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Übernehmen

Führerschein

Entgegennahme von Führerscheinanträgen, Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umschreibung und Wiedererteilung.

Der Antrag wird vom Bürgerbüro geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung. Der Rheinisch-Bergische Kreis selbst nimmt diese Anträge nicht entgegen.

 Zu den Dienstleistungen im Bürgerbüro der Stadt Bergisch Gladbach gehören in Bezug auf die Fahrererlaubnisse:

  • die Beantragung verschiedener Fahrererlaubnisse durch Fahrerneulinge sowie Führerschein ab 17,
  • die Erweiterung der bestehenden Fahrererlaubnis auf eine weitere Fahrererlaubnisklasse,
  • die Verlängerung der Fahrzeugklassen C/CE und D/DE sowie der Fahrgastbeförderung,
  • die Umschreibung einer ausländischen Fahrererlaubnis in eine deutsche Fahrererlaubnis,
  • die Wiedererteilung einer Fahrererlaubnis,
  • die Umschreibung einer Dienst- oder Sonderfahrerlaubnis

 Hinweis: Folgende Dienstleistungen erhalten Sie nur beim Rheinisch- Bergischen Kreis:

Unterlagen

Der/Die Antragsteller/in erhält vorab in der Fahrschule ein Informationsblatt und die Angaben, welche Unterlagen benötigt werden.

Werden gleichzeitig mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt, ist zur Antragsentgegennahme die Anlage "Anlage zum Antrag auf Erteilung mehrerer Fahrerlaubnisklassen" zwingend erforderlich. Diese Anlage ist nur in den Fahrschulen erhältlich.

 Bei der Erstbeantragung bzw. Erweiterung eines Führerscheines ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: 

  • Informationsblatt (erhältlich in der Fahrschule),
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 32 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck - geschlossener Mund, kein Lachen - und mit unverdeckten Augen, Hintergrund einfarbig - Kontrast zum Gesicht -).

 bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L, T:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in Erster-Hilfe,
  • Sehtestbescheinigung
  • bei Erweiterung: Führerschein.

 bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • ärztliches Gutachten,
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten,
  • Führerschein bei Erweiterung,
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
  • zusätzlich bei Klassen D1, D1E, D1DE: testpsychologisches Gutachten und Führungszeugnis.


 Bei der Verlängerung eines Führerscheins ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

 bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E:

  • biometrisches Passbild,
  • alter Führerschein,
  • augenärztliches und ärztliches Zeugnis oder Gutachten.

 bei den Führerscheinklassen  D, DE, D1, D1E:

  • biometrisches Passbild,
  • alter Führerschein,
  • augenärztliches und ärztliches Zeugnis oder Gutachten,
  • ab dem 50. Lebensjahr: testpsychologisches Gutachten,
  • Führungszeugnis.

 

Bei der Umschreibung eines Führerscheins ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

 von Dienst- und Sonderfahrerlaubnissen:

  • biometrisches Passbild
  • Führerschein

 von ausländischer Fahrererlaubnis aus EU-Staaten:

  • biometrisches Passbild
  • ausländ. Führerschein

 Bei der Umschreibung von ausländischen Führerscheinen von Staaten außerhalb der EU erkundigen Sie sich bitte telefonisch beim Straßenverkehrsamt  über die notwendigen Unterlagen.
Tel.: 02202/13-0

 Bei der Wiedererteilung eines Führerscheins benötigen Sie die oben jeweils unter den Führerscheinklassen angegebenen Unterlagen außer dem Informationsblatt der Fahrschule.
Gleichzeitig muss ein behördliches Führungszeugnis zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

 

Gebühr/Kosten

 

• L, M und T und Erweiterung 43,90 €
• Ersterteilung aller anderen Klassen 45,70 €
• Erweiterung Führerschein mit Probezeit 45,70 €
• Verlängerung des Führerscheins 43,90 €
• Verlängerung mit Berufskraftfahrerqualifikation 72,50 €
• Umschreibung des Führerscheins 36,30 €
• Wiedererteilung Führerschein 80.70 €
• Führungszeugnis 13,00 €

 

Weitere Links

Letzte Aktualisierung: 14.09.2023

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