. Januar 2025).

Der Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

Weitere Infos unter: https://www.in.nrw/massnahmen/next
Weitere Informationen: https://creative.nrw/news/next-in-nrw-infoveranstaltung/

Bundeswettbewerb »Gemeinsam ESS-Kulturen erleben«

Frist: 29.04.2024

Die BAGSO-Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. zeichnet im Rahmen des Projektes Im Alter IN FORM »Gute Praxisbeispiele« von leckeren und ausgewogenen ambulanten Mahlzeiten-Angeboten in Gemeinschaft für ältere Menschen aus,
• an denen auch zugewanderte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen bzw.
• die gezielt für ältere Menschen mit Migrationshintergrund durchgeführt werden.

Veranstaltet von: BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)

Reichweite: bundesweit

Am Wettbewerb beteiligen können sich Akteure und Organisationen aus allen Kulturkreisen wie Freie Wohlfahrtsverbände, Vereine, Stadtteiltreffs, Kirchenkreise oder Mehrgenerationenhäuser bzw. Begegnungszentren etc., die auf kommunaler Ebene
• bereits Mahlzeiten-Angebote in Gemeinschaft für ältere Menschen (bzw. generationenübergreifend) anbieten,
• die Chance nun nutzen möchten, um neue Mahlzeiten-Angebote in Gemeinschaft für ältere Menschen (bzw. generationenübergreifend) aufzubauen.

Bei der BAGSO-Fachtagung in Köln im Juni werden die von der Jury ausgewählten besten Praxisbeispiele vorgestellt und prämiert.

Weitere Informationen unter: https://im-alter-inform.de/angebote/bundeswettbewerb-gemeinsam-ess-kulturen-erleben/

Hidden Movers Award

Frist: 30.04.2024

Der »Hidden Movers Award« ist ein jährlich ausgeschriebener Preis der Deloitte-Stiftung, der sich aktuellen Bildungsthemen in Deutschland widmet. Einmal im Jahr sucht sie »Hidden Movers« – noch wenig bekannte und nachhaltig wirkende Bildungsinitiativen mit Perspektive – auch aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Im Fokus steht die Stärkung junger Menschen durch Bildung. Der Hidden Movers Award sucht nach kreativen Projekten, die im Kleinen zur Verbesserung der Bildungschancen in Deutschland beitragen und das Potenzial haben, deutschlandweit umgesetzt zu werden.

Reichweite: bundesweit

Der Wettbewerb richtet sich an Projekte und Projektideen, die Herausforderungen in der Bildungslandschaft auf neuen Wegen angehen.

Der Hidden Movers Award zeichnet die Bildungsprojekte in drei Preiskategorien aus:
• Ideenphase
• Wachstumsphase
• Kutscheit-Sonderpreis für Sprachförderung)

In der diesjährigen Ausschreibungsrunde finden besonders Projektanträge aus dem Themenbereich »Demokratiebildung & Werteorientierung« beachtung. Detaillierte Informationen und das Online-Bewerbungsformular stehen auf der Website des Veranstalters zur Verfügung.

Weitere Informationen unter: https://www.hidden-movers.de/hidden-movers/

W.-G.-Sebald-Literaturpreis 2024 „Erinnerung und Gedächtnis“

Frist: 30.04.2024

Veranstalter: Deutsche Sebald-Gesellschaft e.V.

Der W.-G.-Sebald-Literaturpreis fordert erneut unter dem Rahmenthema „Erinnerung und Gedächtnis“ Schriftsteller*innen auf, sich in ihrer Arbeit mit Fragen und Motiven auseinanderzusetzen, die für Sebalds Schaffen wesentlich waren.

Bewerben können sich Autor*innen aus dem In- und Ausland mit einem unveröffentlichten deutschsprachigen Prosatext (Erzählung oder Auszug aus einem größeren Projekt), der sich mit dem Themenkomplex „Erinnerung und Gedächtnis“ beschäftigt. Der Prosatext darf bis zum Ablauf der Einreichungsfrist nicht veröffentlicht worden sein. Der Umfang soll maximal 30.000 Zeichen betragen. Teilnahmebedingung ist eine bereits vorliegende literarische Publikation in einem Verlag oder einer Zeitschrift.

Weitere Informationen unter: https://www.sebald-gesellschaft.de/literaturpreis/

Bundeswettbewerb Schultheater der Länder 2024

Frist: 30.04.2024

Der Bundeswettbewerb Schultheater der Länder 2024 findet vom 22. bis 27.09.2024 in Bremen statt.

Das Fokus-Thema im Jahr 2024: SCHULTHEATER.LEBEN

Was macht mein Leben aus? Und worin unterscheidet es sich von anderen Lebenswegen? Wo findet das Leben statt? In der Schule, im Internet, in meinem Kopf? Was brauche ich für ein gutes und erfülltes Leben? Wer und was kämpft ums Überleben? Wo gebe ich Raum oder enge das Leben Anderer ein? Wie will ich mein Leben gestalten? Was ist mir wichtig?

Das Thema SCHULTHEATER.LEBEN möchte (das) Leben auf die Bühne bringen.

Wir suchen Schultheater-Gruppen aller Klassenstufen und Schulformen, die z. B.
• künstlerisch erforschen, was Leben eigentlich ausmacht.
• Lebenswelten, Lebensgeschichten, unterschiedliche Lebenskonzepte z. B. biografisch, dokumentarisch etc. zu erzählen suchen.
• Theatertexte und Figuren lebendig werden lassen.
• Lifestyle oder Lebensart performen und reflektieren.
• nach neuen Formen des guten Lebens und Zusammenlebens suchen.
• intensiv LEBEN von A‑Z untersuchen und probieren.
• sich mit dem eigenen und fremden Leben auseinandersetzen (z. B. Kulturen, Generationen, Diversität…)
• gegen das, was gutes Leben verhindert, mit theatralen Ausdrucksformen protestieren und Formen und Visionen des nachhaltigen, intensiven Lebens theatral gestalten (z. B. Stop Ecocide – Start Good Living, Stop Exklusion – Start Inklusion, Zusammenhalt in Vielfalt)

Das SDL ist mit seinen Länderfestivals das größte Schultheaterfestival in Europa. Es präsentiert in der Festivalwoche die Vielfalt von Schultheater aller Schulformen und Schulstufen aus allen 16 deutschen Bundesländern. Das SDL zeigt beispielhaftes Schultheater, das durch seine ästhetische Vielfalt impulsgebend für die schulische Praxis ist. Im Rahmen der zeitgleich stattfindenden Fachtagung wird das Festivalthema auch wissenschaftlich beleuchtet und in Workshops und Fachforen didaktisch vertieft.

Seit über 30 Jahren ist das SDL zentraler Begegnungsort für die Schultheaterszene. Schultheater bewegt etwas: in Schüler*innen, in Schulen und in der Gesellschaft.

Weitere Informationen unter: https://sdl2024.de/bewerbung/

Neumayer Stiftung: Projekt:Kultur – Kulturarbeit an Schulen

Frist: 30.04.2024

Mit Projekt:Kultur fördert die Neumayer Stiftung die Realisierung von Kulturprojekten an Schulen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 mit bis zu 10.000 Euro pro Schuljahr. Projekt:Kultur ermöglicht es Schulen, mit externen Expert*innen künstlerische und handwerkliche Projekte gemeinsam in einem neuen Lernsetting umzusetzen. Die Bewerbung für das Förderschuljahr 2024/2025 ist bis zum 30. April 2024 möglich.

Weitere Informationen unter: https://www.neumayer-stiftung.de/project/kulturarbeit-an-schulen-pilotprojekt/

Jugend komponiert - Landeswettbewerb Nordrhein-Westfalen

Frist: 30.04.2024

"Jugend komponiert" fördert den komponierenden Nachwuchs. Schülerinnen und Schüler können hier ihre kompositorischen Fähigkeiten ausprobieren und zeigen.

Daher lädt der Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen alle Schülerinnen und Schüler des Landes ein, sich an Jugend komponiert zu beteiligen.

Der Wettbewerb "Jugend komponiert" wird seit 1982/83 zweijährlich als Landeswettbewerb durchgeführt. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche, die im Kalenderjahr der Ausschreibung eine allgemeinbildende Schule (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, berufsbildende Schule) in Nordrhein-Westfalen besuchen oder besucht haben.

Der Wettbewerb wird in den Kategorien "Musik in traditionellen Sparten", "Musik in modernen/avantgardistischen Kompositions- und/oder Notationsarten", "Improvisationen, Tonbandmusiken, Collagen, Computermusiken" und in einer für jede Ausschreibung neu festgelegten Sondersparte durchgeführt.

Die Sieger erhalten Geldpreise und haben die Möglichkeit, an attraktiv besetzten Workshops oder Konzerten aktiv teilzunehmen.

Jugend komponiert wird getragen und durchgeführt vom Landesmusikrat NRW e.V. und ist ein Förderprojekt des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

Weitere Informationen unter: https://www.lmr-nrw.de/projekte/wettbewerbe/jugend-komponiert-nrw

Landes-Orchesterwettbewerb NRW

Frist: 30.04.2024

Der Landes-Orchesterwettbewerb Nordrhein-Westfalen ist ein landesweiter Wettbewerb für Amateurorchester unterschiedlichster Besetzungen. Er wird für Symphonie- und Kammerorchester, Bläserformationen aller Art – vom Symphonischen Blasorchester bis zum Posaunenchor –, Zupf- und Akkordeonorchester sowie für Big Bands ausgeschrieben. Viele Kategorien sind geteilt nach Jugend- und Erwachsenenformationen.

Eine nordrhein-westfälische Besonderheit bildet u.a. die Kategorie "Kinderorchester", die nur hier ausgeschrieben wird und in der die jüngsten aller Musikerinnen und Musiker des Landes mitmachen können.

Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, durch Leistungsvergleich die Qualität des Musizierens der Amateurorchester in Nordrhein-Westfalen sichtbar zu machen und anzuheben. Dies wird u.a. in repräsentativen Abschlusskonzerten dokumentiert.

Die Orchester sollen zur Weiterentwicklung ihres Musizierstils angeregt werden. Gemeinschaftliches Musizieren in einem Orchester vereint das intensive Bemühen um ein gemeinsames musikalisches Ziel und das Einbringen individuellen Könnens in einer sinnvollen Freizeitgestaltung.

Der Landes-Orchesterwettbewerb Nordrhein-Westfalen ist Auswahlwettbewerb für den Deutschen Orchesterwettbewerb und wird gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

Der nächste Wettbewerb findet am 14./15. September 2024 in Bochum statt.

Weitere Informationen unter: https://www.lmr-nrw.de/projekte/wettbewerbe/landes-orchesterwettbewerb-nrw

Förderung der BildungsChancen gGmbH

Frist: 30.04.2024

Die BildungsChancen gGmbH setzt mit ihren Soziallotterien freiheit+ und Traumhauslotterie den Fokus gezielt auf die Förderung von Bildungsprojekten. Initiatoren von BildungsChancen sind der Stifterverband, die SOS-Kinderdörfer weltweit und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Mit ihren Förderprojekten wollen sie Menschen ermöglichen, ihre individuellen Potenziale zu entfalten – das bereichert wiederum die gesamte Gesellschaft. Dazu werden aus den Einnahmen der Lotterien Fördermittel generiert, die Bildungsprojekten der drei Initiatoren sowie Projekten externer Initiativen zugutekommen.

Gefördert werden nationale und internationale Bildungsvorhaben von in Deutschland ansässigen, gemeinnützigen Träger oder Körperschaften öffentlichen Rechts, die sich auf folgende Bereiche beziehen:
1. Bildung entlang der gesamten Bildungskette, von der frühkindlichen und kindlichen bis zur beruflichen und akademischen Bildung sowie die Bildung von Erwachsenen
und
2. mit Bezug zu Bildungsthemen:
• Wissenschaft und Forschung,
• Kinder- und Jugendhilfe,
• Entwicklungszusammenarbeit.
Bildung wird dabei ganzheitlich und im weitesten Sinne als facettenreicher Überbegriff für Persönlichkeitsbildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen verstanden. Prinzipiell müssen Projekte und Vorhaben dabei den Förderrichtlinien und den jeweils aktuellen Förderschwerpunkten entsprechen, ein inhaltlich überzeugendes Konzept sowie einen Kosten- und Zeitplan vorlegen.

Die Förderschwerpunkte im Überblick:
• Persönlichkeitsbildung
• Umweltschutz und Nachhaltigkeit
• Wissenschaft und Technik (MINT)
• Sprache und Kultur
• Traumapädagogik und Resilienzförderung
• Diversity und Inklusion
• Demokratieförderung

BildungsChancen fördert vorrangig Bildungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro. Dies bezieht sich auf die bei BildungsChancen beantragte Summe. Das gesamte Projektvolumen kann durchaus höher sein! Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des mit der Antragstellung vorgelegten Kostenplans. Die Dauer des geförderten Projektes sollte drei Jahre nicht überschreiten.

Weitere Infos unter: https://www.bildungschancen.de/

Mal- und Schreibwettbewerb für Grundschulen „Schulkinder malen und reimen“

Frist: 30.04.2024

Unter dem Motto „Schulkinder malen und reimen“ sind Schulklassen und deren Lehrkräfte eingeladen, Bilder zu malen und sich dazu passende Reime auszudenken, in denen sich Gegenstände und/oder Lebewesen in Form eines kurzen Reimrätsels vorstellen ...

Jedes Kind darf bis zu zwei Beiträge beisteuern, die Mindestanzahl der Bild-Versrätsel pro Klasse ist zehn.

Weitere Infos unter: https://www.pohlmann-verlag.de/GEWINNSPIEL/

10. Deutsches Kindertheaterfest „Wir.Hier.Jetzt. Lass uns zaubern!“

Frist: 30.04.2024

Der BDAT und das überzwerg – Theater am Kästnerplatz laden herzlich ein zum 10. Deutschen Kinder-Theater-Fest vom 10. – 13.10.2024 in Saarbrücken. Seit 2004 macht das Festival alle zwei Jahre an einem Theater Station. Es zeigt als einziges bundesweites Treffen Inszenierungen mit Kindern für Kinder. Damit macht es die Vielfalt von Themen, Stoffen und Spielformen des Kindertheaterbereichs öffentlich sichtbar.

Bewerben können sich alle Kindertheatergruppen aus Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland, deren junge Darsteller*innen zwischen 6 und 12 Jahre alt sind. Produktionen aus allen Sparten, z. B. Tanz- und Musiktheater, Puppen- und Figurentheater sind willkommen.

In diesem Jahr sind uns Teilhabe und Nachhaltigkeit besonders wichtig. Eine Jury, die je zur Hälfte aus Kindern und Fachexpert*innen besteht, wählt aus den Bewerbungen die Aufführungen aus. Das Deutsche Kinder-Theater-Fest findet in Kooperation mit der Ständigen Konferenz „Kinder spielen Theater“ statt. Die Online-Bewerbungsplattform wird zum 1. Dezember freigeschaltet.

Weitere Informationen unter: https://www.kinder-theater-fest.de/

Förderpreis für interkulturellen Dialog

Frist: 30.04.2024

Der Förderpreis der Pill Mayer Stiftung würdigt herausragende, beispielhafte und nachhaltig wirkende interkulturelle Kulturprojekte für Kinder und/oder Jugendliche, die mit künstlerischen Ausdrucksformen den interkulturellen Dialog fördern.

Die Pill Mayer Stiftung ist davon überzeugt, dass ideenreiche Kulturarbeit den Kulturaustausch fördern kann: Als Kulturdolmetscher kann sie den Blick weiten, anregen und zur Verständigung zwischen unterschiedlichen Kulturen beitragen.

Angesprochen sind alle künstlerischen Ausdrucksformen wie Musik, Literatur, Theater, Tanz, Film oder Bildende Kunst, aber auch Museen und Ausstellungen. Preiswürdig sind bereits bewährte bzw. abgeschlossene Projekte ebenso wie neue Konzepte und Vorhaben.

Weitere Informationen unter: https://pillmayerstiftung.org/was-wir-tun/foerderpreis-fuer-interkulturellen-dialog

Förderprogramm für reguläre Tanzprojekte der LAG Tanz NRW

Frist:
30.04.2023

Die LAG Tanz NRW fördert die Vermittlung von Tanz und ästhetischen Kompetenzen unter qualifizierter Anleitung in seiner gesamten Vielfalt: Zeitgenössischer Tanz, urbane Tanzstile, Tanztheater, klassischer Tanz, deutscher und internationaler Volkstanz sowie spartenübergreifende Konzepte.

Dabei ist die Stärkung junger Menschen unter qualifizierter Anleitung unser zentrales Anliegen: Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Motorik und Körperlichkeit, ihrer Kreativität und ihres Sozialverhaltens durch die Entdeckung und Erprobung von Tanz als künstlerische-ästhetische und selbstreferenzielle Ausdrucksform.

Wir unterstützen die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, unterschiedlicher Geschlechteridentitäten, aus bildungsfernen Schichten oder mit Behinderungen.

Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.

Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)

Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.

Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme

NRW: Landesinitiative "Europa-Schecks"

Fristen:
Mit Beginn des Kalenderjahres 2024 sind Anträge auf Europa-Schecks laufend zu sechs Stichtagen im Jahr möglich. Stichtag ist dann jeweils der 1. eines ungeraden Monats.
Der nächste Stichtag ist der 1. Mai 2024.

Die Antragstellung auf einen Europa-Scheck muss mindestens 3 Monate vor Projektbeginn erfolgen. Entscheidend ist dabei das Datum, an dem der Antrag online eingereicht wird.

Seit November 2023 fördert die Landesregierung NRW Projekte europäischen Engagements mit der neuen Landesinitiative "Europa-Schecks", die die Wettbewerbe „Europa bei uns zu Hause“ und „Europawochen“ ablösen.

Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen seit November 2023 herausragende Projekte europäischen Engagements mit bis zu 25.000,- Euro, die sich in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen.
Die Projekte können sowohl lokal als auch grenzüberschreitend sein.

Bewerben können sich beispielsweise
• rechtsfähige Vereine (e.V.), zum Beispiel Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen,
• Kultur- und Sporteinrichtungen,
• Migrantenselbstorganisationen,
• Städte, Kreise und Gemeinden,
• Schulen und Hochschulen,
• außerschulische Bildungsstätten.

Fördermittelgeber Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
Projektträger/ Ansprechpartner: Die Landesregierung NRW

Weitere Informationen unter: https://mbei.nrw/europa-schecks

U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN

Fristen:
02.05.2024
02.11.2024

Die U25 Förderung richtet sich speziell an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten. Wie beim Fonds Soziokultur üblich, werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht!
Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.

Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben.
Dabei könnt ihr euch gerne rechtlich durch einen Verein, eine Initiative o.ä. vertreten lassen. Die Projektleitung, -planung und –durchführung muss aber klar bei den jungen Projektverantwortlichen liegen.

Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektföderung haben (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen).

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass Bewerbungen von Nichtmuttersprachler*innen, Nichtakademiker*innen und Personen mit Behinderungen willkommen sind. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung.

Jede Person kann pro Förderperiode nur einen Antrag stellen.

Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung. Ob ein Videoprojekt zur Migration im Stadtteil, ein Hip-Hop-Event, eine Fotoausstellung zum Wandel eines Dorfes oder ein Projekt von Jugendlichen mit Medienkünstlern … der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Offenheit ist gefragt, Freude am Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.

Die Fördermittel des Fonds sind bei diesem Förderprogramm auf 4.000 Euro pro Vorhaben und in der Regel auf maximal 80% der Gesamtkosten/-finanzierung begrenzt.

Mehr unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen.html

Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung

Fristen:
02.05.2024
02.11.2024

Die nächste Antrags-Möglichkeit für Projektförderungen besteht zum Stichtag 02. Mai 2023. Die Projekte dürfen dann nicht vor dem 01.07.2023 beginnen.

Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten etc.) kann nicht gefördert werden.
Um Projektmittel können sich Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und auch öffentliche Einrichtungen bewerben. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor öffentlichen Antragstellern.
Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.

Weitere Informationen: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html

denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule

Frist: 03.05.2024

Förderfähig an Schulen bundesweit sind Projekte, in denen die Beschäftigung mit Denkmalen im Mittelpunkt steht. Ob es darum geht, ein Fachwerkhaus oder ein Kino aus den 1950er Jahren, eine bedeutende Kathedrale oder die stillgelegte Produktionsstätte eines einst die Region prägenden Gewerbes zu erkunden:

Das gewählte Projektthema soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen, Denkmale in ihrem Lebensumfeld kennen und neu sehen zu lernen und ihren Entdeckergeist am außerschulischen Lernort Denkmal einzusetzen. In vielen Bundesländern geben Förderpartner dazu inhaltliche Anregungen.

Weitere Infos unter: https://denkmal-aktiv.de/teilnahme

ÖkoKult NRW: Tiny Adaptions

Frist: 07.05.2024

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Gesamtprogramm ÖkoKult NRW Umarbeitungen bereits bestehender, inhaltlich und ästhetisch überzeugender Produktionen von Künstler*innen, Ensembles und Gruppen der Freien Darstellenden Künste.

Ziel ist es, bestehende Produktionen so umzuarbeiten, dass sie auch in ländlichen Regionen an kleineren Spielorten oder Spielorten mit wenig Infrastruktur gezeigt werden können und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten besser gastspielfähig werden.

Weitere Informationen unter: https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=674&clang=0

JUGEND erinnert engagiert

Frist: 12.05.2024

Die Förderlinie JUGEND erinnert engagiert richtet sich an Akteure der historisch-politischen Bildung, die mit jungen Menschen außerschulische Projekte zur Geschichte des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen sowie ihrer Vor- und Nachgeschichte in Deutschland entwickeln und durchführen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert gemeinsam mit der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) Projekte, die jungen Menschen durch selbstbestimmtes Lernen historisches Wissen vermitteln, strukturelle oder ideologische Kontinuitäten nach 1945 identifizieren und Bezüge zur heutigen Lebenswelt herstellen. Sie sind beteiligungsorientiert angelegt und geben Raum für den persönlichen, offenen und kritischen Austausch über Werte und Emotionen, Anschauungen und Vorurteile.

Vielfältige Projektformate sind möglich: Podcasts, Theaterstücke, Ausstellungen, musikalische und andere Kunstformen, Workshops, Jugendbildungswochen, Summer Schools, Oral History-Projekte, lokale Spurensuche-Projekte etc.

Gefördert werden selbstorganisierte Jugendprojekte und Gedenkstätten und Geschichtsinitiativen in Deutschland.
Antragssteller können insbesondere sein:
• Einrichtungen und Initiativen der Jugendarbeit (z. B. Sportvereine, Jugendzentren, Fanprojekte,
Jugendarbeit der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften, Pfadfinder, Jugendfeuerwehren, Einrichtungen des Schüleraustausches, migrantische Selbstorganisationen, queere Initiativen und Vereine, inklusionsfördernde Initiativen und Vereine),
• Jugendorganisationen,
• Bildungseinrichtungen, insbesondere Schulen aller Schultypen,
• Weiterbildungseinrichtungen (z. B. Volkshochschulen),
• Ausbildungsbetriebe,
• Träger der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Bereich, z. B. in den Bereichen Polizei, Justiz, Bundeswehr, öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen,
• Kultureinrichtungen (z. B. Theater, Museen, Musikschulen),
• Einrichtungen der interkulturellen und generationsübergreifenden Begegnung.

Das Förderprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2026 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert.

Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/handlungsfelder-cluster/bilden-fuer-lebendiges-erinnern/jugend-erinnert-vor-ort-engagiert/

Berliner Hörspielfestival 2024

Frist: 12.05.2024

Das Berliner Hörspielfestival (BHF) als Festival des freien Hörspiels wendet sich an Autor:innen aus der freien Hörspielszene.

Unter unseren Hörspielbegriff fallen erzählerische, dokumentarische und klangkünstlerischer Formate und alles Formen dazwischen. Auch fremdsprachiger Einreichungen sind willkommen (mit Manuskript in deutscher oder englischer Übersetzung).

Eingereicht werden können Stücke für die Wettbewerbe um
/ Das glühende Knopfmikro (#GKM)
// Das kurze brennende Mikro (#KBM)
/// Das lange brennende Mikro (#LBM)

Zum Berliner Hörspielfestival sind unabhängige Hörspielproduktionen aller Genres (erzählerisch, dokumentarisch, sprach- oder klangexperimentell usw.) zugelassen, die in Eigenverantwortung der Macher ohne redaktionelle Vorgaben einer Rundfunkanstalt oder eines Verlages entstanden und produziert worden sind – auch wenn sie von einem Radiosender angekauft und gesendet worden sind.

Nicht zugelassen sind Hörspiele, deren Produktion eine Rundfunkanstalt lediglich in ein privates Studio ausgelagert hat, die sonst aber denselben redaktionellen und technischen Vorgaben des Auftraggebers unterliegen.

Bearbeitung von literarischen, dramatischen, lyrischen oder ähnlichen Werken sind nur zugelassen, wenn der Autor selbst sein eigenes Werk für das akustische Medium umgearbeitet hat.

Alle Aufführungsrechte liegen bei den Einreichenden oder werden von den Einreichenden eingeholt, damit die Wettbewerbsstücke beim Berliner Hörspielfestival vorgeführt werden können, ohne die Rechte Dritter (GEMA o.ä.) zu verletzen.

Weitere Informationen unter: https://berliner-hoerspielfestival.de

Aufruf für den Skulpturenpark beim 6*-Festival, Bayreuth

Frist: 15.05.2024

Aufgerufen sind Kunstschaffende im deutschen und europäischen Raum auf, sich für diese öffentliche Ausschreibung zu bewerben:
Für unser 6*-Festival in Bayreuth, einem Open Air mit dem Schwerpunkt elektronische Live-Musik, suchen wir Skulpturen und Installationen zur Gestaltung unseres Festival-Geländes.
Ort: Bayreuth, Deutschland
Datum: 19. & 20. Juli 2024
Honorar: 150 € Gage und bis zu 150 € Transportkosten
Anzahl: ca. 10 Personen bzw. Werke

Mehr zum 6*-Festival:
Musikalisch explorieren wir verschiedene Formen von elektronischer Musik mit Schwerpunkt auf Live-Performances. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal in der Region.
Die Live-Darbietungen werden punktuell durch DJ-Sets ergänzt.
Bisher waren u. a. Dominik Eulberg, Christian Löffler, Catnapp, Komfortrauschen, SØS Gunver Ryberg, Courtesy und Session Victim zu Gast. Bei anderen Projekten haben wir bereits mit Marlon Hoffstadt, Grischa Lichtenberger, Jan Jelinek, Kieran Behan, Dahu und La Fraicheur zusammen gearbeitet.

Was wir wollen:
Wir suchen Installationen, Skulpturen und sonstige Kunstwerke, die für den Outdoor-Bereich geeignet, also wetterfest sind. Der Aufbau sollte nicht länger als drei Tage dauern. Die Werke können vorher schon woanders ausgestellt und medial veröffentlicht worden sein. Auch Werke, die aktuell noch im Planungsstadium sind, kommen in Frage.
Zum Inhalt: Wir behandeln bei der musikalischen Ausrichtung u. a. Themen wie das Spannungsverhältnis von analogen und digitalen Techniken, die Suche nach neuen sonischen Ausdrucksformen, die räumliche Orientierung in Klangwelten, die Erfahrbarkeit der eigenen Wirkmächtigkeit oder Naturerfahrung in einer technisierten Welt.
All dies kann, muss aber nicht, in den eingereichten Werken behandelt werden.
Entscheidend sind nur künstlerische Qualität, Originalität des Ausdrucks, Individualität des Stils und die handwerkliche Umsetzung.

Wer ist qualifiziert:
Alle Menschen ab 18 Jahren, die in Deutschland eine Rechnung schreiben können. Die Transportkosten müssen belegt werden, für die Gage muss zwingend eine Rechnung mit Steuernummer (inkl. Mwst. oder Umsatzsteuerbefreiung) eingereicht werden.
Ein Kunststudium ist nicht zwangsläufig erforderlich.
Transport, Aufbau und Abbau müssen eigenständig organisiert werden.

Dieses Teilprojekt des Festivals wird gefördert von der Stadt Bayreuth.

Weitere Informationen unter: https://saalmitte.de/open-call-2024/

Start2Act

Fristen:
Impulsprojekt: mind. 6 Wochen vor Projektstart. Die Förderung für ein Impulsprojekt kann ganzjährig beantragt werden bis das Fördervolumen aufgebraucht wurde.
Expertiseprojekt: abgelaufen
Entwicklungsprojekt: 15. Mai 2024

Das Förderprogramm „Start2Act“ ermöglicht Trägern und Vereinen der Kulturellen Bildung Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Das Förderprogramm ist finanziert von der Europäischen Union.

Im Programm „Start2Act“ werden folgende Projekttypen gefördert:

Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention.

Expertiseprojekte ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und Prävention. Expertiseprojekte unterscheiden sich von Impulsprojekten in einer längeren Projektlaufzeit, mehr Teilnehmer*innen und/oder einem größeren Projektumfang. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden.

In Entwicklungsprojekten soll ein Schutzkonzept mit allen Beteiligten des Vereins entwickelt werden. Dabei sollen alle Entwicklungsschritte eines Schutzkonzeptes (u. a. Risikoanalyse, Evaluation, Entwicklung Leitbild, Entwicklung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen, Aufarbeitung und Rehabilitation) durchlaufen sowie Maßnahmen entwickelt werden, wie das Schutzkonzept anschließend in die Praxis gebracht wird. Dabei soll sich an dem Dachverbandlichen Schutzkonzept für das Handlungsfeld der Kulturellen Bildung der BKJ orientiert werden. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind.
Nicht-eingetragene Vereine, GbRs, natürliche Personen oder öffentlich-rechtliche Rechtspersonen können keinen Antrag stellen. Möglich sind aber z. B. Projekte von gemeinnützigen Fördervereinen zugunsten kommunaler Einrichtungen, die als öffentlich-rechtliche Rechtspersonen nicht antragsberechtigt sind.
Träger und Vereine, die in ländlichen Räumen aktiv sind und/oder stark ehrenamtlich geprägt sind, werden besonders berücksichtigt.

Weitere Infos unter: https://www.bkj.de/grundlagen/start2act/ausschreibungen/

Ausschreibung "KI-Labor"

Frist: 15.05.2024

Die Bildungslandschaft verändert sich ständig und rasant. Künstliche Intelligenz (KI) spielt bei dieser Transformation von Schule und Unterricht – wie in allen anderen Lebensbereichen auch – eine zentrale und entscheidende Rolle. In den Klassenzimmern von heute wird KI zunehmend zu einem unverzichtbaren Werkzeug, das den Unterricht auf vielfältige Weise verändert und verbessern kann. KI birgt aber auch Risiken und Herausforderungen, denen sich Schulen stellen müssen.

Im Innovationslabor "KI im Unterricht – Schule von morgen heute gestalten" unterstützt die Robert Bosch Stiftung bis zu 15 Schulen dabei, Ideen und Konzepte für Künstliche Intelligenz im Unterricht weiterzuentwickeln und umzusetzen. Allgemeinbildende und berufliche Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft in Deutschland sowie Deutsche Auslandsschulen können sich bis 15. Mai 2024 mit einer umsetzungsnahen Idee bzw. einem Konzept für den Einsatz von KI im Unterricht für die Teilnahme am Innovationslabor bewerben.

Die Schulen nehmen an einem einjährigen Innovationslabor teil. In diesem Labor kommen sie mit anderen Schulen zusammen, die sich ähnlichen Fragestellungen widmen und können mit der Unterstützung von Expert*innen und im Netzwerk ihre Ideen und Konzepte weiterentwickeln.

Weitere Informationen unter: https://www.bosch-stiftung.de/de/projekt/innovationslabor-ki-im-unterricht-schule-von-morgen-heute-gestalten-0

Förderprogramm Allgemeine Projektförderung / Transkultur

Frist: 15.05.2024

Im Förderprogramm „Allgemeine Projektförderung und Transkultur“ vergibt Soziokultur NRW in zwei Förderrunden Mittel des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen an soziokulturelle Initiativen und Projekte.

Das Programm richtet sich an die freie Kulturszene, an Künstler*innen und Kulturschaffende, an Zentren, Vereine und Initiativen, deren soziokulturelle Praxis die alltägliche Lebenswelt partizipativ und niedrigschwellig in die Kulturarbeit einbezieht. Zugleich soll eine Rückwirkung der in dieser Förderlinie entwickelten Kunst und Kultur in die Gesellschaft entstehen. Die geförderten Projekte leisten damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur. 

Förderfähig sind des Weiteren Projekte, die Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in die soziokulturelle Projektarbeit einbeziehen und ihnen Teilhabe an kulturellen und künstlerischen Projekten ermöglichen. Ziel ist es, gemeinsam eine transkulturelle Zukunft, eine Zukunft der Vielheit, zu entwerfen. 

Das Projekt muss seinen Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben. 

Die geförderten Projekte befinden sind häufig an der Schnittstelle zwischen Kunst, Kultur, sozialer Arbeit und politischer Bildung. Sie fallen somit nicht immer ins Spektrum klassischer Förderstrukturen. Diese Lücke will das Förderprogramm der Allgemeinen Projektförderung und Transkultur schließen.  Die Abwicklung der Förderung erfolgt über Soziokultur NRW.

Absolut zentral für die beantragten Projekte ist es, dass sie künstlerisch-kulturell arbeiten. Sie sollten mit den Nutzer*innen des Zentrums, mit Bürger*innen aus dem Stadtteil oder aus der Stadt eigene kulturelle Akzente setzen und breiteren Bevölkerungsschichten einen Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Sie sollten exemplarisch sein in der Stadt oder in der Region bzw. auch Ideengeber für Nachahmende. Wichtig ist, dass diese Kulturprojekte nicht nur Angebote zum Konsumieren sind, sondern auch die Möglichkeit für viele bieten, Kultur selbst zu gestalten. Das gilt insbesondere für Projekte, die die Sparten Theater, Musik, Kunst und neue Medien nutzen.

Weitere Informationen unter: https://soziokultur-nrw.de/projektfoerderung/allgemein-transkultur/

Polit Art Zone

Frist: 15.05.2024

Die Polit Art Zone geht in die zweite Runde!
Zum Thema „Grenzüberschreitung“ schreiben wir begleitend zum Aktionstag einen genre-übergreifenden Kunstwettbewerb aus. Die Ergebnisse werden in Kooperation mit dem Kunst-Spektrum Bingen im Kunstraum präsentiert. Zugelassen sind Beiträge aller künstlerischen Disziplinen zum Thema „Grenzüberschreitung“. Die eingereichten Arbeiten der politischen Kunst sollen die Menschen in besonderer Weise zum Nachdenken anregen und das Thema aufgreifen und darstellen.

Weitere Infos unter: https://www.vhs-bingen.de

pik - Förderung für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung

Frist: 15.05.2024

Bis 2025 vergibt die Kunststiftung des Bundes insgesamt 36 achtmonatige Stipendien an Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung. Mit selbstgewählten Mentorinnen oder Mentoren beraten sich die Stipendiaten zu ihrem weiteren künstlerischen Werdegang. Die nächste Bewerbungsfrist endet am 15.5.2024.

Auf der barrierefreien Website können Sie sich über das Programm informieren – auch anhand von Audioformaten, Videos in Deutscher Gebärdensprache sowie Texten in Leichter Sprache und Einfacher Sprache.

In den Fördergrundsätzen erfahren Sie, was Sie für Ihre Bewerbung benötigen und wie das Mentoring-Programm funktioniert. Die Fördergrundsätze gibt es auch in Einfacher Sprache und in Leichter Sprache.

Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/programm_fuer_inklusive_kunstpraxis.html

Ferdinand-Trimborn-Förderpreis NRW

Frist: 18.05.2024

Veranstalter: Stadt Ratingen

Der Wettbewerb um den Ferdinand-Trimborn-Förderpreis NRW wird im Jahr 2024 für das Instrument Klavier ausgeschrieben.

Die Wettbewerbsausschreibung richtet sich an junge Musikerinnen und Musiker mit dem Stammwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Die Teilnehmenden des Wettbewerbs müssen am Stichtag das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag ist der Zeitpunkt des Anmeldeschlusses (18.05.2024). Die Teilnehmenden dürfen am Stichtag weder professionelle Musikerinnen bzw. Musiker sein, noch sich in einer musikalischen Berufsausbildung befinden. Musikalische Berufsausbildung in diesem Sinne ist ein Vollstudium im Bereich Musik an einer Hochschule. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Pianistinnen und Pianisten, deren Lehrerinnen bzw. Lehrer der diesjährigen Jury des Wettbewerbs angehören.

Der Wettbewerb besteht aus einer Vorrunde (Videoaufnahmen), der Finalrunde (Wertungsspiel) am 28. September 2024 und dem Preisträgerkonzert am 24. November 2024.

Weitere Informationen unter: https://ferdinand-trimborn-förderpreis.jk-ratingen.de/wettbewerbsbedingungen-fuer-klavier/

APPLAUS

Frist: 23.05.2024

Mit dem Programmpreis ehrt die Kulturstaatsministerin Konzertprogramme unabhängiger Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Jährlich stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Preisgelder von rund 2 Millionen Euro zur Verfügung, womit der APPLAUS einer der höchstdotierten Bundeskulturpreise ist.

Erneut können sich in Deutschland ansässige Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen aus allen Genres von Popularmusik und Jazz mit ihren Livemusikprogrammen aus dem Jahr 2023 bewerben. Bewerbungen sind in sechs Kategorien möglich.
• „Beste Livemusikprogramme“,
• „Beste Livemusikspielstätten“ oder
• „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ und/oder in den Kategorien
• „Awareness“,
• „Inklusion“ und
• „Nachhaltigkeit“.

Die Preisgelder können bis zu 50.000 € betragen.

Weitere Informationen unter: https://applaus-award.de/

NRW: Förderprogramm „Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv“

Frist: 27.05.2024

Förderprogramm für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur
Mit der Förderlinie „Publikum.Personal.Programm“ wird unter neuem Titel (ehemals „Neue Normalität“) die Entwicklung, Erweiterung und Erprobung von Konzepten zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen gefördert. Ziel ist es, Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb (z.B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, schwarze Menschen (PoC), ältere Menschen oder LSBTIQ*) abzubauen und neue Zugänge zu schaffen.

In den Einrichtungen sollen strukturelle und nachhaltige Veränderungsprozesse angestoßen werden, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe, unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität ermöglichen. Im Rahmen der Konzeptentwicklung müssen daher konkrete Ziele für Publikum, Personal, Programm, Partner sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit definiert werden. Die Einrichtung entscheidet dabei selbst, welchen Schwerpunkt sie vor dem Hintergrund der Ausgangslage und bestehender Bedarfe bei der Konzeptentwicklung und ersten Umsetzungsschritten setzt.

Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber stehen insgesamt bis zu 1.000.000 EUR für das Förderprogramm „Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv“ zur Verfügung. Das Programm ist zunächst für den Zeitraum Herbst 2024 bis Herbst 2026 (2 Jahre) angelegt.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Entwicklung oder Erweiterung eines Konzepts zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen und für die Umsetzung erster Maßnahmen entstehen. Dazu gehören:
Projektbezogene Personalausgaben (Diversitätsmanagement)
• Prozessbegleitung und Beratung (z.B. zur Erweiterung/Entwicklung des Leitbilds, Change-Management, Konfliktmanagement, Barrierefreiheit),
• Netzwerkveranstaltungen,
• Fortbildungen/Workshops,
• Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Im Vordergrund des Förderprogramms stehen strukturelle Entwicklungsprozesse zur Stärkung von Diversität und Teilhabe in der Einrichtung. Ausgaben für künstlerische Projekte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, sollten aber im Verhältnis zu den anderen Bereichen (Publikum, Personal, Partner sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) nachrangiger Bestandteil dieser Förderung sein. Mittel für künstlerisches Programm können beispielsweise über den Diversitätsfonds NRW, die Spartenförderungen des Landes oder die Förderprogramme der Landesverbände eingeworben werden.

Die Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen möchten. Auch die Erweiterung bestehender Diversitätskonzepte ist möglich, wenn neue Schwerpunkte gesetzt werden.

Ein gemeinsamer Antrag von zwei oder mehr Einrichtungen (z.B. im ländlichen Raum) ist möglich. Dabei muss eine Einrichtung die Trägerschaft für das Vorhaben übernehmen.

Eine Beratung erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung.

Weitere Informationen unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/publikumpersonalprogramm-kultur-divers-und-inklusiv

Goldstücke 2024: DIPLOPIA — What is at risk?

Frist: 27.05.2024

Die GOLDSTÜCKE sind ein internationales Kunstprojekt mit dem Schwerpunkt Licht- und Lichtbasierte Medien in den Künsten. Sie finden an dezentralen Standorten in der Innenstadt von Gelsenkirchen Buer statt. Gesucht werden Künstlerinnen und Künstler aller Disziplinen, die ihre Projekte als Architekturprojektion realisieren.

Der Titel des Open Calls ist angelehnt an den Begriff “Diplopie”. Er beschreibt das Phänomen, Doppel- oder Mehrfachbilder zu sehen, obwohl sich das Gehirn bemüht, sie zu einem kohärenten Bild zusammenzufügen. Als Titel des Open Calls steht DIPLOPIA für die Herausforderung der Unschärfe, die Möglichkeiten von Mehrfachbelichtungen, für die Optionen des Bedenkens und Reflektierens im Kontext öffentlichen Lebens.

Angesichts tiefgreifender gesellschaftlicher Umwälzungen und verschärfter Krisen für Mensch und Umwelt gibt es immer neue Herausforderungen in der persönlichen und in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung. In einer Zeit, die von Unbeständigkeit, Unsicherheit und Mehrdeutigkeit geprägt ist, wird der soziale Zusammenhalt geschwächt und der Sinn für Gemeinschaft unterminiert. Angesichts der ökologischen Veränderungen, ökonomischer Disparitäten, sozialer Ungerechtigkeit und politischer Stagnation werden Ab- und Ausgrenzungsprozesse zu zentralen gesellschaftlichen Themen. In öffentlichen Diskursen ist eine deutliche Verschiebung spürbar, die mit demokratischen Werten und dem Zusammenhalt der Gesellschaft ringt.

Künstlerinnen und Künstler, künstlerische Kollektive oder transdisziplinäre Projekte sind eingeladen sich zu bewerben. Die vorgeschlagenen Projekte können sich als eine Art Weltlabor mit allen skizzierten Aspekten auseinandersetzen oder sich im Sinne des Schmetterlingeffekts mit einzelnen, Mikrobausteinen der aktuellen Situation befassen. Zugelassen sind alle künstlerischen Medien wie z.B. Zeichnung, Druckgrafik, Malerei, Fotografie, Film, Animation oder Mapping, die sich als Architekturprojektion umsetzen lassen.

Weitere Informationen unter: https://www.gelsenkirchen.de/de/kultur/festivals_und_programmreihen/goldstuecke/open_call_diplopia.aspx

Stipendium des Landes Nordrhein-Westfalen für Medienkünstlerinnen

Frist: 28.05.2024

AUSSCHREIBUNG 2024 und 2025
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vergibt für die Jahre 2024 und 2025 jeweils ein Stipendium für Medienkünstlerinnen. Ziel des Stipendiums ist es, die Entwicklung eines neuen Werks zu fördern sowie der Künstlerin Freiraum für die Erprobung neuer künstlerischer Methoden und Herangehensweisen zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Künstlerin ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat, ein neues Projekt realisieren möchte und sich mit einem entsprechenden Konzept bis zum 28. Mai 2024 online bewirbt. Für die Einreichung gibt es keine thematischen Vorgaben. Das Stipendium ist nicht an eine Residenzpflicht gebunden und für eine Bewerbung gibt es keine Altersbegrenzung. Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende, professionelle Künstlerinnen als Einzelperson. Das erste Stipendium beginnt am 1. Juli 2024, das zweite am 1. Januar 2025.

Über das Stipendium:
Die Stipendien für Medienkünstlerinnen aus Nordrhein-Westfalen werden seit dem Jahr 2000 vergeben. Die Stipendiatin erhält sechs Monate lang eine Unterstützung in Höhe von insgesamt 6.000 Euro sowie eine einmalige Materialpauschale von 1.660 Euro. Insgesamt erhält die Künstlerin also 7.660 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (September/November 2024 bzw. März/Mai 2025). Eine Fachjury entscheidet über die Vergabe des Stipendiums.

Weitere Informationen unter: https://www.medienwerk.nrw/stipendium/

Songwettbewerb Panikpreis

Frist: 30.05.2024

Träger: Udo Lindenberg Stiftung.

Der Panikpreis will junge Musiker*innen, Texter*innen und Bands ermutigen, ihren eigenen Weg zu gehen. Wir suchen individuelle Pioniere, schrille Texter*innen und solche, die sich einmischen und gegen den Mainstream schwimmen. Einzige Bedingung: die Texte müssen auf oder überwiegend auf Deutsch sein und Ihr dürft keinen Deal bei einer Major-Company haben. Eine Expertenjury wählt aus allen Bewerber*innen sechs Finalist*innen aus.

An der Popakademie in Mannheim, werden dann live die drei Gewinner*innen ermittelt. Das Finale wird im Internet gestreamt. Für die ersten drei gibt es jeweils € 5.000,00. Außerdem einen Gig beim Hermann Hesse Festival 2024 in Hirsau.

Weitere Informationen unter: https://www.udo-lindenberg-stiftung.de/panikpreis/

Essaywettbewerb – „50 Jahre Soziokultur – praktisch theoretisch“

Frist: 30.05.2024

Das Kommunikationszentrum die börse in Wuppertal wird 50 Jahre alt – und mit ihr die Soziokultur in Deutschland. Doch was ist Soziokultur? „Soziokultur ist eine problematische Größe, sowohl vor dem Hintergrund ihrer Geschichte als auch vor dem ihrer Zukunftsaussicht, denn sie entzieht sich einer eindeutigen Beschreibung“, proklamierte Tobias J. Knoblich 2002 in seinem Aufsatz „Das Prinzip Soziokultur – Geschichte und Perspektiven“.

Deshalb lädt die börse alle Schreibenden ein, Theorie und Praxis der Soziokultur zu ihrem 50. Geburtstag in Essays zu umkreisen – um Perspektiven aufzuzeigen, Wirkungen sichtbar zu machen oder der bisher schmalen Theoriebildung Aspekte hinzuzufügen.
Die deutsch verfassten, bisher unveröffentlichten und von Rechten Dritter freien Essays sollen wenigstens acht, aber höchstens fünfzehn Norm-Manuskriptseiten umfassen (ca. 14.000 bis max. 27.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Eine Altersbegrenzung der Autor:innen besteht nicht.

Weitere Infos unter: http://www.dieboerse-wtal.de/dieboersewird50/Essaywettbewerb.php

13. BMU-Wettbewerb teamwork! neue Musik (er)finden

Frist: 31.05.2024

Mit dem teamwork-Wettbewerb möchte der BMU das Erfinden und Gestalten neuer Musik durch Schülerinnen und Schüler fördern und das Interesse für diesen spannenden Bereich verstärken. Der Wettbewerb wird alle 2 Jahre ausgeschrieben und finanziell unterstützt durch die Stiftung Apfelbaum, Köln.

Ziel ist es, das Erfinden und Gestalten neuer Musik in der Schule zu fördern und das Interesse für den spannenden Bereich der Musik der Gegenwart zu verstärken. Dabei könnt ihr im Team ein eigenes Stück erfinden oder eine bereits bestehende Komposition eines zeitgenössischen Komponisten umsetzen oder auch beides in einem spannenden Projekt miteinander verbinden.

Für den 13. BMU-Wettbewerb teamwork! neue Musik (er)finden 2024 haben Schüler:innen die Gelegenheit, im Team, im Musikkurs oder als gesamte Klasse mit Musik zu experimentieren, um aus Klängen, Geräuschen, mit der Stimme oder mit Instrumenten aller Art etwas Neues entstehen zu lassen. Bis zum 31. Mai 2024 haben die Gruppen die Möglichkeit, ihre Neukomposition beim Bundesverband einzureichen.

Ihr seid ein Schülerensemble, eine Arbeitsgemeinschaft, eine Musikklasse oder ein Musikkurs mit mindestens fünf Personen. Mitmachen können Gruppen aller Schulstufen und Schularten der allgemein bildenden Schulen. Die Besetzung ist frei wählbar.

Die Einsendungen müssen enthalten:
• eine schriftliche Dokumentation
• die zugrundeliedenden Notationen, Partituren, Spielanweisungen
• eine Audio- oder Videoaufzeichnung des entstandenen Werkes
• eine mit Schulstempel autorisierte Teilnehmerliste

Die teamwork-Jury wertet alle Einsendungen für den Wettbewerb aus und vergibt die Preise in Höhe von 1.500 €, 1.000 €, 500 €. Die Preisgelder sollen zweckgebunden für Ausstattungsgegenstände, Medien etc. im Fachbereich Musik der Schule eingesetzt werden.

Auf Vorschlag der Jury bekommen die Gewinner:innen zudem die Möglichkeit, das teamwork-Stück im Rahmen des Bundeskongresses Musikunterricht vom 25. bis 29. September 2024 in Kassel bei einem Preisträger:innenkonzert zu präsentieren. Die Reise- und Aufenthaltskosten der Ensembles werden übernommen.

Weitere Informationen unter:
https://www.bmu-musik.de/projekte/wettbewerb-teamwork/13-bmu-wettbewerb-teamwork-2024/

Wettbewerb »Kommune bewegt Welt«

Frist: 31.05.2024

Der seit 2014 im Rhythmus von zwei Jahren stattfindende Wettbewerb »Kommune bewegt Welt« zeichnet bundesweit das gemeinsame entwicklungspolitische Engagement von Kommunen mit migrantischen Organisationen aus.
Veranstaltet vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Reichweite: bundesweit

Bewerben können sich alle interessierten deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise.

Der Wettbewerb »Kommune bewegt Welt« ist ein entwicklungspolitischer Wettbewerb. Bewertet wird, neben den entwicklungspolitischen Inhalten, wie sich die Zusammenarbeit von Kommune und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren gestaltet und inwieweit sie Kriterien wie Nachhaltigkeit, kontinuierliche Zusammenarbeit, strukturelle Maßnahmen zur Förderung von Partizipation entspricht. Anlässlich seines 10-jährigen Jubiläums in 2024 wird nun das gesamte entwicklungspolitische Engagement von Kommunen in seinen verschiedenen Facetten prämiert.

Um den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kommunen Rechnung zu tragen, werden Preise in den folgenden drei Größenkategorien ausgelobt:
• Kleine Kommunen bis 19.999 Einwohner*innen
• Mittlere Kommunen von 20.000 bis 99.999 Einwohner*innen
• Große Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen

Vergeben werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 200.000 Euro. An die Gewinnerkommune einer jeden Kategorie gehen 30.000 Euro. Die Zweitplatzierten erhalten 20.000 Euro. Die dritten Plätze werden mit 10.000 Euro prämiert. Darüber hinaus werden zwei Sonderpreise in Höhe von jeweils 10.000 Euro vergeben.

Weitere Informationen unter: https://skew.engagement-global.de/wettbewerb-kommune-bewegt-welt.html

Schreibwettbewerb „Triumph der Toleranz – Erfolgsgeschichten im Umgang mit Meinungsverschiedenheiten“

Frist: 31.05.2024

Teilnahmebedingungen:
• Eure Geschichte sollte das vorgegebene Thema auf kreative und innovative Weise interpretieren.
• Die Einreichung erfolgt in deutscher Sprache.
• Jede Person darf maximal zwei Geschichten einreichen.

ZEBRA/BW lädt euch herzlich zu einem spannenden und inspirierenden Schreibwettbewerb ein! Unter dem Motto „Triumph der Toleranz – Erfolgsgeschichten im Umgang mit Meinungsverschiedenheiten“ wollen wir Geschichten sammeln über Konflikte, die ihr erfolgreich gelöst habt. Vielleicht habt ihr es geschafft, mit jemandem, der während der Pandemie unbequeme Theorien vertreten hat, trotzdem in Kontakt zu bleiben. Vielleicht seid ihr innerhalb der Familie mit unterschiedlichen Einstellungen zu esoterischen Angeboten gelassen umgegangen. Oder vielleicht führt ihr eine tolle Beziehung zu einer Person trotz weltanschaulichen Differenzen, die größer nicht sein könnten. Wie ist euch das gelungen? Was habt ihr richtig gemacht? Wie funktioniert es, sich nach einem Konflikt wieder zu versöhnen? Was habt ihr getan, wenn jemand, den man sehr gerne mag, plötzlich schräge politische Ansichten vertritt?

Weitere Informationen unter: https://zebra-bw.com/news/einladung-zum-schreibwettbewerb-triumph-der-toleranz-erfolgsgeschichten-im-umgang-mit-meinungsverschiedenheiten/

RecyclingDesignpreis 2024

Frist: 31.05.2024

Der RecyclingDesignpreis ist ein offener Wettbewerb, für den sich Kreative aller Altersklassen mit professioneller oder semiprofessioneller Ausbildung bewerben können.

Ein Blick auf die bereits 17-jährige Geschichte des RecyclingDesignpreises verdeutlicht nicht nur, wie sehr die Themen Nachhaltigkeit und ein schonender Umgang mit Ressourcen, die so im gesellschaftlichen Diskurs verankert werden, sondern macht zudem sichtbar, dass Re- und Upcycling in den vergangenen Jahren breit gedacht und erarbeitet wird. Darüber hinaus lässt sich eine differenziertere Auseinandersetzung mit Ressourcenverbrauch, Produktionsprozessen und Verwertungswegen erkennen, die deutlich macht, dass sich die Gestalter*innen zunehmend mit der sozialen und ökologischen Bedeutung für ihre Entwürfe auseinandersetzen.

Weitere Infos unter: https://recyclingboerse.org/recyclingdesignpreis/

Internationaler andré-evard Preis

Frist: 31.05.2024

Zum inzwischen siebten Mal schreibt die kunsthalle messmer den andré evard-Preis für konkret-konstruktive Kunst aus. Ab dem 1. Februar 2024 können sich wieder weltweit Künstler*Innen für den beliebten Preis für Konkret-Konstruktive Kunst bewerben. Der andré-evard-Preis richtet sich an all jene zeitgenössischen Künstler*Innen, die sich der konkret-konstruktiven Kunst verpflichtet fühlen und dieser mit innovativen Impulsen zu neuem Ausdruck verhelfen wollen.

Weitere Infos unter: https://kunsthallemessmer.de

Musikfonds – Projektförderung bis 50.000 €

Frist:
2. Förderrunde 2024: 01.05. - 31.05.2024

Bei der großen Projektförderung können zwischen 2.001 und maximal 50.000 Euro beantragt werden. Jährlich gibt es drei Einreichungsfristen: Ende Januar, Ende Mai und Ende September.

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
• Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
• weitere projektbezogene Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Bei Antragssummen ab 25.000 Euro ist eine Kofinanzierung in Form von Drittmitteln anderer Förderinstitutionen oder Stiftungen zwingend notwendig.

Bei der kleinen Projektförderung können relativ kurzfristig bis maximal 2.000 Euro beantragt werden. Jährlich gibt es sechs Einreichungsfristen: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember.
Ab der ersten Förderrunde im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend wenig Chancen auf Förderung.

Weitere Infos unter: https://www.musikfonds.de/

Förderpreis für interkulturellen Dialog

Frist: 01.06.2024

Der Förderpreis der Pill Mayer Stiftung würdigt herausragende, beispielhafte und nachhaltig wirkende interkulturelle Kulturprojekte für Kinder und/oder Jugendliche, die mit künstlerischen Ausdrucksformen den interkulturellen Dialog fördern.

Der Förderpreis der Pill Mayer Stiftung für interkulturellen Dialog richtet sich an regionale, überregionale und internationale Kulturschaffende aller Art.

Angesprochen sind alle künstlerischen Ausdrucksformen wie Musik, Literatur, Theater, Tanz, Film oder Bildende Kunst, aber auch Museen und Ausstellungen. Preiswürdig sind bereits bewährte bzw. abgeschlossene Projekte ebenso wie neue Konzepte und Vorhaben.

Weitere Informationen unter: https://pillmayerstiftung.org/was-wir-tun/foerderpreis-fuer-interkulturellen-dialog/

Wilhelm-Höpfner-Preis

Frist: 02.06.2024

Seit 1984 vergibt die Winckelmann-Gesellschaft den Wilhelm-Höpfner-Preis. Mit ihm werden vorrangig junge Künstlerinnen und Künstler geehrt, die in ihren Werken Themen der Antike aufgreifen oder sich von Werken der Vergangenheit inspirieren lassen.

In der Nachfolge des Magdeburger Malers und Graphikers Wilhelm Höpfner (1899–1968), dessen Nachlass das Winckelmann-Museum in Stendal verwaltet, wird der Preis ausschließlich für zeichnerische und druckgraphische Arbeiten vergeben und richtet sich an professionell tätige Künstlerinnen und Künstler, die das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben. Das Preisgeld beträgt 2.000 Euro.

Der Wilhelm-Höpfner-Preis wird anlässlich der Jahreshauptversammlung der Winckelmann-Gesellschaft im Dezember 2024 durch den Präsidenten der Winckelmann-Gesellschaft verliehen. Verbunden mit der Preisverleihung ist eine kleine, von der Winckelmann-Gesellschaft organisierte Werkschau, die in der Galerie des Winckelmann-Museums präsentiert wird, sowie ein kleiner Begleitkatalog.

Einzureichen sind aussagekräftige zeichnerische und /oder druckgraphische Arbeiten (Arbeitsaufnahmen der Werke als Bilddateien per E-Mail bzw. Wetransfer), eine Liste mit den Werkangaben (Titel, Schaffensjahr, künstlerische Technik, Format) sowie ein curriculum vitae.

Die Bewerbungen sind zu richten an Frau Dr. Schade (schade@winckelmann-gesellschaft.com)

Weitere Informationen unter: https://www.winckelmann-gesellschaft.com/auszeichnungen-und-preise/

Von der Rolle – Mal- und Zeichenwettbewerb zu neuen Frauen - und Männerbildern

Frist: 03.06.2024

Jungs sind stark, Mädchen brauchen Hilfe – Frauen kümmern sich, Männer machen Karriere?! Zum Glück sind solche Klischees von vorgestern. Aber wie sehen neue Frauen- und Männerrollen jenseits von Stereotypen aus? Setzt Gleichberechtigung in Szene und stellt sie bildlich dar. Zeigt eure kreativen Perspektiven auf das Thema "Neue Frauen- und Männerbilder“ und macht deutlich, wie bunt und vielfältig Geschlechterrollen heute sein können. Kreiert künstlerische Botschaften, die wachrütteln, zum Schmunzeln einladen oder nachdenklich machen und entlarvt mit euren Bildern längst überholte Vorurteile!

Mitmachen können Jugendliche und junge Erwachsene von 12-27 Jahren (einschließlich). Das Alter wird bei der Bewertung berücksichtigt.

Ob kunstvolle Gemälde oder einfache Bleistiftzeichnungen - erlaubt ist alles Selbstgemalte. Es kann maximal 1 Beitrag pro Person in die Wertung aufgenommen werden.

Bitte nicht einreichen: Mit dem Computer erstellte Grafiken, KI-generierte Bilder oder Collagen, die nicht selbstgemalte Komponenten enthalten (z.B. Bilder aus Zeitschriften), werden nicht in der Wertung berücksichtigt.

Weitere Infos unter: https://www.lizzynet.de/wws/9.php#/wws/von-der-rolle-zeichenwettbewerb.php

CERV-Förderrunde 2024: Aufrufe zu REM und TT veröffentlicht

Frist: 06.06.2024

Die Europäische Kommission hat die Aufrufe CERV-2024-CITIZENS-REM (Geschichtsbewusstsein) und CERV-2024-CITIZENS-TOWN-TT (Kommunale Partnerschaften) auf dem F&T-Portal veröffentlicht. Der Aufruf im Bereich Geschichtsbewusstsein ist seit dem 5. März zur Antragstellung geöffnet. Antragsteller:innen können dann bis zum 06. Juni 2024 Anträge unter vier Förderprioritäten einreichen. Bitte beachten Sie, dass es für jede der vier Prioritäten eine eigene Aufruf-Sektion im F&T-Portal gibt. Die Bewerbung ist nur für jeweils eine einzige Priorität im Aufruf möglich und muss unbedingt auch vor Start der Antragstellung entsprechend ausgewählt werden.

Anträge zum Aufruf Kommunaler Austausch / Städtepartnerschaften können vom 9. April - 19. September eingereicht werden.

Die genauen Fristen sowie alle weiteren Informationen zu formalen Förderkriterien, Förderprioritäten und dem gesamten Auswahlverfahren entnehmen Sie bitte den jeweiligen Aufruf-Dokumenten.

REM:
CERV-2024-CITIZENS-REM-HOLOCAUST: 06 June 2024
CERV-2024-CITIZENS-REM-TRANSITION: 06 June 2024
CERV-2024-CITIZENS-REM-HISTMIGRATION: 06 June 2024
CERV-2024-CITIZENS-REM-EUINTEGRATION: 06 June 2024

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CERV-2024-CITIZENS-TOWN-TT: an 09. April 2024 bis 19 September 2024

JUGEND erinnert vor Ort

Frist: 09.06.2024

Die Förderlinie JUGEND erinnert vor Ort richtet sich an Gedenkstätten und Geschichtsinitiativen, die innovative, digitale und audiovisuelle Vermittlungsformate zur Real- und Wirkungsgeschichte des Nationalsozialismus entwickeln. Sie sollen historisches Wissen vermitteln und Bezüge zur Gegenwart insbesondere der Lebenswelt junger Menschen aufzeigen.
In Zusammenarbeit mit Vereinen oder Bildungsträgern der Region sollen für die historischen Orte Jugendbeteiligungsstrukturen aufgesetzt werden, um so die konsequente Berücksichtigung der Perspektiven junger Menschen zu gewährleisten. Sie sollen dabei ihre gesellschaftliche Vielfalt (bezogen auf Geschlecht, Herkunft, Religion und sozialer Verankerung) spiegeln. Besondere Aufmerksamkeit finden die Interessen und Fragen junger Menschen mit Migrationserfahrung oder internationalem familiären Hintergrund.

Vielfältige Projektformate sind möglich: Audio und Podcasts, virtuelle Ausstellungen, Online-Touren, digitale Workshops und Lerntools z. B. Quizze, pädagogisch begleitete virtuelle Exkursionen, 3D-Rundgänge, hybride Vermittlungsformate etc.

Projektanträge können von gemeinnützigen rechtsfähigen Trägerorganisationen mit Sitz in Deutschland eingereicht
werden. Antragssteller können insbesondere sein:
• Gedenkstätten
• Geschichtsinitiativen
• Bildungsinitiativen an historischen Orten

Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/handlungsfelder-cluster/bilden-fuer-lebendiges-erinnern/jugend-erinnert-vor-ort-engagiert/

Wahlurnenwettbewerb

Frist: 10.06.2024

Demokratie braucht kreative Ideen! Deswegen laden wir Euch bei der U16-Europawahl nicht nur dazu ein, Eure Stimme abzugeben, sondern auch Eure Wahlurne selbst zu gestalten.

Ladet Bilder von Eurer Wahlurne auf unserer Website hoch. Unsere Jury wählt dann die kreativsten Wahlurnen aus.

Zu gewinnen gibt es Gutscheine für Gruppenspiele für Eure Klasse, Eure Jugendgruppe, Euer Jugendzentrum oder wo immer Ihr Euch für Demokratie und U16 engagiert.

Weitere Infos unter: https://www.ljr-nrw.de/wahlurnenwettbewerb/

The Power of the Arts

Frist: 14.06.2024

Zum achten Mal in Folge wird der Förderpreis The Power of the Arts vergeben.

The Power of the Arts ist ein von der Philip Morris GmbH initiierter Kunst- und Kulturförderpreis. Der Wettbewerb wurzelt in dem Vertrauen auf die Kraft der Künste für die Gestaltung einer offenen, vielfältigen und demokratischen Gesellschaft.

The Power of the Arts fördert Projekte und Konzepte von gemeinnützigen Organisationen, die mit den Mitteln von Kunst und Kultur die kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Lage, ihres Bildungsstands, einer Beeinträchtigung oder ihrer Herkunft ermöglichen.

Für den Förderpreis The Power of the Arts 2024 können sich anerkannt gemeinnützige Organisationen in Deutschland bewerben, die sich mit ihren kulturellen Projekten und Initiativen für soziale und kulturelle Gleichberechtigung und Teilhabe aller Menschen im Sinne der Ausschreibung einsetzen. Interdisziplinäre und spartenübergreifende Projekte sind ausdrücklich zur Bewerbung zugelassen. Pro Organisationen kann ein Konzept oder ein Vorhaben pro Jahr eingereicht werden. Alle Projektbeteiligten müssen volljährig sein und das Vorhaben muss sich überwiegend an Menschen ab 18 Jahre richten. Berücksichtigt werden Konzepte und Vorhaben mit einem Realisierungszeitraum zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2026. Vorhaben, die bereits vor dem 01.01.2025 begonnen werden, können für den Preis berücksichtigt werden, sofern die Finanzierung bis zum Beginn der Förderung durch The Power of the Arts durch andere Mittel gesichert ist.

Angesprochen sind Projekte und Initiativen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste.

Weitere Informationen unter: https://www.thepowerofthearts.de/ueber-den-preis

Zukunftserbe – Nachhaltigkeitspreis für die junge Generation

Frist: 15.06.2024

Der neue Preis »Zukunftserbe – Nachhaltigkeitspreis für die junge Generation« der Stiftung Zukunftserbe würdigt Projekte oder Initiativen von jungen Menschen, die sich für Klimaschutz, Ressourcenschonung, umweltverträglichen Konsum oder nachhaltigen Verkehr einsetzen.

Veranstaltet von der Stiftung Zukunftserbe
Reichweite: bundesweit

Bewerben können sich junge Menschen (zwischen 16 und 30 Jahren), die sich erfolgreich für den Umwelt- und Klimaschutz engagieren

Bewerbungskriterien: Euer Engagement...
• trägt aktiv zur Umsetzung der Idee des »Zukunftserbes« bei.
• hat eine Strategie, die eine nachhaltige Wirkung und eine langfristige Planung erlaubt.
• ist hochskalierbar, übertragbar und nutzbar für andere.
• ermöglicht im Rahmen der Ziele der Stiftung Zukunftserbe auch eine Einbindung der älteren Generation.

Es wird zwei Preiskategorien geben - einen 1. Preis, der mit 10.000 Euro dotiert sein wird, und einen 2. Preis, für den 5.000 Euro zu gewinnen sind.

Die feierliche Überreichung des Preises erfolgt im Rahmen des Wissenschaftsforums des Öko-Instituts zur »Circular Economy« am 05.11.2024 in Berlin.

Weitere Informationen unter: https://nachhaltigkeitspreis.zukunftserbe.de/

Deutscher Menschenrechts-Filmpreis

Frist: 15.06.2024

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis zeichnet herausragende Film- und Fernsehproduktionen aus, die Geschichte, Wirkungen und Bedeutung der Allgemeinen Menschenrechte thematisieren. Im Rhythmus von zwei Jahren lobt der Trägerkreis den Deutschen Menschenrechts-Filmpreis aus.
Veranstaltet von: Trägerkreis aus Organisationen der Zivilgesellschaft
Reichweite: bundesweit

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis richtet sich an professionelle Filmemacher/innen und Amateure (Schüler- / Videogruppen und Einzelpersonen jeglichen Alters), Studierende der Filmhochschulen und alle engagierten Zuschauerinnen und Zuschauer.

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis ist ein Regie-Preis. In sechs Kategorien wird jeweils eine Preisträgerin bzw. ein Preisträger geehrt. Zugelassen sind Filme in deutscher Sprache oder deutsch untertitelt (oder ohne Dialog) aller Genres. Die Filme müssen nach dem 31.12.2021 fertiggestellt worden sein. Für den Deutschen Menschenrechts-Filmpreis gelten aktuell folgende Kategorien: Langfilm, Kurzfilm, Magazin, Hochschule, Non Professional und Bildungspreis.

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis ist pro Kategorie (Langfilm, Kurzfilm, Magazin, Hochschule, Non Professional) mit 2.500 Euro dotiert.

Jeweils am Vorabend des Internationalen Tages der Menschenrechte (10. Dezember) werden die Preise in Nürnberg überreicht.

Weitere Informationen unter: https://www.menschenrechts-filmpreis.de/

Ehrenamtspreis für jüdisches Leben

Frist: 15.06.2024

Seit 2022 lobt der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus den Ehrenamtspreis für jüdisches Leben in Deutschland aus. Mit dem Preis soll ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet werden, das jüdisches Leben in Deutschland stärkt und es besser sichtbar macht.

Veranstaltet von: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Reichweite: bundesweit

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Initiativen und Gruppen – darunter Schulklassen oder Schulen–, die überwiegend ehrenamtlich aktiv sind. Ausgeschlossen sind rein oder weitgehend hauptamtliche Projekte oder Projektträger.

Das Projekt erfüllt zusätzlich eines oder mehrere dieser Eigenschaften:
• es zeigt oder stärkt jüdisches Leben in seiner Vielfalt;
• es trägt zum Abbau von Vorurteilen, Unkenntnis und Klischees bei;
• es stärkt die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt;
• es zeigt jüdisches Leben im gesellschaftlichen Kontext und trägt dazu bei, es als selbstverständlichen und integrativen Bestandteil der Gesellschaft wahrzunehmen;
• es setzt sich mit säkularem oder religiösem jüdischen Leben in Deutschland auseinander;
• es zeigt erfolgreiche Wege zur Wissensvermittlung über gegenwärtiges jüdisches Leben im Bildungsbereich auf.

Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben: Eine Kategorie richtet sich an junge Menschen unter 27 Jahren, die andere ist ohne Altersbeschränkung. Beide Preiskategorien sind mit je 5.000 Euro dotiert.

Weitere Informationen unter: https://www.antisemitismusbeauftragter.de/ehrenamtspreis

laborARTdepot

Frist: 15.06.2024

Der Kulturort Depot lädt im Jahr 2025 erneut Künstler*innen zur Ausstellungsreihe „laborARTdepot“ ein. Zwei Mal im Jahr wird die Galerie im Depot zum Laborraum, zu einem Ort für interdisziplinäres Experimentieren. Künstler*innen bespielen den Raum mit Bildern, Tönen, Klängen und Worten in Form eines dort umzusetzenden Projektes. Disziplinen des visuellen Bereichs (Grafik, Malerei, Zeichnung, Fotografie, Videokunst, Graffiti etc.) bilden die Schwerpunkte, können jedoch auch mit anderen künstlerischen Disziplinen kombiniert werden. Das Thema ist frei wählbar.

Eingeladen sich für laborARTdepot zu bewerben sind jeweils mindestens 3 Akteur*innen, die den Raum gemeinsam/kollektiv entwickeln und gestalten.

Weitere Informationen unter: https://depotdortmund.de/aktuell.html

Amateurmusikfonds

Frist: 15.06.2024

Ab sofort können sich Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich wieder für eine Projektförderung aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Ensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen, und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.

Weitere Informationen unter: https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds-4/

Literaturpreis „Aufstieg durch Bildung“ 2025

Frist: 15.06.2024

Antragsberechtigt: Autorin/Autor, die/der am 15.06.2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt ist.

Die noon Foundation, Mannheim, lobt den Literaturpreis „Aufstieg durch Bildung“ zum vierten Mal aus. „Aufstieg durch Bildung“ ist eine komplexe, vielschichtige Thematik jenseits geradliniger Aufsteiger-Erfolgsgeschichten. Erfolge wie Misserfolge, Verluste und Errungenschaften, Konflikte und Akzeptanz, Ansehen und Verachtung, Träume und Ängste, Zuversicht und Zweifel, Talent und Unvermögen, Unterstützung und Hindernisse, Zufall und Streben, Fremdheit und Vertrautheit, Revolte und Anpassung stehen oft nebeneinander. Da im Freundeskreis und in der Öffentlichkeit nur selten über Herkunft (u.a. soziale Schicht, Bildung der Eltern, Migrationserfahrung der Familie) gesprochen wird und sich wenig Literatur dieses „Aufsteiger“-Themas angenommen hat, soll die Behandlung dieser Thematik in einem in deutscher Sprache geschriebenen Prosatext (Erzählung, Roman) zum vierten Mal mit einem Preis ausgezeichnet werden. Der Preis hebt den literarischen Rang des Textes hervor, übersieht jedoch nicht die politische Dimension der Thematik.

Von der Autorin/vom Autor eingesandt werden kann ein unveröffentlichtes Manuskript bzw. ein nach dem 15. Juni 2022 erstmals veröffentlichter Text (mindestens 50 Seiten).

Weitere Informationen unter: http://www.noon-foundation.de/

Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung

Fristen:
15.06.2024
15.12.2024

Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.

Gefördert werden:
• kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
• die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
• deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
• die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
• die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
• die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
• die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
• die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
• die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.

Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.

Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/

Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung

Fristen:
15.06.2024
15.12.2024

Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.

Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Mehr unter: https://www.kulturstiftung.de/erwerbungsfoerderung/

Desideria Care Preis für Fotografie 2024 – Demenz neu sehen

Frist: 15.06.2024

Der Fotowettbewerb "Desideria Care Preis für Fotografie 2024 – Demenz neu sehen“ will der Krankheit Demenz größere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit verschaffen. Profi-Fotograf*innen, Nachwuchstalente sowie Amateur*innen sind erneut eingeladen, Menschen mit Demenz in einer positiv aufgeladenen Situation abzubilden. Ihre neuen, überraschenden Fotografien sollen die Bildsprache zum Thema Demenz verändern und einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bewirken.

Die meisten Menschen verbinden mit dem Thema Demenz Ängste und negative Emotionen. Wir wissen jedoch, dass betroffene Familien diesen Lebensabschnitt keineswegs nur negativ erleben. Dieser Aspekt wird in der medialen Berichterstattung bisher selten dargestellt.

Ein gesellschaftlich hochrelevantes Thema mit anderen Augen zu betrachten und neue Perspektiven auf die Krankheit Demenz zu eröffnen, lauten die Ziele von "Demenz neu sehen".

Die Preise werden von einer Fachjury in den drei Kategorien "Profi", "Nachwuchsfotograf*in" und "Amateur*in" vergeben. Sie sind mit insgesamt 10.000 Euro dotiert.
Nach der Preisverleihung im Oktober 2024 in München werden die Fotografien in Ausstellungen und vielfältiger Medienarbeit der Öffentlichkeit präsentiert.

Weitere Informationen: https://demenzneusehen.de/

„Fürther Glanzlichter“

Frist: 27.06.2024

2018 feierten die „Fürther Glanzlichter“ anlässlich des Festjahres „200 Jahre eigenständig“ ihre Premiere: Kunstvoll illuminiert erstrahlten viele Gebäude in der Innenstadt und brachten die Besucherinnen und Besucher zum Staunen. Ganz neue Perspektiven konnten so wahrgenommen werden und allerorten war der Wunsch zu vernehmen, diese Veranstaltung zu wiederholen.

Seitdem sind die "Fürther Glanzlichter" immer im November geplant, da dieser Monat eine ganz besondere Bedeutung für die Kleeblattstadt hat: Vor über 1000 Jahren wurde im November Fürth zum ersten Mal urkundlich erwähnt und vor über 200 Jahren in den Rang einer Stadt erster Klasse erhoben. Der November ist also sozusagen der Geburtstagsmonat der Stadt und mit den „Fürther Glanzlichtern“ wird jährlich daran erinnert.

Die Neuauflage steht am Samstag, 16. November 2024, auf dem Programm und wieder sind es Kunstschaffende die verschiedene Örtlichkeiten mit Licht in Szene setzen werden. Thema der diesjährigen "Fürther Glanzlichter" sind wieder Jubiläen oder Gedenktage, die 2024 begangen werden. Besondere Ereignisse, die sich jähren sind unter anderem 75 Jahre Bundesrepublik Deutschland, 20 Jahre Facebook, 65 Jahre Barbie oder 125. Geburtstag Alfred Hitchcock.
Welche Jahrestage die Kunstschaffenende wählen, ist ihnen freigestellt.

Es handelt sich um einen offenen Kunstwettbewerb. Die Jury wählt aus allen Bewerbungen zwölf Arbeiten für die zu illuminierenden Gebäude/Objekte nach ihrem Ermessen aus. Berücksichtigt werden neben der Realisierung auch der Bezug zu einem Jubiläum, Geburts- bzw. Gedenktag, die als Thema in der Inszenierung aufgegriffen werden sollen.

Veranstalter: Stadt Fürth / Bürgermeister - und Presseamt, Hallstraße 2, 90762 Fürth

Weitere Informationen: https://www.fuerth.de/Home/Leben-in-Fuerth/veranstaltungen/tabid-1172/Stadtillumination.aspx

Klimaschutz nebenan

Frist: 30.06.2024

Der Wettbewerb Klimaschutz nebenan sucht die besten Vorschläge, Klimaschutz selbst in der eigenen Nachbarschaft zu gestalten. Den Ideenwettbewerb initiiert die nebenan.de Stiftung mit Unterstützung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und der Robert Bosch GmbH.

Reichweite: bundesweit

Gesucht werden neue Ideen für klimafreundliche Nachbarschaften – jede:r kann mitmachen und alleine oder gemeinsam mit anderen seine Vorschläge einreichen.

Alle Bewerbungen werden durch die nebenan.de Stiftung und von einer Jury, bestehend aus dem Fachbeirat, nach folgenden Kriterien bewertet:
1. Klimaschutz – Lässt sich durch diese Idee ein konkreter Beitrag zum Klimaschutz erreichen?
2. Partizipation – Lässt sich eine möglichst große Zahl und Vielfalt von Menschen in der Nachbarschaft für den Klimaschutz gewinnen?
3. Umsetzbarkeit – Lässt sich diese Idee realistisch verwirklichen?
4. Langfristigkeit – Hat die Idee das Potenzial dauerhaft etabliert zu werden?
5. Vorbildcharakter – Ist diese Idee auch in anderen Nachbarschaften umsetzbar?
Die Auswahlkriterien zielen bewusst nicht auf wissenschaftliche Exzellenz, sondern auf Ideen, die gut umgesetzt werden können, andere Menschen mit einbeziehen und dadurch als Modellprojekte für unterschiedliche Nachbarschaften in ganz Deutschland dienen können.

Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb stehen auf der Veranstalter-Website bereit.
Die zehn Ideen mit den meisten Publikumsstimmen sowie die zehn von der Stiftung ausgewählten Lieblingsideen gewinnen jeweils 1.000 Euro Startkapital. Aus diesen 20 beliebtesten Ideen wählt die Fachjury fünf Gewinner-Ideen, die jeweils ein zusätzliches Preisgeld von 1.000 Euro erhalten. Insgesamt habt Ihr also die Chance auf 2.000 Euro Startkapital!

Weitere Informationen unter: https://www.klimaschutz-nebenan.de/

Arbeitsaufenthalt im Studio für Elektroakustische Musik

Fristen:
30.06.2024
31.01.2025

Art der Förderung: Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche: Musik
Fördergebiet: Bund

Das Aufenthaltsprogramm des Studios für Elektroakustische Musik der Akademie der Künste fördert neue Initiativen und inspirierender Ideen auf dem Gebiet der zeitbasierten, performativen, digitalen Künste an der Schnittstelle von Klang, Musik und Technik.

Gegründet im Jahre 1696, gehört die Akademie der Künste in Berlin zu den ältesten europäischen Kulturinstituten. Sie ist eine internationale Gemeinschaft von Künstler*innen. Die Akademie der Künste ist eine von der Bundesrepublik Deutschland getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, „…die Künste zu fördern und die Sache der Kunst in der Gesellschaft zu vertreten. Die Akademie der Künste spricht aus selbständiger Verantwortung. Sie soll von der Hauptstadt Berlin ausgehend internationale Wirkung entfalten und sich als national bedeutsame Einrichtung der kulturellen Entwicklung sowie der Pflege des kulturellen Erbes widmen. Die Akademie der Künste berät und unterstützt die Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Kunst und Kultur“.


Pro Jahr gibt es zwei Zeiträume, in denen ein Aufenthalt für maximal 2 Wochen stattfinden kann. Der erste Zeitraum ist vom 01. April bis zum 30. Juni und der Zeitraum ist vom 01. September bis zum 30. November.

Förderkriterien

Das Aufenthaltsprogramm wird an 8-10 Stipendiat*innen für 1-2 Wochen vergeben und steht allen Kunstschaffenden offen, sich mit Einzel- oder Gruppenprojekten folgender Kategorien zu bewerben:
• Projektvorschläge von Künstler*innen zur Schaffung neuer instrumenteller und live-elektronischer Werke
• Arbeiten zu Akusmatik, Computermusik und Radiokunst sowie anderer Formen elektroakustischer Musik und Klangkunst
• Projektvorschläge von Künstler*innen aller Disziplinen, die Klang als zentrales Element ihrer künstlerischen Arbeit ansehen
• Projekte kuratorischer, verlegerischer und pädagogischer Art, die sich auf dem Gebiet klangbasierte Kunstpraxis bewegen, insbesondere solche, die inhaltlich Bezug auf die Akademie der Künste nehmen
• Eigenständige Rechercheprojekte im Bereich der Akustik, Computer- und Musikwissenschaften, namentlich der Software-Entwicklung, Veräumlichung oder Netzwerk-Technologien

Besondere Kriterien
Die Förderung ist prinzipiell nicht mit einer Unterkunft verbunden, in Einzelfällen ist eine Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten möglich. Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und bestehenden Programmen wird ausdrücklich begrüßt. Mit der Einreichung eines Projektvorschlags erkennen die Bewerber*innen die Teilnahmebedingungen dieser Ausschreibung an.

Gefördert durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Weitere Informationen unter: https://www.kreativkultur.berlin/de/forderfinder/arbeitsaufenthalt-im-studio-fur-elektroakustische

NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater

Fristen:
01. - 30.06.2023 für Gastspiele im Zeitraum September – Dezember 2024
01. - 30.11.2024 für Gastspiele im Zeitraum Januar– April 2025

Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden gemeinsam nach dem Prinzip First come – first serve.

Professionelle freischaffende Künstler:innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Die Gastspielförderung ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.

Antragsberechtigt sind selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Tanz und Theater, die in NRW leben und arbeiten.

Weitere Fördervoraussetzungen

• Die Gastspielproduktion muss professionellen Maßstäben genügen und bereits öffentlich gefördert worden sein (von Kommune, Land oder Bund) und damit ein Juryverfahren durchlaufen haben.
• Das Gastspiel muss in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes des/der Antragsteller:in stattfinden
• Das Gastspielhonorar des einladenden Veranstalters muss mindestens 20% der beantragten Gastspielfördersumme betragen
• Die gleichzeitige Förderung von Vorstellungen durch Förderprogramme des NRW Landesbüro für Darstellende Künste (Projektförderung) und durch das nrw landesbuero tanz schließen sich aus.

Weitere Informationen unter: https://www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung

Kunststiftung NRW

Fristen:
30.06.2024
30.11.2024

Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen, u. a.

Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.

Literatur:
Mit ihrer Literaturförderung unterstützt die Kunststiftung NRW die Produktion, Vermittlung und Präsentation literarischer Werke von hoher Qualität in und aus NRW.

Musik:
In der vielfältigen Musikszene Nordrhein-Westfalens unterstützt die Kunststiftung NRW künstlerische Positionen und zukunftsweisende Projekte von hoher Qualität, vor allem zur Pflege des reichhaltigen musikalischen Erbes der Musik vom Barock bis zur Gegenwart.

Performing Arts:
Wir fördern die Realisierung herausragender Produktionen und Diskursformate, internationale Kooperationen und Publikationen. Produktionshäuser, die sich als impulsgebende Zentren für ästhetische und gegenwartskritische Fragestellungen positionieren, unterstützen wir ebenso wie die Arbeit wegweisender Festivals.

Visuelle Kunst
Die Förderung der besonderen Vielfalt der Kunst hoher Qualität in und aus Nordrhein-Westfalen zeichnet den Bereich der Visuellen Kunst der Kunststiftung NRW aus. Dabei stehen die Konzeption und Realisierung von neuen Ideen ebenso wie nachhaltige Formate im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.

Weitere Informationen unter: https://www.kunststiftungnrw.de/

Förderpreis „Verein(t) für gute Kita und Schule“

Frist: 30.06.2024

Der Förderpreis „Verein(t) für gute Kita und Schule“ zeichnet deutschlandweit erfolgreiche Projekte von Kita- und Schulfördervereinen aus. Ziel ist es, in Kitas und Schulen wirksame Projekte zu entdecken, zu wertschätzen, zu fördern und zu verbreiten. „Spicken und Nachahmen sind ausdrücklich erwünscht!“, so der Wunsch der spendenfinanzierten Stiftung Bildung. Sie arbeitet dabei bundesweit eng mit den Landesverbänden und dem Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine zusammen.

Mit dem Förderpreis „Verein(t) für gute Kita und Schule“ 2024 “Demokratie gestalten – Frieden und Freiheit l(i)eben” zeichnen wir Projekte an Kindergärten und Schulen aus, die die Begeisterung für unsere Demokratie, Frieden und Freiheit wecken und diese erlebbar machen. Wir suchen innovative Projekte, die dazu beitragen, die dazugehörigen Werte zu vermitteln und in der Bildungslandschaft zu verankern.

Interessierte Kita- und Schulfördervereine können sich mit einer kurzen Projektbeschreibung bei den Landesverbänden der Kita- und Schulfördervereine bewerben. Es können Projekte auch durch Privatpersonen vorgeschlagen werden.

Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderpreis/foerderpreis2024/#1695371290343-86411448-dca2

Studentischer DINI-Wettbewerb 2023/2024

Frist: 01.07.2024

Die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation (DINI) schreibt den „Studentischen DINI-Wettbewerb 2023/2024“ aus. Unter dem Motto „Mit KI lernen: Intelligente Bildung für eine intelligente Zukunft“ werden innovative Ideen gesucht. Die Einreichungen sollen dazu beitragen, wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der Bildungslandschaft zu geben und eine intelligente Zukunft zu gestalten.

In einer Welt, die von Technologie und Digitalisierung geprägt ist, bekommt Künstliche Intelligenz (KI) eine immer größere Relevanz im Alltag, sowie in der Bildung. Wie können wir KI nutzen, um Bildung intelligenter zu gestalten? Welche innovativen Ansätze und Ideen können wir entwickeln, um zukünftige Lernerfahrungen zu verbessern? Wie kann KI dazu beitragen, individuelles und kollaboratives Lernen zu unterstützen? Wie kann KI als Assistenzsystem oder zum Ausgleich von Benachteiligungen genutzt werden?

Der Wettbewerb 2023-2024 der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI) baut auf früheren studentischen Wettbewerben auf. Mit deinen Einreichungen trägst du dazu bei, wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der Bildungslandschaft zu liefern und eine intelligentere Zukunft zu gestalten.

Der Wettbewerb richtet sich an Studierende an Fachhochschulen und Universitäten. Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von studentischen Gruppen oder Seminaren, die aus verschiedenen Disziplinen zusammengesetzt sind. Auch Beiträge internationaler Gruppen sind willkommen, die einreichende Person muss aber an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein.

Weitere Informationen unter: https://dini.de/wettbewerbe/mit-ki-lernen-intelligente-bildung-fuer-eine-intelligente-zukunft

Der DA! Art-Award

Frist: 07.07.2024

Der DA! Art-Award ist Düsseldorfs säkularer Kunstpreis. Er wird seit 2018 im 2-Jahres-Turnus unter einem jeweils wechselnden Thema ausgelobt und will Künstler:innen inspirieren, sich kritisch mit Religion, Esoterik und Irrationalismus auseinanderzusetzen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Die nominierten Werke werden vom 7. bis 29. September 2024 im Stadtmuseum Düsseldorf ausgestellt.

Thema 2024: CHECK YOUR DOGMA! lautet das Thema des DA! Art-Award 2024. Es ist unser Aufruf, sich künstlerisch mit der Sehnsucht vieler Menschen bedingungslos auf der „richtigen Seite“ stehen zu wollen, auseinanderzusetzen. Entlang der Frage, was die „richtige Seite“ ist, verhärten sich zunehmend die Fronten. Ideologie statt Fakten bestimmen dabei mehr und mehr die Diskussion.

Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die in der Bundesrepublik leben und arbeiten. Zugelassen sind Arbeiten aus den Kategorien Malerei, Grafik, Zeichnung sowie Plastik, Skulptur, Installation und Fotografie und Medienkunst. Die Werke sollen sich explizit mit dem annoncierten Thema Check Your Dogma beschäftigen. Jede Künstlerin und jeder Künstler kann sich mit jeweils einer Arbeit bewerben.

Ausstellungsort und -dauer: Stadtmuseum Düsseldorf, 07.09. - 29.09.2024

Weitere Informationen unter: https://da-art-award.de/

Künstler/-innenförderung Initiative Musik

Fristen:
19.06.2024 – 10.07.2024 (66. Förderrunde)
18.09.2024 – 09.10.2024 (67. Förderrunde)

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.

Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler:innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden.

Weitere Infos unter: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnen

Deutsche Postcode Lotterie – Projektförderung

Frist: 14.07.2024

Die Deutsche Postcode Lotterie macht sich stark für Mensch und Natur. Sie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt.

Dazu gehören beispielsweise Naturschutz und Landschaftspflege, Umwelt-, Küsten- und Hochwasserschutz (inkl. erneuerbarer Energien), Kinder- und Jugendhilfe, Tierschutz, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheitswesen, Altenhilfe, bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke, gesellschaftliche Entwicklung.

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen,
- die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind,
- über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke)
- sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen.
Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und deren Aktivitäten müssen mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie im Einklang stehen.

Weitere Informationen unter: https://www.postcode-lotterie.de/projekte/interessensbekundung

Treffen junger Autor*innen 2024

Frist: 15.07.2024

Die Teilnahme am fünftägigen Treffen junger Autor*innen in Berlin ist der Preis des deutschlandweiten Wettbewerbes für Nachwuchskünstler*innen. Weitere 20 Autor*innen erhalten einen Buchscheck.

Für junge Autor*innen zwischen 11 und 21 Jahren aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Junge Autor*innen gesucht!
Schreibst du gerne Gedichte, Theaterstücke, Kurzgeschichten, Slam Poetry oder experimentierst du mit Sprache?
Möchtest du deine Texte vor Publikum bei einer Lesung in Berlin präsentieren?
Hast du Lust, andere junge Autor*innen kennenzulernen, dich mit Profis auszutauschen und dich in Workshops rund ums Schreiben auszuprobieren?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung beim Treffen junger Autor*innen!
Du kannst bis zu fünf Textseiten oder zehn Gedichte einsenden. Es besteht auch die Möglichkeit, Texte in anderen Sprachen oder mehrsprachige Texte einzureichen.

Zugangsbedingungen
• Ihr könnt euch bewerben, wenn ihr zwischen 11 und 21 Jahre alt seid
• Da es sich um einen Bundeswettbewerb handelt, können leider nur Bewerbungen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt werden
• Eine wiederholte Bewerbung ist möglich. Autor*innen, die bereits Preisträger*innen waren, müssen ein Jahr mit der Bewerbung pausieren

Treffen junger Autor*innen: 21. bis 25. November 2024

Weitere Informationen: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/treffen-junger-autorinnen/das-treffen/bewerbung

Call for Sounds – Soundcinema Düsseldorf 2024 / 'Corporeality'

Frist: 31.07.2024

Das Soundcinema Düsseldorf ist ein Recorded-Sound-Festival für experimentelle, elektronische und elektroakustische Musik und Klangkunst, dessen sechste Ausgabe am 02.10.2024 im FFT Düsseldorf stattfinden wird. Die Veranstaltung erstreckt sich über einen Abend, an dem zehn ausgewählte Einreichungen in einer akusmatischen Wahrmehmungssituation präsentiert und anschließend durch eine Fachjury und das Publikum prämiert werden. Dabei werden ein Preis pro Kategorie sowie ein Publikumspreis vergeben, jeweils dotiert mit 750€.

Eingereicht werden können Stereo- und Mehrkanalproduktionen bis maximal 7.1. Gesucht werden musikalische Kompositionen, Klangcollagen, Klangexperimente, Soundscapes, narrative Audioformate oder technoide Produktionen, die sich durch einen transgressiven und futuristischen Impetus auszeichnen und den Versuch unternehmen, konventionelle Hörerfahrungen zu unterlaufen. Beiträge können entweder für die freie Kategorie oder für den diesjährigen Themenschwerpunkt „Corporeality“ eingereicht werden.

Weitere Informationen unter: https://soundcinema.eu/

Tuttlinger Krähe

Frist: 31.07.2024

Seit 2001 schreibt die Stadt Tuttlingen mit der „Tuttlinger Krähe“ einen der wichtigsten deutschen Kleinkunstpreise aus. Bewerbungen für den Wettbewerb in der Angerhalle Möhringen kommen aus dem ganzen deutschsprachigen Raum und sogar darüber hinaus. Der gut dotierte Preis (16.000 € Preisgeld, Gesamtdotierung über 25.000 €) zählt zu den meistbeachteten Wettbewerben der Szene. Zu gewinnen gibt es bei diesem mehrtägigen Festival der „großen kleinen Kunst“ für die Künstler*innen neben den Preisgeldern auch einen der originellsten und schönsten Kleinkunstpreise bundesweit, eine Bronzeplastik des Tuttlinger Bildhauers Roland Martin.

Weitere Infos unter: https://www.tuttlinger-hallen.de/tickets-fuer-unsere-events/tuttlinger-kraehe

NRW: "Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ - Kulturelle Bildung von Anfang an

Frist:
31.07.2024

Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.

Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern.

Die Projekte können einzelne Kunstsparten umfassen oder auch spartenübergreifend durchgeführt werden. Die Förderung beinhaltet eine Konzeptphase, in der Kita und Künstler bzw. Künstlerin und/oder Kultureinrichtung das Projekt (weiter-)entwickeln, vorbereiten und umsetzen können.

Projekte werden mit maximal 3.000 Euro gefördert und erhalten 2.700 Euro (90 %) Landesförderung. Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist damit ein Eigenanteil von 300 Euro (10 %) zu leisten.

Die Antragstellung wird ab dem 01.01.2024 möglich sein und erfolgt online über das Kulturweb: https://www.kultur.web.nrw.de/auth/login.

Weitere Informationen unter: https://www.mkw.nrw/kuenstlerInnen_Kita

Dieter Baacke Preis

Frist: 31.07.2024

Mit Sonderpreis 2024 „Nie wieder ist jetzt – Mit Medienpädagogik für Demokratie und Menschenrechte“

Sich mit medienpädagogischen Methoden für Menschenrechte engagieren, Desinformationen durchschauen lernen oder Kindern und Jugendlichen eine starke mediale Stimme geben und zugleich ihre Medienkritik verfeinern: Für die diesjährige Sonderauszeichnung des Dieter Baacke Preises können sich Projekte bewerben, die Kinder und Jugendliche darin unterstützen, in der digital geprägten Gesellschaft zu debattieren, zu partizipieren und sich medienaktiv für Menschenrechte und Demokratie einzusetzen. Ob in Kita, Jugendzentrum oder im Rahmen von kultureller oder politischer Medienbildung: Kreative und innovative Methoden, crossmediale oder postdigitale Ansätze, auch das kleine feine medienpädagogische Projekt, eventuell mit besonderer Zielgruppe, stehen im Mittelpunkt der Ausschreibung. Unabhängig von diesem Thema wird der medienpädagogische Preis in weiteren fünf Kategorien vergeben.

Bewerben können sich ab sofort in allen sechs Kategorien außerschulische oder in der Kooperation mit Schulen tätige medienpädagogische Projekte mit hohem Anteil an aktiver Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen. Sie sollten im Vorjahr oder in diesem Jahr entstanden und bis zum 31. Juli 2024 abgeschlossen sein. Im Mittelpunkt des Preises stehen Methoden und Modelle handlungs- und teilhabeorientierter, kreativer Medienpädagogik.

Der Sonderpreis widmet sich im Rahmen des Dieter Baacke Preises alljährlich einem anderen Schwerpunkt und ermöglicht über die festgelegten Kategorien hinaus, wichtige aktuelle Themen zu bearbeiten. Der Dieter Baacke Preis zeichnet medienpädagogische Projekte unabhängig von diesem inhaltlichen Schwerpunkt in fünf weiteren Kategorien aus. Die Kategorien sind mit jeweils 2.000,- € dotiert.

Weitere Informationen unter: https://dieter-baacke-preis.de/ueber-den-preis

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Fristen:
31.07.2024
31.01.2025

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

Treffen junge Musikszene 2024

Frist: 31.07.2024

Die Teilnahme am sechstägigen Treffen junge Musikszene in Berlin ist der Preis des deutschlandweiten Wettbewerbes für Nachwuchskünstler*innen.

Für junge Musiker*innen zwischen 11 und 21 Jahren aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Junge Musiker*innen gesucht!
Schreibst oder produzierst du eigene Songs? Möchtest du ein Konzert in Berlin spielen? Hast du Lust, andere junge Musiker*innen kennenzulernen und dich in Workshops mit Profis auszuprobieren?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung beim Treffen junge Musikszene!
Bewirb dich als Solokünstler*in, im Duo oder mit deiner Band, wenn du zwischen 11 und 21 Jahre alt und nicht bereits vertraglich gebunden bist. Du kannst dich mit bis zu drei selbst geschriebenen Songs, elektronischer Musik, digitalen Sound-Produktionen, Stimmkunst oder Klangexperimenten in allen Sprachen bewerben.

Das Treffen junge Musikszene bietet jungen Musiker*innen eine Plattform, um ihre selbst geschriebene, getextete oder selbst produzierte Musik zu präsentieren. Der Wettbewerb ist offen für alle modernen Stile: Eingereicht werden können Songs aus dem Bereich Pop, Singer-Songwriter, Rap, Rock sowie elektronische Musik, Klangexperimente, Sounddesign, Video-, Hörspiel- oder Gamemusik.

Zugangsbedingungen
Ihr könnt euch bewerben, wenn:
• ihr zwischen 11 und 21 Jahre alt seid
• ihr noch keine professionell ausgebildeten Musiker*innen seid und noch keine Vertragsbindung mit einem Musiklabel oder Management habt
• die eingereichten Tracks eure Eigenproduktionen sind
Da es sich um einen Bundeswettbewerb handelt, können leider nur Bewerbungen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt werden.

Die Teilnahme mit gleichen Beiträgen bei anderen Wettbewerben ist nicht ausgeschlossen. Eine wiederholte Bewerbung ist möglich.

Treffen junge Musikszene: 28. November bis 3. Dezember 2024

Weitere Informationen unter: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/treffen-junge-musikszene/das-treffen/bewerbung

Plakatwettbewerb "Geist ist geil"

Frist: 31.07.2024

OroVerde ruft Schüler*innen auf, für eine gute Sache Werbung zu machen: Werbung für den Regenwald. Fantasie, Kreativität und Regenwald-Wissen sind gefragt, denn für den "Geist ist geil!"-Wettbewerb entwerfen Schüler*innen jedes Jahr tolle Plakate, Anzeigen und Postkarten. Die besten Einsendungen werden gedruckt und als Werbung verwendet. Die Bewerbungen werden bis zum 31. Juli 2024 entgegengenommen.

Häufig ist Umweltwerbung düster, öde oder schockierend und entmutigend. Die Wettbewerbs-Werbung soll anders sein. Witzig, temperamentvoll, selbstbewusst und mitreißend. Die Schüler*innen beschreiten neue Wege und zeigen, was jeder zum Schutz der Regenwälder beitragen kann – mittels Plakaten, Anzeigen oder Postkarten.

Weitere Informationen unter: www.oroverde.de

Wüstenrot-Stiftung

Fristen:
01.08.2024
01.11.2024

Die Wüstenrot Stiftung fördert u.a. verschiedene Institutionen sowie Einzelpersonen über Stipendien und Fellowship-Programme, aber auch Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zählen zum Förderspektrum. Die Anträge können jeweils zum 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. November eines Jahres eingereicht werden.

Das fördert die Wüstenrot Stiftung:
• Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive beim Umgang mit ihren Beständen
• Sie fördert den Erhalt von wertvollen Baudenkmalen oder bedeutenden literarischen Werken
• Sie engagiert sich zu Zukunftsfragen, wie zum Beispiel zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und seinen Chancen oder Gefahren für Stadt und Land, Leitlinien sind hierbei Lebensqualität, die gebaute Umwelt und den Umgang mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe.
• Im Bereich Bildung fördert sie Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche

Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.

Mehr unter: https://wuestenrot-stiftung.de/foerderantrag/#toggle-id-2

create music NRW - Projektförderung und Förderung von Bands/Solo-Musiker:innen

Frist:  01.08.2024

Projektförderung (für Veranstalter:innen)
Wenn ihr ein Projekt plant, dass das Netzwerk in eurer Nähe stärkt, jungen Bands und Musiker:innen eine Plattform bietet oder die Popmusikszene(n) in eurer Stadt ankurbelt, dann könnt ihr bei uns einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. In unserem Projektförderprogramm fördern wir Projekte mit bis zu 5.000 €.

Bands/ Solo-Musiker:innen
Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt ihr euch bei uns für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr vergeben wir kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands.

Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen mit Sitz in NRW, die in den Bereichen Jugendkultur, (Pop-)Musik- und/oder Nachwuchsförderung engagiert sind, sowie städtische Einrichtungen (jedoch mit einem höheren Eigenanteil) und Privatpersonen.

Mehr unter: https://www.create-music.info/

Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland

Fristen:
01.08.2024
01.02.2025

Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet.

Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind. Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt. Dabei stellt sich die Kulturstiftung der Herausforderung, aus der Vielzahl der Projekte das regional Bedeutsame herauszufiltern und so die Unverwechselbarkeit des rheinischen Kulturprofils zu schärfen.

Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.

Mehr unter: https://www.sks-rheinland.de/foerderung/Foerderantraege.html

youstartN

Frist: 04.08.2024

Das Förderprojekt youstartN unterstützt kreative Köpfe und fördert nachhaltige Schüler*innen-, Azubifirmen und -genossenschaften (kurz: Schüfis) mit Booster-Geldern bis zu 1.000 €. Die Antragstellung ist niedrigschwellig und dauert nur wenige Minuten. Alle Fördergeldanträge, die bis zum 04.08.2024 eingereicht werden, haben zusätzlich die Chance auf 3 x 3.000 € im Rahmen der youstartN Preisverleihung am 26.09.2024 in Berlin.

Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/youstartN/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=apr24

Ifa – Ausstellungsförderung

Fristen:
15.08.2024

Zeitgenössische Künstler:innen im Ausland
Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.

Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler: innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.

Anträge für ein konkretes Ausstellungsvorhaben im Ausland können zwei Mal im Jahr gestellt werden.

Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.

Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler:innen erwünscht.

Weitere Infos unter: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/

NRW: Fotowettbewerb "Unsere Heimat Nordrhein-Westfalen" 2023-2024

Frist: 26.08.2024

Ausrichter: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW und NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege

Titel: Unsere Heimat - Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen

Wer sich in den Landschaften Nordrhein-Westfalens auf Entdeckungstour begibt, wird erstaunt sein, welche Vielfalt und Schönheit ihm hier in der Natur begegnen. Von der Eifel bis zum Teutoburger Wald, vom Niederrhein bis zum Siegerland ist unser Bundesland äußerst vielfältig und abwechslungsreich. Gerade diese Vielfalt macht Nordrhein-Westfalen einzigartig und unverwechselbar. Schon im unmittelbaren Umfeld seiner urbanen Zentren bietet Nordrhein-Westfalen großes Naturerlebnis und Erholung für gestresste Stadtmenschen. Der Blick in die vertraute Landschaft und in die wilde Natur trägt ein Gefühl von Heimat in sich. Diesen Blick wollen wir in unserem Wettbewerb für Natur- und Landschaftsfotografie gerne einfangen.

Wir suchen zwölf eindrucksvolle Naturfotos aus den vielfältigen Landschaften und Naturräumen unseres Bundeslandes. Sie haben genau ein Jahr Zeit für eine ganz persönliche Heimat-Fotosafari. Danach prämieren wir die zwölf schönsten Bilder und stellen sie in einem großformatigen Wandkalender für das Jahr 2025 vor. Wir freuen uns auf spannende Tieraufnahmen, stille Pflanzenporträts und malerische Landschaftsbilder aus allen Regionen des Landes.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Email an fotowettbewerb@munv.nrw.de, 
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme ist nur mit digitalen Fotos möglich. Beiträge können ausschließlich über die dafür eingerichtete technische Plattform des Ministeriums hochgeladen werden.
Jede/r Teilnehmer/-in kann sich mit bis zu vier Aufnahmen im Querformat zum Wettbewerbsthema beteiligen. Die Motive müssen einen Bezug zum Thema der Wettbewerbsausschreibung klar erkennen lassen.

Weitere Infos unter: https://www.umwelt.nrw.de/ueber-uns/fotowettbewerb

Projektförderung ArsVersa Kunst-Stiftung

Frist:
31.08.2024

Die ArsVersa Kunst-Stiftung fördert herausragende Projekte und innovative Konzepte der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei und deren Grenzbereiche wie der Objektkunst oder der medientechnischen, künstlerischen Bildgestaltung.

Der Vorstand der ArsVersa Kunst-Stiftung entscheidet zweimal jährlich über die Förderungen.

Die ArsVersa Kunst-Stiftung ist eine rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Freiburg. Sie dient der Förderung der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei und deren Grenzbereiche wie der Objektkunst oder der medientechnischen, künstlerischen Bildgestaltung.

Die Stiftung fördert Künstlerinnen und Künstler der genannten Kunstrichtung, beispielsweise durch Finanzierungshilfen von Kunstkatalogen oder Kunstbüchern, den Ankauf von Kunstwerken zu öffentlichen Ausstellungszwecken, die Ausrichtung von Ausstellungen und durch die Verleihung des ArsVersa Preises für herausragende künstlerische Leistungen.

Weitere Infos unter: https://www.arsversa.de/Foerderung.html

RheinEnergieStiftung Kultur

Fristen:
31.08.2024
28.02.2025

Die „RheinEnergieStiftung Kultur“ fördert professionell künstlerisch ausgerichtete Projekte von Institutionen, Vereinen und freien Kulturbetrieben, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell sind. Es werden insbesondere Projekte und Veranstaltungen in folgenden Bereichen gefördert:
• Musik
• Literatur
• darstellende und bildende Künste
• Theater
• Brauchtums-, Denkmal- und Heimatpflege
Die inhaltlichen Förderschwerpunkte lauten:
• Stärkung der künstlerischen Entwicklung
• Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche
• Regionale Verbindung (in Kombination mit "Stärkung der künstlerischen Entwicklung" oder "Kulturelle Bildung")

Für die Auswahl der zu fördernden Projekte stellen Zielsetzung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, innovativer und/oder Modellcharakter der vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Kriterien dar.

Vorrangig werden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen und von Laienkultur.

Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur unmittelbaren und mittelbaren Versorgungsregion der RheinEnergie AG. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind erwünscht. Außerdem sollte eine Eigenleistung von mindestens 10 % gegeben sein.
Die Dauer der Förderung eines Projektes beträgt maximal drei Jahre.

Mehr unter: https://www.rheinenergiestiftung.de/

Projektförderung durch den Internationalen Koproduktionsfonds

Frist: Anträge können unterjährig gestellt werden, max. bis 01.09.2024

Der Internationale Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts fördert Kulturprojekte, die von partnerschaftlicher und dialogischer Zusammenarbeit getragen werden. Gefördert werden professionell arbeitende Künstler:innen sowie Ensembles und Initiativen aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen. Bewerber:innen können sowohl aus Deutschland, als auch aus dem Ausland kommen, wobei Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern explizit angesprochen sind. Die im Rahmen des Projekts entstandene Produktion muss mindestens einmal außerhalb Deutschlands aufgeführt werden.

Neu im Bewerbungsprozess ist, dass für das Jahr 2024 Anträge auch unterjährig gestellt werden können.

Es können Projekte gefördert werden, die 2024 starten und einen Projektzeitraum von bis zu 24 Monaten haben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Projektantrag mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden muss.

Weitere Informationen unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/int.html?wt_sc=ikf&wt_nl=37nl2402

Projektförderung der PwC-Stiftung

Fristen:
01.09.2024

Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche.

Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.

Mehr unter: https://www.pwc-stiftung.de/foerderung/

Literaturwettbewerb "Die Farbe Lila"

Frist: 03.09.2024

Gesucht werden Erzählungen und Gedichte, die mit der Farbe Lila verknüpft sind. Vom Flieder könnte die Rede sein, lila Krokussen, Lavendel oder anderen Blüten, Ausflügen in die Heide. Lila ist auch die Farbe des Feminismus, der Frauenemanzipation. Mancher trägt lila Kleidung. Diese war früher etwas Besonderes, was daran lag, die Gewinnung von Purpur war kompliziert und teuer, also Sache der Eliten. Jedes eingesendete Werk muß zumindest in einer kurzen Passage farbverbunden sein. Vielleicht fällt aber auch das Fehlen der Farbe ins Gewicht. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.


Ausgelobt werden mehrere Buch- und Sachpreise für die besten Arbeiten. Einige Texte werden in das geplante Buch frei aufgenommen. Es dürfen maximal 15 Gedichte eingereicht werden. Prosa sollte 20 Seiten für den Wettbewerb nicht überschreiten. Die Teilnahme am Wettbewerb ist frei. Die Beiträge bitte mit eigenem Namen und Adresse versehen. (Wer Interesse hat, kann sich an einem späteren Band beteiligen. Mit geringem Betrag und einer Abgabe der Bände zu ermäßigtem Preis an die Autoren ist zu rechnen.)

Einsendungen unter dem Kennwort: Lila

Weitere Informationen unter: http://www.literaturpodium.de/

Deutsch-Polnischer Jugendpreis “Jugend lokal: genial!”

Frist: 15.09.2024

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) lädt junge Menschen ein, sich mit ihren Projekten am Wettbewerb um den nächsten Deutsch-Polnischen Jugendpreis zu beteiligen. „Jugend lokal: genial“ ist das Motto des 8. Jugendpreises 2024–2026. Dieses Mal geht es darum, dass junge Menschen ihre Projektideen von A bis Z allein entwickeln, planen und in die Tat umsetzen.

Das DPJW unterstützt das lokale Umfeld weiter. Das Thema des Wettbewerbs um den Deutsch-Polnischen Jugendpreis 2024–2026 „Jugend lokal: genial“ ist das freiwillige Engagement junger Menschen zum Wohle der örtlichen Gemeinschaft und die Veränderung ihres Umfelds zum Besseren.

Der Wettbewerb richtet sich an junge Menschen zwischen 15 und 26 Jahren aus Deutschland und Polen (und eventuell einem Drittland). Es sind die Jugendlichen, die das Projekt initiieren und organisieren. Erwachsene können sie unterstützen, aber die Jugendlichen entscheiden über den Ort, das Thema und die Form der deutsch-polnischen Begegnung.

An dem Wettbewerb können sowohl eingetragene Vereine, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen als auch informelle Initiativen oder Arbeitsgruppen teilnehmen. Schüler:innenvertretungen, Stadt- oder Kreisjugendringe, lokale Initiativen zur Inklusion von jungen Migrantinnen und Migranten, Pfadfinderorganisationen, Theater- oder Kochclubs, sowie Gruppen von Aktiven im Freiwilligendienst können ihr Projekt einreichen, ihr lokales Umfeld unterstützen und mit ihrem Projekt ins Rennen gehen.

Junge Menschen aus Deutschland entwickeln gemeinsam mit einem polnischen Partner (und ggf. einem Drittland) eine gemeinsame Projektidee und reichen diese bis zum 15. September 2024 ein.

Deutsch-polnische Begegnungen
Die Jugendlichen werden gemeinsam eine mindestens viertägige Begegnung organisieren und zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2025 entweder in Polen oder in Deutschland durchführen. Das DPJW wird die Finalistinnen und Finalisten des 8. Deutsch-Polnischen Jugendpreises „Jugend lokal: genial“ am 18. Juni 2026 während einer feierlichen Gala bekannt geben.

Für diejenigen, die Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Projektpartner zu finden, hat das DPJW eine spezielle deutsch-polnische Infotafel eingerichtet.

Außerdem lädt das DPJW zum Online-Beratungscafé „Deutsch-Polnischer Jugendpreis 2024–2026. Alles was ihr wissen wollt“ ein. Es findet am 29. Mai 2024 um 16:00 Uhr statt. Bei diesem Treffen erläutert das Team die Grundlagen zur Förderung der Jugendpreis-Projekte. Die Teilnehmenden können auch Fragen zu den Wettbewerbsregeln, Teilnahmebedingungen und Bewertungskriterien der Projekte stellen.

Weitere Informationen unter: dpjw.org/dpjw/jugendpreis/

Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte

Fristen:
30.09.2024
31.03.2025

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige kirchliche Träger.

Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.

Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
• künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
• Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
• Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
• Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
• Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
• Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
• Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
• Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.

Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
• wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
• wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
• wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.

Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Weitere Informationen unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/bundesfoerderung-deutsch-polnischer-vertrag.html

Kinderkultur

Frist. 30.09.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.

Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.

Weitere Infos unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/

Kunststiftung NRW: Auftakt

Frist: 30.09.2024

Mit dem Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Kunststiftung NRW die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere.

Antragsberechtigt sind:
• professionelle Kunstschaffende aus Nordrhein-Westfalen zu Beginn ihrer künstlerischen Karriere
• unabhängige Kunsträume und Initiativen
Formen der Förderung:

1. Künstler:innen und Kollektive
• Vergabe von Recherche- und Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Höhe von maximal
• 2.000 Euro monatlich
• Vergabe von Auslandsstipendien für die Dauer von bis zu neun Monaten in Höhe von maximal 2000 Euro monatlich, zzgl. Reisekosten
• finanzielle Unterstützung bei Ausstellungen, Produktionen und Publikationen

2. Kunsträume, Offspaces und Initiativen
• finanzielle Unterstützung von Ausstellungen und programmbezogenen Vorhaben in kleinen Ausstellungshäusern, Off-Spaces sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
• finanzielle Unterstützung von Publikationen

Weitere Infos unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/auftakt/

RKP – Regionales Kultur Programm NRW: Projektaufruf 2025

Frist: 30.09.2024

Neue Kooperations- und Netzwerkprojekte in der Region gesucht! Mit dem RKP – Regionales Kultur Programm NRW unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen vernetzte Kulturvorhaben in der Rheinschiene, die Themen der Region behandeln und kulturelle Teilhabe stärken. Ideen aus allen Sparten sind willkommen. Die Antragstellung für das Förderjahr 2024 ist bis zum 30. September 2023 möglich.

Für eine Projektförderung im RKP müssen die nachfolgenden Förderkriterien berücksichtigt werden:
• Mindestens drei Kooperationspartner*innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
• Weitere Partner*innen, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen, sind erwünscht.
• Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Partner*innen beteiligen.
• Das Projekt nimmt Bezug auf die Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.
• Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter aus und fördert die kulturelle Teilhabe.
• Bei Netzwerk-Projekten sind Kooperation und Zusammenarbeit besonders stark ausgeprägt.

Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
Der Fördersatz liegt bei maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Private Antragstellende müssen einen Eigenanteil von min. 10 % der förderfähigen Gesamtkosten einbringen, bei kommunalen Antragstellenden sind es min. 20 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Bei privaten Antragstellenden kann der Eigenanteil teilweise oder ganz als bürgerschaftliches Engagement eingebracht werden (Max. 20 % der förderfähigen Gesamtkosten).

Weitere Informationen: https://regionaleskulturprogrammnrw.de/

Infrastrukturförderung Initiative Musik

Fristen:
09.09.2024 – 30.09.2024 (Förderrunde 2024-02)

Mit unserer Infrastrukturförderung unterstützen wir Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.

Weitere Infos unter: https://www.initiative-musik.de/infrastruktur/

NRW: Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Frist: 30.09.2024

Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter unterstützt kubia mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen modellhafte Projekte Kultureller Bildung im Alter. 2024 stehen dafür – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – bis zu 100.000 Euro zur Verfügung.

Gesucht werden nachhaltige und modellhafte, künstleri­sche Projekte, die zur Teilhabe Älterer am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur und einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen Sparten und Formaten beitragen. Der Fonds adressiert insbesondere Projekte für Personen und Gruppen, die bislang gar nicht oder wenig an Kunst und Kultur teilhaben. Das können intergenerationelle Kunst- und Kulturangebote ebenso wie inklusive Formate sein, die beispielsweise mobilitätseingeschränkte Ältere erreichen.

Mit dem Förderschwerpunkt "Kulturteilhabe trotz Altersarmut" soll 2024 die Entwicklung von Formaten Kultureller Bildung im Mittelpunkt, die Ältere mit wenig materiellen Ressourcen mitdenken und einladen. Dabei spielen nicht nur Lösungen für finanzielle Hürden eine Rolle. Wichtige Aspekte können außerdem persönliche Ansprache, Sozialraumorientierung und die Kooperation mit sozialen Trägern sein ebenso wie eine künstlerisch originelle Umsetzung.

Bewerben können sich Kulturschaffende mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen oder Kultureinrichtungen ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen umsetzen.

Quelle und weitere Informationen: https://ibk-kubia.de/angebote/foerderprogramme/fonds-kulturelle-bildung-im-alter/

Erasmus+ 2024 für Bildung, Jugend und Sport

Fristen

Leitaktion 1
Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen berufliche Bildung, Schulbildung und Erwachsenenbildung 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr
Erasmus-Akkreditierungen im Bereich Jugend 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr

Leitaktion 2
Kooperationspartnerschaften im Bereich Jugend, mit Ausnahme der von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereichten Partnerschaften 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr
Kleinere Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr

Antragsberechtigt:
• Jede öffentliche oder private Einrichtung, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig ist, kann eine Förderung im Rahmen des Programms Erasmus+ beantragen.
• Darüber hinaus können Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit tätig sind, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, Mittel für die Lernmobilität junger Menschen und Jugendbetreuer, Jugendbeteiligungsmaßnahmen und DiscoverEU-Inklusionsmaßnahmen beantragen.

Die EU-Kommission plant, mit 4,3 Milliarden Euro transnationale Erfahrungen von Schüler*innen, Studierenden und Erwachsenen zu fördern. Das Erasmus+ Programm wird erweitert, um mehr Menschen jeden Alters und jeder Herkunft Mobilität und Zusammenarbeit in Bildung, Jugend und Sport zu ermöglichen. Individuelle Zuschüsse für im Ausland lernende Personen werden erhöht, und nachhaltiges Reisen wird durch Anreize gefördert. Das Programm setzt weiterhin auf Zusammenarbeit mit der Ukraine und zielt darauf ab, Menschen mit neuen Fähigkeiten auszustatten, Desinformation zu bekämpfen und die Integration von Geflüchteten zu unterstützen.

Weitere Infos unter: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/ausschreibungen-zu-erasmus-2024-43-milliarden-euro-fur-bildung-jugend-und-sport-2023-11-28_de

Schulwettbewerb: Ohren auf für HANAU!

Frist: 15.11.2024

Die Initiative kulturelle Integration und der Bundesverband Musikunterricht e.V. loben einen Schulwettbewerb zum fünften Jahrestag des Anschlags in Hanau aus. Alle Musiklehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland sind dazu eingeladen, eine maximal 5-minütige Aufführung ihres Schulensembles, ihrer Klasse oder ihres Kurses zum Themenbereich Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus oder anderen Formen von Ausgrenzung einzureichen.

Der Wettbewerb findet im Rahmen des bundesweiten Aktionstags Hanau statt: Um die Namen der Opfer des rassistisch motivierten Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020 nicht zu vergessen und ein deutliches Zeichen gegen jegliche Form von Rassismus und Ausgrenzung zu setzen, wurde von Kulturstaatsministerin Claudia Roth und der Initiative kulturelle Integration der bundesweite Aktionstag Hanau ins Leben gerufen. Den Auftakt bildete im Februar 2023 ein Schultheaterprojekt unter dem Titel „HANAU – Schultheater für Zusammenhalt in Vielfalt“. In diesem Jahr fand der Schulwettbewerb „Junge Kunst für Hanau“ mit einer Ausstellung im Kulturforum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin statt.

Weitere Informationen unter:
https://www.kulturelle-integration.de/2024/04/15/schulwettbewerb-ohren-auf-fuer-hanau/
oder
https://www.bmu-musik.de/wettbewerb-ohren-auf-fuer-hanau/

Bundeswettbewerb Demokratisch Handeln

Frist: 15.09. bis 15.12.2024

Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.

Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse.

Bewerben könnt ihr euch mit Projekten, die das demokratische Miteinander befördern und sich für die Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, auch im Kleinen, einsetzen. Dies kann in den verschiedensten Bereichen – Politik und Geschichte, Lokales und Internationales, Umwelt, Inklusion und Gemeinschaft, Schule, Verein und Religionsgemeinschaft – geschehen.

Bei der Umsetzung sind alle Formate zugelassen: gemeinsame Aktionen, Ausstellungen, Filme, journalistische Beiträge, Podcasts, Zeitungen, Social-Media-Projekte, Kunstwerke, Kinder- und Jugendparlamente, Facharbeiten, literarische und musikalische Projekte, Theaterstücke, Spieleentwicklung und vieles mehr.

Ob es sich bei dem Projekt um ein Kurz- oder Langzeitprojekt handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass eure Initiative zu erkennen ist und das Projekt eure Handschrift trägt. Die Unterstützung durch Erwachsene ist selbstverständlich möglich.

Weitere Informationen unter: https://www.demokratisch-handeln.de/wer-wir-sind/wettbewerb

Aktion Mensch: Förderprogramm "Internet für alle"

Frist: laufend bis zum 31.12.2024

Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit unserem Aktions-Förderangebot fördern wir inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss.

Förderidee: Unsere Zielgruppen sollen
• ihr Recht auf Teilhabe an der digitalen Welt besser wahrnehmen,
• ihre Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Selbsthilfe und sozialen Teilhabe erweitern,
• digitale Kompetenzen erwerben oder vertiefen sowie
• neue Zugangsmöglichkeiten erhalten und Einschränkungen besser kompensieren.

Zielgruppen: Die Aktion Mensch fördert inklusive Vorhaben für:
• Menschen mit Behinderung
• Kinder und Jugendliche
• Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Inklusive Medienarbeit
Die Aktion Mensch fördert inklusive Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten. Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können. Unterstützt werden beispielsweise folgende partizipative Vorhaben:
• Erstellen barrierearmer Medienprodukte / Dreh und Bearbeitung von Videos
• Programmierung und Gestaltung von Webseiten
• Programmierung von Lern-Robotern
• Erstellen von Beiträgen für soziale Medien

Ausbildung von Peer-Berater*innen
Die Aktion Mensch fördert die Ausbildung, Qualifizierung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen als Peer-Berater/-Trainer*innen für digitale Themen, um Peers bei der Bedienung und Nutzung von digitalen Geräten und Anwendungen zu unterstützen. Auf diese Weise wollen wir die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an digitalen Medien ermöglichen und verbessern.

Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/digitale-teilhabe-fuer-alle

Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Anträge können fortlaufend über das Jahr hinweg gestellt werden, bis die vorhandenen Mittel ausgeschöpft sind.
Der Förderzeitraum endete zum 31.12.2024.

Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen.

Ob für Sport, Kultur, ein Freizeitprojekt oder einfach eine Aktion in der Nachbarschaft: Mit dem Zukunftspaket sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren eingeladen, ihr Umfeld nach ihren eigenen Ideen zu gestalten und zu verändern.

Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen (siehe UNKinderrechtskonvention sowie SGB VIII) und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.
Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.

Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm
• Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen oder die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1) sowie
• die Planung und Umsetzung von Angeboten, die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines „Lokalen Zukunftsplans“ selbst planen. Die Kommune aktiviert und begleitet Kinder und Jugendliche einerseits, diese Angebote aktiv zu gestalten, andererseits entwickelt sie dadurch ihre eigenen, kommunalen Beteiligungsstrukturen weiter (Feld 2).
Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden.
Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Mehr unter: https://www.das-zukunftspaket.de/

Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln

Frist: 15.01.2025

Projekte in den Bereichen Kultur und Umweltschutz fördern die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis.

Der Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 15. Januar eingehen, wenn Sie ein Projekt in der 2. Jahreshälfte oder später durchführen wollen.

Weitere Informationen: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html

Deutscher Jugendfilmpreis

Frist: 15.01.2025

Ihr habt einen Film gedreht, möchtet eure Produktion gerne vor großem Publikum präsentieren und im besten Fall auch noch einen Preis für eure Arbeit gewinnen? Dann macht mit beim Deutschen Jugendfilmpreis – dem bundesweiten Wettbewerb für junge Filmemacher*innen bis 25 Jahre.

Egal, ob euer Film in Eigenregie oder als Teamarbeit entstanden ist, zu Hause, in einem Filmprojekt, an der Schule oder Hochschule; egal, ob es sich um einen Realfilm oder einen Animationsfilm handelt, ob ihr eine Dokumentation oder einen Spielfilm gedreht habt: Jedes Genre, jedes Format und jede Art der Umsetzung sind zum Wettbewerb zugelassen. Es ist auch nicht so wichtig, auf welchem technischen Niveau ihr euren Film produziert habt. Denn beim Deutschen Jugendfilmpreis zählen vor allem eure Ideen, eure Geschichten und eure Sichtweisen!

Ihr könnt mitmachen, wenn…
• ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre)
• ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)

Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)

Weitere Informationen unter: https://www.deutscher-jugendfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html

Deutscher Generationenfilmpreis

Frist: 15.01.2025

Gefragt sind alle Themen, Genres und Umsetzungsformen: von A wie Animation bis Z wie Zeitzeugenporträt ...

Ob groß angelegtes Projekt, Erstlingswerk oder origineller Smartphone-Clip: Wir möchten die gesamte Vielfalt sehen, präsentieren und auszeichnen.

Der Wettbewerb hat zwei Bereiche:
• Freie Themenwahl
• Jahresthema

Die besten Filme werden zum Bundes.Festival.Film. eingeladen und haben die Chance, einen der begehrten Preise zu gewinnen. Insgesamt warten 8.000 Euro auf die Preisträger*innen. Dazu zählt auch der Team-Award, bei dessen Vergabe Aspekte wie Entstehungsprozess, Teamwork und Generationendialog in besonderem Maße berücksichtigt werden.

Ihr könnt mitmachen, …
• wenn ihr über 60 Jahre alt seid
• wenn ihr nicht älter als 25 Jahre seid (also unter 26 Jahre) und euch filmisch mit dem Thema Alter(n) auseinandersetzt
• als generationen-gemischte Teams (bis 25/ab 60 Jahre)
• wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt (oder als Deutsche*r vorübergehend im Ausland lebt)
• wenn ihr Filmarbeit als Hobby betreibt oder euch in Ausbildung/Studium befindet (nicht zugelassen sind kommerzielle Produktionen)

Einreichung:
• bis zu zwei Filmbeiträge je Gruppe bzw. Teilnehmer*in
• Produktionen aus dem aktuellen Ausschreibungs-Jahr und den beiden Vorjahren mit einer Länge von möglichst nicht mehr als 60 Minuten (beim Jahresthema max. 15 Minuten)

Weitere Informationen unter: https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html

Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten

Fristen:
31.01.2025

Eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027
Weiterentwicklung von Tourismus-Angeboten auf Grundlage der regionsspezifischen territorialen Strategiekonzepte.

Fördermittelgeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kammern, Vereine, Verbände und Stiftungen, die einen Sitz oder eine Niederlassung in NRW haben.

Ziel des Aufrufs „Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten“ ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und den Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Durch einen integrativen Ansatz haben die Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen in regionsspezifischen Territorialen Strategiekonzepten die Herausforderungen und Disparitäten ihrer touristischen Entwicklungsräume unter Einbeziehung von Kultur und Natur dargestellt und Handlungsfelder aufgezeigt.

Diese strategischen Ansätze garantieren eine Qualitäts- und Attraktivitätssteigerung in den Regionen und in der Gesamtsicht landesweit. Die Ausrichtung in Bezug auf den Tourismus wird geschärft. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen.

Im Rahmen des Aufrufs können nur Projektideen berücksichtigt werden, die den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten definierten Handlungsfeldern entsprechen. Die Maßnahmen müssen sich den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zuordnen lassen. Projekte, die allein der Naherholung dienen oder überwiegend nur von der lokalen Bevölkerung besucht werden, sind nicht förderfähig. Sollen bestehende Naherholungsangebote einer touristischen Nutzung zugeführt werden, kann dies sehr wohl Gegenstand einer Projektentwicklung sein. Verknüpfungen zwischen einzelnen touristischen, kulturellen und naturräumlichen Attraktionen können geschaffen oder ausgebaut werden, um neue Akzente und Anreize zu setzen. Ferner soll sich die Zusammenarbeit zwischen Städten und umliegenden Räumen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen sowie über die Landesgrenzen hinaus manifestieren.

Weitere Informationen unter: https://www.in.nrw/erlebnis-nrw

NRW: Schülerwettbewerb Begegnung mit Osteuropa 2024: HEUTE aus GESTERN für MORGEN

Frist: 31.01.2025

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie ihre Schülerinnen und Schüler sind zur Mitarbeit an den Projekten dieses bedeutenden grenzüberschreitenden Wettbewerbs der politischen Bildung eingeladen.

Zu dem jeweiligen Jahresthema werden konkrete Projekte angeboten. Hierzu gehören Literatur-, Kunst- und Musik­projekte. Darüber hinaus Karten­projekte sowie fächer­verbindende Projekte, die der geographischen oder geschichtlichen Auseinander­setzung mit themen­bezogenen Sachverhalten dienen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ab der Grundschule (Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen, Förderschulen, Schulen des Zweiten Bildungsweges, Lyzeen), die nicht älter als 25 Jahre sind. Ausgenommen sind Hochschulen, Technika, Universitäten und Akademien (Studierende).

Ausdrücklich eingeladen, sich am Schülerwettbewerb zu beteiligen, sind aber auch die Schülerinnen und Schüler osteuropäischer Schulen mit deutschsprachigem Unterricht, insbesondere dann, wenn sie bereits partnerschaftliche Beziehungen zu Schulen in Nordrhein-Westfalen unterhalten.

Der Wettbewerb lädt ein, vielfältige reale und fiktive Wege in den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Erdkunde, Geschichte, Politische Bildung, Fremdsprachen und Informatik einzuschlagen und neue Wege der Freundschaft zu den Menschen in Europa zu gestalten. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen können ihr Lieblingsprojekt aus einem breit gefächerten Projektspektrum auswählen. Neben Einzel- und Gruppenarbeiten sind vor allem Partnerarbeiten mit Schülerinnen und Schülern einer Partnerschule in Europa erwünscht.

Der Wettbewerb wurde kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ins Leben gerufen. In den vergangenen sieben Jahrzehnten haben sich mehr als drei Millionen Schülerinnen und Schüler an diesem Wettbewerb beteiligt. Knapp eine Million Arbeiten wurden von ihnen eingereicht. Der Wettbewerb wird jährlich veröffentlicht.

Weitere Informationen unter: www.schuelerwettbewerb.eu

Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland

Frist: für 2026
Bis 28.02.2025 Antragseingang bei der jeweiligen Mitgliedskörperschaft, Prüfung und Weiterleitung der Anträge durch die Mitgliedskörperschaft an den LVR bis 31. März

Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.

Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen, Vereinen, Sammlungen etc. im Rheinland gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist.

Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist. Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass der Antrag ausschließlich digital erfolgt.

Mehr unter: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/berdasdezernat_1/frderungen/regionale_kulturfoerderung/regionale_kulturfoerderung_1.jsp

Förderprogramm „Jugend hilft“

Frist: 15.03.2025

Über den CHILDREN Jugend hilft! Fonds könnt ihr jederzeit bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen. Unsere Fondsjury tagt mehrfach im Jahr, um über die Förderung der Anträge zu entscheiden und euch zeitnah benachrichtigen zu können.

Teilnahmebedingungen:
• bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
• die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
• die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.

Veranstaltet von: Children for a better World e.V.

Mehr unter: https://www.children.de/jugend-hilft/fonds

Eduard Bargheer Stipendium

Frist: 15.03.2025

Die Stiftung fördert junge Malerinnen und Maler.
Bewerber sollten nicht älter als 30 Jahre alt sein und müssen ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Stiftung vergibt jährlich Förderstipendien in Höhe von mindestens 9.000 € sowie ggf. Beihilfen zu konkreten künstlerischen Projekten, Ausbildungsvorhaben, Reisen, Ausstellungen und Katalogen. Bewerbungsfrist ist der 15. März 2024.

Weitere Infos unter: http://www.eduard-bargheer-stiftung.de/foerderbedingungen.html

Kreissparkasse Köln – Sozialstiftung: Für die Menschen

Frist: 30.03.2025

Gemeinnützige Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel im Herbst– über alle vorliegenden Anträge.
Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.

Anliegen der Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.

Weitere Infos unter: https://www.ksk-koeln.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen/sozialstiftung.html?n=true&stref=imagebox

Förderprogramm "Mobil mit Rad"

Frist: laufend bis 31.05.2025

Mit dem Förderangebot "Mobil mit Rad" soll die Mobilität von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Sie sollen dabei unterstützt werden, frei an die Orte ihrer Wahl zu gelangen. Mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 20.000 Euro ohne Eigenmittel beantragt werden.

Mobilität ist für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, um ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu fördern. Mit dem Angebot werden die Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb), Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing sowie Sach-, Investitions- und Honorarkosten gefördert.

Aktion Mensch e.V., Web: www.aktion-mensch.de

Weitere Informationen: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/mobil-mit-rad?utm_medium=e-mail&utm_campaign=foerderung&utm_source=nl_fd_2023_06_13&utm_term=MailingID4374899_SendingID755241

Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“

Frist: fortlaufend bis zum 31.01.2026

Die Aktion Mensch unterstützt einjährige Projekte mit bis zu 10.000 Euro, die die gesellschaftlichen Bereiche „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“ inklusiver gestalten möchten. Entsprechende Fördermittelanträge können fortlaufend bis zum 31.01.2026 eingereicht werden. Eigenmittel müssen keine eingebracht werden.

Weitere Infos unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor

Regelmäßige Förderungen mit wiederkehrenden, jährlichen Bewerbungsfristen oder Möglichkeit der laufenden Bewerbung


Internationale Tourförderung

Frist: Antragstellung laufend möglich

Anträge für Touren im Jahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Es gelten die Bedingungen der Programmbeschreibung von November 2021.

Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert:innen aus der Musikwirtschaft.

Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.

Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/tourfoerderung/

Ausstellungsförderung der KYTHERA Kultur-Stiftung

Frist: Fortlaufend

Art der Förderung: Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung): Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche: Bildende Kunst
Formate: Ausstellung/Präsentation

Um eine Förderung geplanter Ausstellungen mit Kunstwerken der Bildenden Kunst bis 1914 zu erlangen, können sich Museen oder Kunsthallen um Zuschüsse für ihre Gestehungskosten bei der KYTHERA Kultur-Stiftung bewerben.

Um für eine Förderung seitens der KYTHERA Kultur-Stiftung berücksichtigt zu werden, müssen eingereichte Projekte folgende allgemeine Bedingungen erfüllen:

Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck.
eine nachträgliche Finanzierung ist ausgeschlossen.
Die KYTHERA Kultur-Stiftung unterstützt grundsätzlich keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.

Die KYTHERA Kultur-Stiftung ist eine gemeinnützige private Stiftung mit Sitz in Düsseldorf. Ihr Ziel ist es, institutionelle Projekte vorzüglich im Bereich der Bildenden Kunst zu fördern. Die Stiftung wurde 2001 von Gabriele Henkel in der Absicht begründet, einen Beitrag dazu zu leisten, den kulturellen Dialog zwischen den Ländern romanischer Kultur und Sprache sowie Deutschland vor dem Hintergrund des in wirtschaftlicher, politischer und institutioneller Hinsicht zusammenwachsenden Europa zu intensivieren.

Antragsfrist: Projektanträge müssen mindestens 10 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Förderkriterien
• Das aus Stiftungsmitteln unterstützte Projekt muss von öffentlichem Interesse sein.
• Das Projekt muss den Zielen der Stiftung entsprechen.
• Die Stiftung leistet einen finanziellen Beitrag zur Realisierung des jeweiligen Projekts.
• Die Förderung sollte aus einer einmaligen Leistung bestehen.

Ein Förderantrag muss das zweistufige Eingabeverfahren durchlaufen. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an Mitglieder des Kuratoriums oder der Geschäftsleitung werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.
erste Stufe: Projektanträge
zweite Stufe: Projektgesuch: Wird eine Projektanfrage positiv beurteilt, kann die Eingabe eines detaillierten und umfassenden Projektgesuchs erfolgen.

Weitere Informationen unter: https://www.kythera-stiftung.de/#foerderung

Förderfonds "Medienkompetenz"

Frist: Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Mit dem Fonds "Medienkompetenz" fördert die Stiftung Bildung Projekte in Kitas und Schulen, um Kinder und Jugendliche zu digitalen Profis zu machen. Zusammen mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden, zu gewissenhaften und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden. Die Fördersumme beträgt zwischen 500 und 5.000 Euro.

Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, wie wichtig ein geschulter Umgang mit sich ständig in Entwicklung befindenden digitalen Medien ist. Mit dem Förderfonds Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt der digitalen Medien eintauchen.

Dabei werden Projekte gefördert, die junge Menschen dabei stärken, gewissenhaft und reflektiert digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen und ihnen das Werkzeug geben, um Inhalte und den eigenen Medienumgang kritisch zu hinterfragen, aber auch um kreative und nachhaltige Ziele zu erreichen. Dazu gehört unter anderem Cybermobbing und Fake News entgegenzuwirken und gleichzeitig Begeisterung für Kreativität und die vielen Möglichkeiten in der digitalen Welt zu schaffen.

Weitere Informationen unter: www.stiftungbildung.org

Förderfonds "Iss besser – mach´s besser!"

Frist: keine
Die Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Der Förderfonds Ernährung "Iss besser – mach’s besser!" möchte Kinder und Jugendliche in die vielfältige und bedeutungsvolle Welt des Essens eintauchen lassen. Die Stiftung Bildung fördert Projekte rund um gesundes Essen und nachhaltige Ernährung, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften und den Kita- und Schulfördervereinen spielerisch und kreativ eigene Projektideen entwickeln und verwirklichen mit 500 bis 5.000 Euro.

Gesund, nachhaltig und verantwortungsvoll! Hierfür eignet sich kein Ort besser als der Kindergarten, die Schule oder ein außerschulischer Lernort – denn sie bestimmen häufig den Essalltag junger Menschen in unserer Gesellschaft.

Junge Menschen sollen so praxisorientiert und mit ihren eigenen Sinnen erfahren – indem sie säen, ernten, kochen, schmecken oder neu erfinden – wie wichtig eine gute, saubere und faire Ernährung für unsere Gesundheit, unsere Gesellschaft und unser Klima ist.

Mit einer Förderung in Höhe von 500 bis 5.000 Euro unterstützt die Stiftung Bildung Ideen rund um ein vielfältiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittelsystem und ausgewogene Ernährung. Ob selbstorganisierte Kochkurse, einen spannenden Ernährungspodcast, einen eigenen Kompost, das Messen von CO2-Emissionen der eigenen Mensa, die Umstellung der Kitaküche oder Ernteausflüge auf nahegelegene Bauernhöfe – der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.

Weitere Infos unter: www.stiftungbildung.org

Förderfonds "Frieden"

Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit formlos gestellt werden.

Mit dem Förderfonds "Frieden" fördert die Stiftung Bildung Projekte aus Kitas und Schulen, die sich für den Erhalt des Friedens und der Demokratie sowie der Kinder- und Menschenrechte einsetzen. Die Förderhöhe beträgt 500 bis 5.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Die Themen Krieg und Frieden beschäftigen uns alle. Deshalb möchte die Stiftung dazu aufrufen, über Geschehenes, Fragen, Unsicherheiten, Ängste und eventuell über selbst Erlebtes mit Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Indem Kindern und Jugendlichen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um Konflikte friedlich zu lösen, Vorurteile abzubauen und demokratische Werte zu vermitteln, wird der Grundstein für eine friedlichere Welt von morgen gelegt.

Gefördert werden bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-frieden/#1622548260347-42b572d7-a478530f-086c28df-7eb96ccb-842c

Projektausschreibung „Gemeinsam stark“

Frist: laufend, mindestens 6 Wochen vor Projektstart

Soziales Engagement ist in Deutschland und in Frankreich unverzichtbar: Eine starke Gesellschaft braucht Menschen, die sich für einander einsetzen. Insbesondere für diejenigen, denen es das Leben nicht leichtmacht, weil sie z. B. von Armut betroffen sind, sich in einem fremden Land zurechtfinden müssen, weil sie mit einer Krankheit kämpfen, Diskriminierung oder Gewalt erfahren, kein Dach über dem Kopf haben oder einsam sind.

Die Ausschreibung richtet sich an Menschen, die sich im Beruf oder im Ehrenamt für eine solidarische, gerechte und vielfältige Gesellschaft stark machen, und an Organisationen, die in diesem Bereich aktiver werden möchten.

Deutsch-französische Vorerfahrung oder Französischkenntnisse sind keine Voraussetzung – im Gegenteil: Mitmachen können alle, die grenzüberschreitendes Engagement mit einer Partnerorganisation einmal ausprobieren und die Fühler nach Frankreich ausstrecken wollen.

Wer bereits deutsch-französisch aktiv ist, kann die Gelegenheit nutzen, auf sozial engagierte Akteur*innen vor Ort zuzugehen und gemeinsam ein Projekt auf die Beine zu stellen.

Förderfähige Organisationen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• gGmbHs, gUGs
• Stiftungen
• Gebietskörperschaften
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (ab drei Personen)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren

Gesucht werden Aktionen und Projekten, die
• den Austausch mit dem Nachbarland ermöglichen,
• verschiedene Aspekte des Bereichs „Soziales Engagement“ behandeln
• den deutsch-französischen Aspekt im gemeinsamen Engagement unterstreichen.

Die Projekte müssen
• gemeinsam mit einer Partnerorganisation in Frankreich getragen werden, um eine besonders nachhaltige Wirkung zu entfalten. (Auch die Anbahnung einer Partnerschaft kann als eigenständiges Projekt gelten.)
• möglichst öffentlichkeitswirksam sein, um besonders viele Menschen für deutsch-französisches und soziales Engagement zu sensibilisieren.

Beispiele für mögliche Projektformate
• Produktion eines deutsch-französischen Podcasts mit Menschen mit Fluchtgeschichte
• Turnier von Sportvereinen mit Inklusionsschwerpunkt
• Gemeinsames Wochenende mit Bewohnerinnen von Frauenhäusern
• Workshop für ehrenamtliche Krankenhaus-Clowns aus beiden Ländern
• Best-Practice-Austausch zwischen Engagierten in der Obdachlosenhilfe
• Fotoausstellung zum Thema „Einsamkeit“
• Ein Workshop zu deutscher und französischer Gebärdensprache
• usw… Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf!

Die Projekte müssen zwischen dem 1. Juni und dem 17. November 2024 stattfinden.

Weitere Infos unter: https://www.buergerfonds.eu/projektausschreibung-gemeinsam-stark

Förderung "Klimalotterie"

Frist: keine

Die ClimaClic gGmbH ist gemeinnütziger Veranstalter der ersten Klimalotterie in Deutschland. Durch den Verkauf von Clima-Losen werden nachhaltige und innovative Klimaschutzprojekte unterstützt. Damit wird ein Beitrag zur Klimaneutralität geleistet. Als ClimaClic Partner*in erhält man für sein Klimaschutzprojekt, sofern diese von den Kund*innen ausgewählt werden, zweimal jährlich Fördermittel. Ausgezahlt werden sie jeweils spätestens zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres.

Die Lotterie fördert ausschließlich nationale und internationale Klimaschutzprojekte von gemeinnützigen Organisationen z.B. Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, gUGs, Kirchen, Genossenschaften etc. Das Projekt muss das Klima in den Bereichen Natur und Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung und Forschung schützen. Der Förderantrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Es können mehrere Klimaschutzprojekte in einem Förderantrag eingereicht werden. Klimaschutzprojekte, die vor Antragstellung bereits begonnen haben, werden auch gefördert.

Die Laufzeit eines Klimaschutzprojekts kann unbefristet sein.

Weitere Infos unter: https://www.climaclic-ggmbh.de/de

Förderfonds „Kunst und Kultur“

Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.

Mit dem Förderfonds unterstützt die Stiftung Bildung Projekte, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre kreativen Talente zu entdecken und zu entwickeln: Sei es durch den Aufbau eines Schulorchesters, der Anschaffung von Musikinstrumenten, Kunstaustellungen an der Kita/Schule oder Theateraufführungen. Die Fördersumme beträgt 500 bis 5.000 Euro.

Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
Unterstützt werden Projekte mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.

Allgemeine Förderkriterien:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.

Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen
• Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche
• Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien)
• Projekte – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen, (Künstler*innen und Kulturinstitutionen)

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-kunst-und-kultur/

Förderfonds „Chancengerechtigkeit“

Frist: Anträge können fortlaufend und jeder Zeit gestellt werden.

Mit dem Förderfonds "Chancengerechtigkeit" soll gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, Erzieher*innen, Lehrkräften, Kindern, Eltern, Jugendlichen und allen Aktiven das Potenzial von Kindergärten und Schulen ausgeschöpft werden, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt 500 bis 5.000 Euro.

Kindergärten, Kitas und Schulen sind wichtige Begleiter*innen auf dem Lebensweg – sie stellen die Weichen für die eigene Zukunft und die der Mit-Kinder. Dabei hat jedes Kind bereits vor Eintritt in die Kita oder Schule unterschiedliche Startbedingungen ins Leben.

Manche wachsen wohlbehütet in sicheren Verhältnissen auf und blicken in eine sorglose und glückliche Zukunft. Andere – und diese will der Förderfonds Chancengerechtigkeit unterstützen – sind bereits in jungen Jahren einem hohen Leidensdruck ausgesetzt – sei es aufgrund von Mobbing in der Kita oder Schule, Problemen im Elternhaus oder weil sie in einer Umgebung aufwachsen, die ihnen Aufstiegschancen verwehrt.

Bundesweit werden Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen gefördert. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.

Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
• Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
• Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
• Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.

Förderfondsspezifische Kriterien:
• Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
• Vermitteln von Selbstwirksamkeitserfahrung
• Bewusstseinsentwicklung der Kinder und Jugendlichen für die Bedeutung von chancengerechter Bildung
• Transfer von Projekten/Verhaltensweisen für eine chancengerechte Bildung in den (Schul-)alltag der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen


Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung.

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-chancengerechtigkeit/

Förderprogramm „Fluchtpatenschaften“

Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.

Mit dem Programm "Fluchtpatenschaften" fördert die Stiftung Bildung die Umsetzung von Projektideen in Schulen und Kitas, in denen gleichaltrige Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung aus der Ukraine und Kinder sowie Jugendliche aus Deutschland Tandems bilden. Förderfähig sind 260 Euro pro Tandem. Maximal können 7.800 Euro pro Projekt (30 Tandems) gefördert werden.

Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen in Kitas und Schulen. Der Antrag kann von Kindern oder Jugendlichen sowie von Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten gestellt werden. Auch gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich bewerben, wenn das Projekt mit Bezug zu Kita/Schule (z.B. Willkommensklasse) stattfindet.

Die Stiftung Bildung fördert mit den Programm Fluchtpatenschaften Respekt, Freude und Offenheit für gelebte Vielfalt. Die Bildungsstandorte können ihre individuellen Ideen für eine partizipative, inklusive, vielfältige und nachhaltige Bildung und Teilhabe umsetzen.

Gleichaltrige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine mit Fluchterfahrung und Kinder und Jugendliche, die schon länger in Deutschland leben, kommen zusammen und bilden ein Tandem. Sie nehmen als Tandempaar an Kita- und Schulprojekten teil, lernen voneinander und verbringen gemeinsam Freizeit. Im Idealfall erwächst daraus eine Freundschaft.

Die Stiftung Bildung fördert bereits seit 2016 mit Mitteln aus dem BMFSFJ Tandems zwischen Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung – unabhängig des Herkunftslandes – mit dem Programm Chancenpatenschaften. Das Fluchtpatenschaftsprogramm mit Schwerpunkt Ukraine ist im Frühjahr 2022 ergänzend zum bestehenden Patenschaftsprogramm zusätzlich als Unterstützung aufgelegt worden. Es wird aus Mitteln der Stiftung RTL – wir helfen Kindern e.V. finanziert, die wiederum im Frühjahr 2022, nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, private Spenden explizit für ukrainische Kinder gesammelt hat.

Weitere Infos unter: https://www.stiftungbildung.org/fluchtpatenschaften/

Heidehof Stiftung

Frist: laufend und mindestens zwei Monate vor Projektbeginn

Im Jahre 1971 gründeten die beiden Kinder des Unternehmensgründers Robert Bosch, Dr. Eva Madelung und ihr Bruder Robert Bosch d.J., die Stiftung für Bildung und Behindertenförderung GmbH, seit 2005 umbenannt in Heidehof Stiftung GmbH (HHS). Inzwischen besteht die Gruppe der Gesellschafter der HHS aus Vertreterinnen und Vertretern der Enkelgeneration des Firmengründers. Die HHS ist seit Beginn und bis heute sowohl operativ als auch fördernd tätig.

Gefördert werden Projekte in den Förderbereichen Bildung, Umwelt, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung.

Gefördert werden sowohl mehr- als auch einjährige Projekte.

Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden.

Weitere Infos unter: https://www.heidehof-stiftung.de/

Dr. Bergmann-Stiftung

Frist: Anträge können laufend gestellt werden.

Die Dr. Bergmann Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, kulturelle Bildung und Krisenbewältigung, die darauf abzielen, die Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren kulturelle Bildung zu fördern oder ihnen in persönlichen Krisensituationen zu helfen.

Hier sind Projekte gefragt, die zur umfassenden Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beitragen. Ziel dabei ist es, Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, die eigenen Ressourcen so zu entwickeln und zu nutzen, dass sie souverän ihren eigenen Weg gehen können.

Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck, indem sie Einrichtungen und Organisationen, deren Projekte zu den Zielen der Stiftung passen, unterstützt und ideell sowie finanziell fördert. Um ihr Anliegen umzusetzen, entwickelt die Stiftung auch in Kooperation mit Partnern Projekte oder fördert auf Antrag. Dabei arbeitet die Dr. Bergmann Stiftung ausschließlich in Deutschland.

Weitere Infos unter: https://www.dr-bergmann-stiftung.de/

Hans Thomann-Stiftung

Frist: Anträge können laufend gestellt werden.

Leitgedanke der Stiftung ist es in erster Linie Kinder und Jugendliche für die Musik zu begeistern und es ihnen zu ermöglichen die Freude und Vielseitigkeit am Musizieren zu entdecken. Durch die Bereitstellung von Instrumenten, die Kostenübernahme für Unterricht sowie die Kostenübernahme für Stipendien steht die langfristige Förderung im Vordergrund.

Der Zweck der Stiftung soll insbesondere verwirklicht werden durch
• Unterstützung der musikalischen Arbeit von Schulen, Kindergärten und sonstigen gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen,
• Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für die Musik zu wecken und zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung musikalischer Fortbildungskurse und Seminare, oder durch die Begegnung mit Musikern,
• Unterstützung von Musikschulen, Musikvereinen i. R. der Gemeinnützigkeit,
• Begabtenförderung und Förderung von Künstlern, z. B. durch die Vergabe von Preisen oder die Verteilung von Stipendien,
• Durchführung von Musikwettbewerben/künstlerischer Veranstaltungen,
• Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. Musiksammlungen,
• Förderung von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen, z. B. Musikorchester, Musiktheater,
• Förderung aller gängigen Musikrichtungen, -stile und -arten,
• Die finanzielle Unterstützung bedürftiger Musikschaffender wie Musiker, Musikstudierende i. S. des § 53, Ziff. I und 2 der Abgabenordnung.

Weitere Infos unter: https://www.hansthomannstiftung.de/

„Small Change for Europe“

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden

Mit „Small Change for Europe“ fördert die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. schnell und unkompliziert gute Ideen und Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzen. Die Stiftung stellt Fördersummen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und bietet bei Bedarf die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten an.

Die europäische Idee zu stärken, ist eines der Ziele der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. Aus diesem Grund fördert sie Projekte, Ideen, Initiativen und Experimente, die den Austausch, die Kooperation und die Verständigung in Europa fördern, Vielfalt stärken oder sich konstruktiv-kritisch mit der europäischen Idee auseinandersetzen. Möglich sind beispielsweise:
• Übernahme von Honorar-, Sach-, Ausstattungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmitteln
• Reise-, Mobilitäts-, Arbeitsstipendien für Tagungen, Seminare, Workshops
• Arbeitsaufenthalte im europäischen Ausland
• Skalierung eines bestehenden Projekts

Interessierte Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen können sich jederzeit mit einem formlosen Antrag bewerben.

Weitere Informationen unter: https://www.toepfer-stiftung.de/was-wir-tun/small-change-for-europe

Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

Förderungen der Neumayer Stiftung

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden

Die Förderung von Bildung und Erziehung ist im Sinne der Neumayer Stiftung eine wichtige Investition in die Zukunft, somit liegt ein zentraler Fokus der Stiftungsarbeit in der operativen Kinder- und Familienbildung. Sie finanziert zudem Leistungsstipendien und fördert aktiv Projekte in Kunst und Kultur, in der Gesundheitspflege sowie in der Jugendhilfe und Altenhilfe.

Weitere Informationen unter: https://www.neumayer-stiftung.de

Förderung für "Kleinaktivitäten"

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden

Sogenannte "Kleinaktivitäten" rund um den internationalen Jugendkulturaustausch können ohne viel Verwaltungsaufwand über die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung gefördert werden. Mit der Kleinaktivitäten-Förderung können vielerlei Projekte, Prozesse und Vorhaben verwirklicht werden, die nicht mit festen Fördersätzen und Teilnehmerlisten abgerechnet werden, aber trotzdem die internationale Begegnungsarbeit unterstützen. Maximal können 1.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent gewährt werden.

Weitere Informationen unter: https://www.bkj.de/news/foerderung-fuer-kleine-vorhaben-mit-grosser-wirkung

Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt unterstützt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen dabei, Nachwuchs für Engagement zu gewinnen. Das Mikroförderprogramm „EHRENAMT GEWINNEN. ENGAGEMENT BINDEN. ZIVILGESELLSCHAFT STÄRKEN“ vergibt Projektförderung von bis zu 2.500 Euro. Bewerbungen für Projekte in 2024 sind ab dem 1. November 2023 fortlaufend möglich.

Weitere Informationen unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

Förderung der Stiftung „Zukunft bilden“

Frist: Fortlaufend

Die Stiftung Zukunft bilden unterstützt Projekte und Initiativen im Bereich der Bildung und Erziehung, die mit den Grundgedanken der Stiftung – einer Förderung des selbständigen Lernens, der freien Entfaltung der eigenen Potenziale und einer achtsamen Erziehung – in Einklang stehen.

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen.

Gefördert werden Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen Selbsttätigkeit und Selbstbildung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und die Bedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben können.

Weitere Informationen unter: https://www.stiftung-zukunft-bilden.org/foerderung/

Stiftung Kinderförderung von Playmobil

Frist: Fortlaufend

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil entwickelt eigene Projekte und fördert Initiativen ausgewählter Partner in den Bereichen Bewegung und Aktivität, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf die Herausforderungen der modernen Welt und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil wurde im Jahr 1995 von Horst Brandstätter (1933-2015) ins Leben gerufen. Er war Inhaber der Horst Brandstätter Group, zu der auch die Marke PLAYMOBIL gehört. Ziel der gemeinnützigen Stiftungsarbeit ist es, Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu ermöglichen.

Die Stiftung unterstützt gemäß ihren satzungsgemäßen Zielen Vorhaben in vier Bereichen:
1. Sie unterstützt die vorschulische, schulische und außerschulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Förderung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
2. Sie fördert den Schutz von Kindern in der modernen Welt und deren soziale und medizinische Betreuung – insbesondere durch Initiativen zur Vorbereitung auf die Erwachsenenwelt unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzbedürfnisses.
3. Sie fördert die gesunde physische, psychische und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere durch die Errichtung und den Unterhalt von Spielstätten, die das kreative und aktive Spiel fördern.
4. Sie fördert Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche – insbesondere durch Unterstützung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil fördert Menschen und Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren und damit Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. Durch die Förderung bieten wir ihnen Gestaltungsspielräume und schaffen Plattformen, die sichtbar und unmittelbar Wirkung auf Kinder und Jugendliche haben und die zudem im Idealfall dazu beitragen, das dahinterliegende gesellschaftliche Defizit zu lösen. Daher arbeiten wir auch mit Multiplikatoren zusammen, die für eine Breitenwirkung unserer Projekte sorgen. Hierzu gehören u.a. Journalisten, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter, medizinisches Fachpersonal und alle, die unsere Ziele teilen.

Förderempfänger müssen anerkannte steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.

Weitere Informationen unter: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/#foundation

Förderfonds Handwerk

Frist: Anträge können fortlaufend und jederzeit gestellt werden.

Der Förderfonds Handwerk unterstützt Projekte, in denen junge Menschen (erste) Einblicke in Handwerksberufe erhalten. Kinder und Jugendliche können ihren handwerklichen Ideen und Interessen mit Unterstützung des Förderfonds Handwerk nachgehen.

Auch die Themen Nachhaltigkeit sowie Kinder- und Jugendbeteiligung können dabei gern eine Rolle spielen, denn wer baut, backt, mauert, näht, zimmert oder malert, braucht Raum, Rohstoffe und Energie. Das Handwerk spielt somit eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Wie aber lässt sich das Handwerken zukunftsgerecht gestalten und wie können junge Menschen selbst einen Anfang machen? Habt ihr Ideen?

Das Handwerk bietet dabei vielseitige Möglichkeiten – ob Werkeln in traditionellen Handwerksstätten mit Werkbank, Maurerkelle, Mörtel & Co., das Finden von alternativen Baustoffen, Zimmern von Baumhäusern, Naturspielplätzen und Vogelhäuschen oder das Bauen einer Rutsche aus recyceltem Material. Der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass alle mitmachen können.

Wir fördern bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Wir benötigen zur Bearbeitung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.

Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:
Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.
Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.
Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördern wir besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.

Förderfondsspezifische Kriterien:
• Handwerk erfahrbar und erlebbar machen
• Freude am Handwerk entfachen
• Eigenständige Planung und Umsetzung von handwerklichen Projekten

Weitere Informationen unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-handwerk/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=april23#1622549282931-39834685-1cde3179-9ae77ab3-65e9

Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten der LAG Tanz NRW

Frist: Anträge können laufend eingereicht werden.

Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.

Geförderte Maßnahmen können Projekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit sein.

Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.

Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:
• Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
• freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
• freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
• allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)

Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.

Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:
• Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
• Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
• Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
• Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
• Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen

Weitere Informationen unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme

Förderung "youclub2030"

Frist: Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden.

Mit dem Programm "youclub2030" fördert die Stiftung Bildung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, die Projekte für eine nachhaltige Zukunft auf den Weg bringen wollen. Das Geld kann für Materialien, Maschinen, Einrichtung, Veranstaltungen, Workshops, Honorare und vieles mehr eingesetzt werden. Pädagogische Fachkräfte, Kinder und Jugendliche sowie junge Menschen, die sich bereits für Nachhaltigkeit engagieren, kommen zusammen und gestalten gemeinsam ihre Standorte nachhaltig.

Weitere Informationen https://www.stiftungbildung.org/youclub2030/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=maerz23

Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung

Frist: fortlaufend

Die Deutsche UNESCO-Kommission und das Bundesministerium für Bildung und Forschung zeichnen Institutionen aus, die sich für Bildung einsetzen und nachhaltige Entwicklung aktiv fördern.

Angesprochen sind Kitas, Schulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Betriebe, Vereine, Universitäten, Netzwerke oder auch Kommunen – wichtig ist, dass Institutionen, die sich bewerben, sich selbst als Ort nachhaltiger Entwicklung verstehen und andere Menschen dazu ermutigen wollen, sich aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu beteiligen.

Ziel der Auszeichnung ist es, erfolgreiche BNE-Akteure sichtbar zu machen und zu stärken, um Bildung für nachhaltige Entwicklung mit ihrer Hilfe in die Breite der Gesellschaft zu tragen. Auf diesem Weg leisten die Auszeichnungen einen aktiven Beitrag zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.

Bewerbungen um eine BNE-Auszeichnung sind ganzjährig möglich. Erfolgreiche Bewerber*innen werden mehrmals jährlich im Rahmen von regionalen Auszeichnungsveranstaltungen geehrt und erhalten ein Auszeichnungslogo für den Zeitraum von zwei Jahren. Darüber werden sie in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und bekommen Gelegenheit zu Austausch und Vernetzung in einem breiten Netzwerk von Bildungsinitiativen zur nachhaltigen Entwicklung.

Mehr unter: https://www.unesco.de/bildung/bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung

Förderung der VINCI-Stiftung

Frist: Anträge können laufend gestellt werden

Die VINCI-Stiftung ist eine Unternehmensstiftung, die zum weltweit tätigen Vinci Konzern gehört, der mit seinen Stiftungen in neun Ländern Europas aktiv ist. Eine dieser neun Stiftungen ist in Deutschland angesiedelt und fördert Projekte von deutschen Träger*innen, die in Deutschland durchgeführt werden, mit 5.000 bis 20.000 Euro.

Die Vinci-Stiftung hat zwei Schwerpunkte:
• Sie fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben, die zum Beispiel über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität Menschen unterstützen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können
• Sie fördert das soziale Engagement und Projekte, die die Solidarität in der Gesellschaft stärken

Die VINCI-Stiftung fördert Initiativen zur Eingliederung ausgegrenzter Menschen in das Erwerbsleben. Über Aus- und Fortbildung, berufliche Qualifikation und Mobilität sorgt sie für die Voraussetzungen, um einen Arbeitsplatz finden und behalten zu können.
Die Förderung der Stiftung beschränkt sich meist auf investive Kosten, also Anschaffungen, die ein Projekt voranbringen sollen. Personalkosten fördert sie nur in Ausnahmefällen.

Mehr unter: www.vinci-stiftung.de

Goethe-Institut: Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles

Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker/-innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beim Goethe-Institut beantragen.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html

Förderung "anstiftung"

Frist: keine

Die "anstiftung" fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören interkulturelle und urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen und Open-Source-Projekte, ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die Förderanträge werden fortlaufend entgegengenommen.

Es können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden.

Mehr unter: https://anstiftung.de/foerderung

GO! EXPORT

Frist: Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden.

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musiker:innen) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstler:innen bzw. der eigenen Musik erwerben.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher bzw. in Deutschland ansässiger Künstler:innen verbunden.

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/go-export/

DO! EXPORT

Frist: Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.

DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die in Deutschland ansässig sind und über keine Dependancen / Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstler:innen verbunden (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe).

Mehr unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/do-export/

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Frist: Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für Ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Es kann eine Projektförderung von bis zu 2.500,- Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.

Was wird gefördert: Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Sie etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tun. Unsere Förderung können Sie für Sach- und Honorarkosten nutzen, die anfallen. Personalkosten können nicht gefördert werden.

Mehr unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/#toggle-id-10

NRW: Tanz- und Theaterförderung

Frist: laufend

Die Förderziele bestehen in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Gefördert werden Landesweit bedeutende Theater- und Tanzprojekte und Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.

Antragsteller können sein:
• Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft
• Kommunale Kinder- und Jugendtheaterarbeit
• Überregional bedeutende Tanzensembles
• Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Förderung geschieht durch Betriebskostenzuschüsse und Projektförderung.

Mehr unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/tanz-und-theaterfoerderung

BHF Bank Stiftung

Frist: keine

Die BHF Bank Stiftung hat ein Stiftungskapital von 24 Millionen Euro und kann damit rund 800.000 Euro zur Förderung ihrer Stiftungszwecke einsetzen. Gefördert werden die Bereiche Wissenschaft, Kultur und Soziales. Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Schwerpunkte:
• Förderung von sozialen Projekten, hier legt die BHF Bank Stiftung einen Schwerpunkt auf die Hilfe für alte Menschen und für Kinder und Jugendliche
• Förderung der Wissenschaft, hier unterstützt sie vor allem Forschungsvorhaben mit sozialpolitischem Hintergrund
• Förderung der Kultur, hier fördert die Stiftung vorrangig die zeitgenössischen Künste, wie Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, die ästhetische Bildung und den künstlerischen Nachwuchs

In allen Schwerpunkten legt die BHF Bank Stiftung Wert darauf, Initiativen zu fördern, die für das gesellschaftliche Leben zukunfts- und richtungweisende Anstöße geben können.
Die Stiftung möchte neue, auch unkonventionelle Konzepte mit entwickeln und unterstützen, die für die Befassung mit gesellschaftlichen Themenstellungen, Sichtweisen und Problemlagen kreatives Potential freisetzen.

Mehr unter: https://www.bhf-bank-stiftung.de/zeitgenoessische-kuenste/stiftung/foerdergebiete/

"Berthold Leibinger Stiftung"

Frist: keine

Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen in den Gebieten Wissenschaft und Kultur, Religion und Soziales. Der Antrag kann formlos ganzjährig eingereicht werden.

Gefördert wird
• Gesang, vom Lied bis zum Chorgesang
• Orchester
• die Ausbildung Begabter
• Archive und Nachlässe von Schriftstellern sichern und erschließen
• Kleine Theatergruppen und Theater im öffentlichen Raum
• Den Umgang mit Sprache schulen
• Geschichtsforschung, von der keltischen Kultur in der Region bis zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus

Mehr unter: https://www.leibinger-stiftung.de/

Förderung für deutsch-türkische Austauschprojekte

Frist: keine

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte mit bis zu 5.000 Euro. Angesprochen werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung ist, dass junge Menschen zwischen 14 und 30 Jahren oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. Vereine oder gGmbHs) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Kollegs und Kommunen) mit Sitz in Deutschland. Die Kleine Projektförderung kann der Teil- oder Vollfinanzierung von Personal- oder Sachmitteln dienen.

Mehr unter: https://www.jugendbruecke.de/forderprogramme/kleine-projektforderung/

Förderfonds "Demokratie weiter denken"

Frist: keine

Die Stiftung Bildung sucht kreative Ideen und Projekte für den Förderfonds "Demokratie weiter denken", die das Ziel haben, soziale Gerechtigkeit zu fördern, zur Diskussion drüber anzuregen und sich mit den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Je nach Bedarf können zwischen 500 und 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Der Fonds richtet sich an kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären. Das Projekt darf dazu nicht an eine Partei gebunden sein, sondern muss überparteilich arbeiten.

Damit diese Ideen gefördert werden können, muss ein gemeinnütziger Kita- oder Schulförderverein an der Seite des Projekts stehen, um die Finanzen des Projekts zu verwalten.

Mehr unter: https://www.stiftungbildung.org/foerderfonds-demokratie/#1622549280497-98e87e83-df4e530f-086c450c-17d2

Goethe-Institut: Musikprojekte professioneller Musiker*innen und Ensembles im Ausland – Reisekostenförderung

Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.

Wir fördern professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html

Goethe-Institut: Reisekostenförderung von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz

Frist: Der Antrag muss mindestens zehn Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein.

Gefördert werden erste internationale Erfahrungen von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz von jungen Künstler*innen aus Deutschland am Anfang ihrer Karriere.
Mit dem Nachwuchsprogramm wird jungen Talenten ermöglicht, erste internationale Kontakte und Erfahrungen zu sammeln. Gefördert werden Nachwuchsgastspiele mit einem Reise- und Transportkostenzuschuss.

Vergabekriterien: Die Einladung eines professionellen Veranstaltenden im Ausland ist Voraussetzung für eine Förderung.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km werden bevorzugt Bahnreisen unterstützt. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/nac.html

Goethe-Institut: Reisekostenförderung für musikpädagogische Projekte im Ausland

Frist: Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

Das Goethe-Institut fördert und entwickelt gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.

Gefördert werden professionelle Musiker*innen, die in Deutschland arbeiten und die ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Ausland weitergeben möchten.

Gefördert werden musikpädagogische Projekte zur Qualifizierung im Ausland. Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich. In der Regel werden die Fahrtkosten bezuschusst.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Als Richtlinie sollten musikpädagogische Projekte ca. fünf Workshop-Tage umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltenden, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Vergabekriterien
- nachgewiesene Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
- Einladung eines unabhängigen Kooperationsbeteiligten aus dem Gastland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Qualifizierungs-/Vermittlungsaspekt stehen.
- ein für die Zielgruppe entwickeltes, sinnvolles Vermittlungskonzept
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/mus.html

Goethe-Institut: Musikprojekte mit Künstler*innen aus dem Ausland in Deutschland

Frist: Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Gefördert werden professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Mehr unter: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/aus.html

Deutsche Bank Stiftung

Frist: keine, laufend möglich

Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention.

Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.

Weitere Informationen: https://www.deutsche-bank-stiftung.de/foerderantrag/

Werkleitz Projektförderung

Frist: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Projektbeginn bei Werkleitz eingehen.

Die Projektförderung unterstützt pro Jahr bis zu vier Film- und Medienprojekte. Diesen stellt Werkleitz für maximal 30 Tage kostenfrei Technikequipment und Schnittplätze bereit.

Anfragen auf Projektförderung können jederzeit per E-Mail (info(at)werkleitz.de) oder postalisch eingereicht werden. Zusätzlich zum obligatorischen Antragsblatt mit technischen Daten soll das geplante Vorhaben in der Einreichung verständlich dargestellt werden. Je nach Umfang kann dies geschehen mit Drehbuch, Projektbeschreibung, Skizzen und anderen Visualisierungen, Vita der Künstler und eventuellen Referenzen (DVD, Kataloge, URL).

Mehr unter: https://werkleitz.de/stipendien/projektforderung

Einzelprojekte mit Integrationsbezug - Nordrhein-Westfalen

Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel
•Ausstellungen,
•Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
•mehrsprachigem Informationsmaterial
•sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.

Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.

Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.

Das KfI (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg) ist auch im Bereich der Einzelprojektförderung die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.

Mehr unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/einzelprojektfoerderung/einzelprojektfoerderung.

Deutsches Kinderhilfswerk: Förderfonds

Frist: Anträge können fortlaufend/ganzjährig eingereicht werden, außer Sonderfonds "Schulhofträume"

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.

Themenfonds, Länderfonds und Sonderfonds
Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden. Je nach Thema oder Region können Anträge bei einem der Themen- oder Länderfonds eingereicht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich um eine Förderung durch einen Sonderfonds zu bewerben. Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Sie werden von Zeit zu Zeit und in der Regel für einen begrenzten Zeitraum aufgelegt.

Themenfonds
Kinderpolitik:
Der Themenfonds "Kinderpolitik" fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Hier kommen beispielsweise kind- und jugendgerechte Beteiligungsformate, Materialien oder Veranstaltungen in Frage, von Kindern und Jugendlichen selbst oder durch Begleitung durch Erwachsene initiiert.

Kinderkultur:
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.

Medienkompetenz
Der Themenfonds "Medien" unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, zu verantwortungsbewussten und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden, die Medien aktiv, kreativ und kritisch für ihre Ziele und Bedürfnisse einsetzen und sich so an der Gesellschaft beteiligen.

Spielraum:
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten. Hierzu zählen die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert - elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraumes.


Sonderfonds
Mit den Sonderfonds werden Projekte zu speziellen Themen gefördert. Diese Fonds werden von Zeit zu Zeit aufgelegt und existieren in der Regel für einen begrenzten Zeitraum.

Sonderfonds "Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien"
Wir unterstützen gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen. Wir finanzieren psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen.

Sonderfonds "Fluthilfe für Kinder"
Mit dem Sonderfonds unterstützen wir gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen mit bis zu 25.000 Euro, um Spielflächen und Freizeitangebote vor Ort wieder aufzubauen, die durch die Flutkatastrophe zerstört wurden. Zum Beispiel für den Wiederaufbau des Spielplatzes in einer Kita-Außenfläche, Renovierung von Aufenthaltsräumen eines Jugendhilfezentrums oder die Wiederherstellung von Sportplätzen und Spielgeräten.

Sonderfonds "Gesunde Ernährung"
Über den Sonderfonds "Gesunde Ernährung" des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. In den Kursen lernen die Kinder, einfache Rezepte mit gesunden Nahrungsmitteln zu kochen. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, um das Gelernte zuhause umzusetzen. Außerdem werden Kinderhäuser unterstützt, die Kindern täglich eine gesunde, warme Mahlzeit kochen.

Sonderfonds "Ferien"
Mit unserem Sonderfonds "Ferien" unterstützen wir Erholungsfahrten für Kinder aus finanziell und sozial benachteiligten Familien. Gefördert werden Fahrten ins Ferienlager für Kinder, die dringend Erholung von ihrer häuslichen Situation brauchen.

Sonderfonds "Schulhofträume"
Frist: 10.01. - 31.03.2023
Ab sofort können Sie sich für die Sanierung bzw. Schaffung von naturnahen Angeboten auf Schulhöfen bewerben.
Bei diesem Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, ROSSMANN und Protcer & Gamble sollen modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umgestaltet und "grüne Klassenzimmer" oder Schulgärten im Außenbereich von Schulen errichtet werden.
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen.
Mehr unter: www.dkhw.de/schulhoftraeume

Mehr unter: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen

Aktion Mensch: Förderprogramm Begegnung, Kultur und Sport

Frist: keine Angabe

Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Sich begegnen, gemeinsam aktiv sein oder einfach Spaß haben – das ist in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur besonders gut möglich und die Grundlage für ein inklusives Zusammenleben.

Die Angebote im Förderprogramm Begegnung, Kultur und Sport richten sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-freizeit/begegnung-kultur-sport

Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Fristen:
Projekte aus Kategorie 1 und 2: spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
Projekte aus Kategorie 3 und 4: Antragsfristen werden auf der Webseite bekannt gegeben

Neu ab 2023:
- Bürgerinitiativen bzw. informelle Gruppen (ab 3 Personen) können nur in den Förderkategorien 1 (bis 5.000 €) und 2 (bis 10.000 €) gefördert werden.
- Begegnungen und Projekte, die sich ausschließlich an junge Menschen richten, können nicht finanziert werden – auch nicht mehr, wenn sie im Rahmen einer Städtepartnerschaft stattfinden und im Rahmen der Städtepartnerschaftsvereinbarung vorgesehen sind.
- Für Projekte der Kategorie 3 (bis 50.000 €) und 4 (über 50.000 €) muss bereits bei der Antragsstellung eine Partnerorganisation mit Sitz im jeweils anderen Land vorhanden sein.

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die
• Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuern oder vertiefen,
• Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken,
• europäische Verständigung und Vielfalt fördern,
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
• sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
- Digitalisierung,
- Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten werden ausdrücklich begrüßt.

Projekte, die Umweltfragen, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Diversität der Teilnehmende einbeziehen, werden besonders berücksichtigt.
Sprachkenntnisse sind zwar keine Voraussetzung für eine Förderung. Besonderes Augenmerk wird jedoch auf Projekte gelegt, die ein Mindestmaß an Kenntnissen der Partnersprache, eine Sprachanimation und/oder die Förderung des Spracherwerbs und des interkulturellen Lernens vorsehen.

Nicht gefördert werden Projekte, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten. Wenn Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe des Projekts gehören, muss es einen generationsübergreifenden Charakter haben: das Projekt muss also auch Personen über 30 Jahre ansprechen und es muss ein Gleichgewicht zwischen Jung und Alt herrschen.

Förderanträge können stellen:
• gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
• Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
• wissenschaftliche Institute
• Bildungs- und Ausbildungszentren
• Sozialunternehmen gGmbHs
• Stiftungen
• Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)

Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.

Mehr unter: https://www.buergerfonds.eu/.

Kulturaustauch mit Finnland: TelepART Mobility Support Platform

TelepArt bietet einen Reisekostenzuschuss für Künstler*innen und Gruppen der Performing Arts, die zwischen Finnland und ausgewählten europäischen Ländern (u.a. Deutschland) und Japan reisen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Mehr unter: http://www.applytelepart.com/

Förderprogramm der Aktion Mensch

Die Aktion Mensch unterstützt impulsgebende Projekte freier gemeinnütziger Träger aus der Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot auf lokaler Ebene verbessern. Gefördert werden können gute Ideen z.B. aus den Bereichen Jugendsozialarbeit, Prävention, Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, u.v.m..
 
Das aktuelle Förderspektrum der Aktion Mensch findet man unter www.aktion-mensch.de/foerderung.

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