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Verspätung über 20 Minuten - Welche Ansprüche habe ich? Die Mobilitätsgarantie im VRS

Seit dem 1. Januar 2010 gilt für alle Nahverkehrskunden in NRW die Mobilitätsgarantie. Mit dieser soll erreicht werden, dass Fahrgäste von Bus und Bahn bei einer Abfahrtsverspätung von mehr als 20 Minuten und fehlenden Fahralternativen ihr Ziel dennoch möglichst zeitnah erreichen können.

Den meisten Fahrgästen sind die Mobilitätsgarantie und die daraus resultierenden Ansprüche noch nicht bekannt; die SVB gibt deshalb hier einen Überblick über die wesentlichen Inhalte dieser Gewährleistung. Wer informiert ist, kann im Verspätungsfall schnell reagieren und damit ohne größere Verzögerungen seine Fahrt fortsetzen.

Welche Ansprüche können Fahrgäste geltend machen?

Bei der Mobilitätsgarantie hat der Fahrgast bei einer Abfahrtsverspätung von mehr als 20 Minuten (und fehlenden Fahralternativen) die Möglichkeit, seinen Weitertransport entweder in einem Fernverkehrszug (durch den Kauf der entsprechenden Fahrkarte) oder in einem Taxi fortzusetzen. Die Nutzung von Fernverkehrszügen ist innerhalb des VRS allerdings nur bei ganz wenigen Fahrbeziehungen möglich und sinnvoll.

Die Garantie gilt für alle Fahrten des NRW-Tarifs und die darunter angesiedelten Tickets der Verkehrsverbünde im Land. Für Fahrten mit DB-Tarif gelten die gesetzlichen Fahrgastregelungen, die überwiegend auf Reisende im Fernverkehr mit der Nutzung von Nahverkehrszügen als Zubringer ausgelegt sind.

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