Willkommen auf den Internetseiten des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach. Sie finden hier umfassende Informationen zu Abfallentsorgung, Straßenreinigung und der Sammlung von Wertstoffen.
Aktuelles
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Städtische Altkleidercontainer in neuem Design
Seit Dezember 2012 wird die Altkleidersammlung im Stadtgebiet vom Abfallwirtschaftsbetrieb in Eigenregie durchgeführt.
Alle Info's zur Altkleidersammlung finden Sie hier...
Herausstellen von Sperrmüll und Elektroaltgeräten
Wer Sperrmüll oder Elektroaltgeräte schon am Vortag an die Straße stellt, haftet auch für Schäden, die beim Durchwühlen des Sperrmülls durch Dritte an nahe geparkten Fahrzeugen entstehen.
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Neue Boden-, Bauschutt- und Bauteile Börse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Wenn Sie wiederverwendbare oder verwertbare Abfälle aus Bau-, Abbruch- oder Renovierungsarbeiten haben oder suchen, können Sie diese nun auch kostenfrei in der Online-Platform "Alois" einstellen. Bitte klicken Sie hierzu auf das Logo.
Überfüllte Abfallbehälter werden nicht geleert!
Abfallbehälter dürfen nach den Unfallverhütungs-vorschriften nur geleert werden, wenn sie mit geschlossenem Deckel zur Abfuhr bereitgestellt werden. Auch die städtische Abfallsatzung schreibt dies so vor. Neben der Unfallprävention dient diese Vorgabe auch der Wahrung der Gebühren-gerechtigkeit. Schließlich sollen alle, die sich an die Vorgaben halten, nicht für den Müll anderer Leute mitbezahlen.
Hat jemand vorübergehend mehr Restmüll, kann ein städtischer Restmüllsack erworben werden, der am Abfuhrtag neben die Tonne gestellt wird.
Ist der Bedarf dauerhaft höher, sollte eine größere Restmülltonne beantragt werden.
Auch wenn es paradox klingen mag: Würden auf allen Grundstücken, die mehr Abfälle haben, größere Tonnen genutzt, würden die Abfallgebühren sinken. Denn für den AWB bleiben der Leerungsaufwand und die gewichtsbezogenen Entsorgungskosten gleich. Die Gesamtkosten würden aber durch ein größeres Gesamtvolumen geteilt, wodurch die einzelne Tonne billiger würde!
Pflicht-Restmülltonne für Gewerbe usw.
Alle Gewerbetreibenden, Freiberufler, Büros usw. sind nach der Gewerbeabfallverordnung verpflichtet, eine Restmülltonne des Abfallwirtschaftsbetriebes aufzustellen und für ihre Restabfälle zu nutzen. Die aufzustellende Größe richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf, hilfsweise nach den in der Abfallsatzung festgesetzten Einwohnergleichwerten.
Da leider nicht alle gewerblichen Anfallstellen ihre Überlassungspflicht erfüllen, werden nun Ortsbesichtigungen durchgeführt und alle Gewerbebetriebe überprüft. Mehr...
Barcodeaufkleber für alle Abfallbehälter
Seit August 2010 erhalten alle Grundstückseigentümer bzw. deren Zustellvertreter neue Aufkleber für die auf dem Grundstück stehenden Restmüll-, Biomüll- und Papiertonnen. Diese müssen auf die jeweiligen Behälter geklebt werden, da diese sonst nicht mehr geleert werden. Mehr ...
Abfuhrkalender
Alle Abholtermine auf einen Blick
Sperrmüllabfuhr
Was wird abgeholt, wie vereinbare ich einen Termin?
48-Stunden-Sperrmüllservice
Zusätzliche Leistungen zu fairen Preisen
Elektrogeräteentsorgung
für Technik mit inneren Werten
Wertstoffannahme
Müllvermeidung durch Recycling
Gelber Sack und Gelbe Tonne
Ihr Behälter für die Wertstoffsammlung
Tausch- und Verschenkbörse
Alte Schätzchen - zu schade für den Müll
Info's zur Abfallwirtschaft in GL
Wissenswertes und Hintergründe zur Abfallentsorgung