Antragsvordruck zur Schülerfahrkostenerstattung für Schuljahr 2023/2024 ab sofort online
Antragsvordruck zur Schülerfahrkostenerstattung für Schuljahr 2023/2024 ab sofort online
Hier können Sie den Vordruck für das Schuljahr 2023/2024 aufrufen: hier
Mögliche Einführung eines deutschlandweit gültigen Schülertickets ab dem 01.10.2023
Wie die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach bereits in einer Pressemitteilung vom 20.07.2023 darauf hingewiesen hat (https://www.bergischgladbach.de/news/50329/deutschlandticket-fuer-schuelerinnen-und-schueler-rat-entscheidet-in-der-naechsten-sitzung-ueber-einfuehrung--moeglicher-stichtag-1-oktober-2023), wird dem rat der Stadt Bergisch Gladbach für die kommende Sitzung am 05.09.2023 vorgeschlagen, den Geltungsbereich des SchülerTickets für die weiterführenden Schulen in der Trägerschaft der Stadt Bergisch Gladbach vom bisherigen Bereich des Verkersverbundes Rhein-Sieg (VRS) auf eine deutschlandweite Gültigkeit im Nahverkehr bei gleichbleibendem monatlichen Bezugspreis umzustellen.
Sofern der Rat der Stadt Bergisch Gladbach diesem Vorschlag der Verwaltung zustimmt, hat dies auch unmittelbare Auswirkungen für die sog. freifahrtberechtigen Schülerinnen und Schüler nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW. Diese zahlen dann im Zuge der geplanten Umstellung automtaisch statt des bisherigen monatlichen Ausgabepreises lediglich den entsprechenden Eigenanteil an das jeweils zuständige Verkehrsunternehmen, so dass in diesem Fall ab dem 01.10.2023 keine weitere Erstattung durch die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mehr erfolgt. Unabhängig davon kann für die Monate Augsut und September 2023, für die die bisherige Regelung weiterhin bestehen bleibt, kann ab sofort auf dem dafür vorgesehenen Antragsvordruck ein Antrag auf Schülerfahrkostenerstattung für das Schuljahr 2023/2024 eingereicht werden. Im Falle einer vorgeschlagenen Umstellung würde dann die Erstattung - sofern die Voraussetzung der Schülerfahrkostenverordnung vorliegen - durch uns lediglich für die Monate August und September vorgenommen werden.