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Namenserklärung

Namenserklärung
Nachträgliche Erklärung zum Ehenamen
Wenn Sie noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Familiennamen abzugeben.

Doppelnamen
Wenn Sie in Ihrer Ehe als geschiedener oder als verwitweter Ehegatte einen Doppelnamen führen oder ablegen wollen, ist dies für eine/n Ehepartner/in durch Erklärung grundsätzlich möglich.

Wiederannahme des Geburtsnamens
Als verwitweter oder geschiedener Ehegatte können Sie durch Erklärung Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung Ihres jetzigen Ehenamens geführt haben. Die Wiederannahme können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären, wirksam wird sie mit Eingang bei Standesamt Ihrer Eheschließung.
An Unterlagen werden benötigt:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn die Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft nicht in Bergisch Gladbach stattgefunden hat.

Erklärung gem. Bundesvertriebenengesetz oder nach Einbürgerung
Für Personen, die erstmalig unter das deutsche Namensrecht fallen, besteht die Möglichkeit einer unwiderruflichen Namensangleichung über Erklärung, d.h. ausländische Namen werden der deutschen Sprach- und Schreibweise angepasst. Informationen zu notwendigen Unterlagen und den Gebühren erhalten Sie beim Standesamt.

Unterlagen

Notwendige Unterlagen erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Gebühr/Kosten

Zu erfragen beim Standesamt.

Letzte Aktualisierung: 30.04.2020

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