Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Fischereischein

Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen

Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein. Es gibt den Jugend-, den Jahres- oder den Fünfjahresfischereischein.

Jugendfischereischein
Personen zwischen 10 und 16 Jahren, kann der Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Haben Sie die Fischereiprüfung abgelegt, was ab dem 14. Lebensjahr möglich ist (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich), können Sie zwischen dem Jahres- und Fünfjahresfischereischein wählen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

Kinder und Jugendliche können den Jugendfischereischein nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beantragen.

Der Jugendfischereischein ist bis zum 31.12. des Jahres ausgestellt, in dem er beantragt wird.

Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Die erste Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Fischereiprüfung bestanden und das 14. Lebensjahr vollendet hat (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich).

Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

Unterlagen

Der Fischereischein oder die Verlängerung ist in einem der Bürgerbüros zu beantragen.

Jugendfischereischein

  • Kinderausweis oder ein Erziehungsberechtigter mit Ausweis
  • bei Neuantrag: 1 aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 20 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, heller Hintergrund)
  • bei Verlängerung: alter Fischereischein

 

 Jahres-/Fünfjahresfischereischein

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Neuantrag: 1 aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 20 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, heller Hintergrund)
  • Nachweis über bestandene Prüfung
  • bei Verlängerung: grüne Prüfungskarte des Kreises oder alter Fischereischein

 

Gebühr/Kosten

 

• Jugendfischereischein 8,00 Euro • Jahresfischereischein 16,00 Euro • Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro

 

Letzte Aktualisierung: 15.04.2020

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?