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Übernehmen

Dienstleistungsliste

Informationen Eheschließung im Ausland

Beurkundung von Geburten

Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften

Melde- bzw. Wohnsitznachweise für private Zwecke oder für Behörden (z.B. Botschaft, Standesamt usw.)

Entgegennahme von Anträgen auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung

Namenserklärung

Beurkundung von Sterbefällen

Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.

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