Willkommen auf den Internetseiten des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach. Sie finden hier umfassende Informationen zu Abfallentsorgung, Straßenreinigung und der Sammlung von Wertstoffen.
Aktuelles
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Regelungen zum Winterdienst in Bergisch Gladbach - Neuer Flyer von AWB und Haus und Grund Rhein-Berg e.V. herausgegeben
Oftmals bestehen bei Straßenanliegern Unklarheiten über die Pflichten, die sie bei Schneefall und Glätte haben. Deren Kenntnis ist aber wichtig, denn niemand möchte haften, wenn jemand vor dem Grundstück ausrutscht und einen Schaden erleidet.
AWB und der Haus- und Grundbesitzerverein haben daher einen Flyer herausgegeben, der Eigentümer über die satzungsgemäßen Räum- und Streupflichten in Bergisch Gladbach informiert. Der Flyer liegt beim AWB, Haus und Grund, den städtischen Dienststellen, am Info-Kiosk Paffrather Straße, den Banken und Sparkassen sowie den Baumärkten in Bergisch Gladbach aus.
Sie können ihn aber auch durck Klick auf das Bild herunterladen (2,5 MB) und ausdrucken.
Weitere Informationen zum Winterdienst finden Sie hier...
Überfüllte Abfallbehälter werden nicht geleert!
Abfallbehälter dürfen nach den Unfallverhütungs-vorschriften nur geleert werden, wenn sie mit geschlossenem Deckel zur Abfuhr bereitgestellt werden. Auch die städtische Abfallsatzung schreibt dies so vor. Neben der Unfallprävention dient diese Vorgabe auch der Wahrung der Gebühren-gerechtigkeit. Schließlich sollen alle, die sich an die Vorgaben halten, nicht für den Müll anderer Leute mitbezahlen.
Hat jemand vorübergehend mehr Restmüll, kann ein städtischer Restmüllsack erworben werden, der am Abfuhrtag neben die Tonne gestellt wird.
Ist der Bedarf dauerhaft höher, sollte eine größere Restmülltonne beantragt werden.
Auch wenn es paradox klingen mag: Würden auf allen Grundstücken, die mehr Abfälle haben, größere Tonnen genutzt, würden die Abfallgebühren sinken. Denn für den AWB bleiben der Leerungsaufwand und die gewichtsbezogenen Entsorgungskosten gleich. Die Gesamtkosten würden aber durch ein größeres Gesamtvolumen geteilt, wodurch die einzelne Tonne billiger würde!
Pflicht-Restmülltonne für Gewerbe usw.
Alle Gewerbetreibenden, Freiberufler, Büros usw. sind nach der Gewerbeabfallverordnung verpflichtet, eine Restmülltonne des Abfallwirtschaftsbetriebes aufzustellen und für ihre Restabfälle zu nutzen. Die aufzustellende Größe richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf, hilfsweise nach den in der Abfallsatzung festgesetzten Einwohnergleichwerten.
Da leider nicht alle gewerblichen Anfallstellen ihre Überlassungspflicht erfüllen, werden nun Ortsbesichtigungen durchgeführt und alle Gewerbebetriebe überprüft. Mehr...
Barcodeaufkleber für alle Abfallbehälter
Seit August 2010 erhalten alle Grundstückseigentümer bzw. deren Zustellvertreter neue Aufkleber für die auf dem Grundstück stehenden Restmüll-, Biomüll- und Papiertonnen. Diese müssen auf die jeweiligen Behälter geklebt werden, da diese sonst nicht mehr geleert werden. Mehr ...
Abfuhrkalender
Alle Abholtermine auf einen Blick
Sperrmüllabfuhr
Was wird abgeholt, wie vereinbare ich einen Termin?
48-Stunden-Sperrmüllservice
Zusätzliche Leistungen zu fairen Preisen
Elektrogeräteentsorgung
für Technik mit inneren Werten
Wertstoffannahme
Müllvermeidung durch Recycling
Gelber Sack und Gelbe Tonne
Ihr Behälter für die Wertstoffsammlung
Tausch- und Verschenkbörse
Alte Schätzchen - zu schade für den Müll
Info's zur Abfallwirtschaft in GL
Wissenswertes und Hintergründe zur Abfallentsorgung