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Gewerbesteuer

Veranlagung zur Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Gewerbebetrieb ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Als Gewerbebetrieb gilt stets und im vollen Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften. Schuldner/in der Gewerbesteuer ist der/die Unternehmer/in bzw. die Gesellschaft. Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt. Die Kommune multipliziert den Steuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz und erstellt den Gewerbesteuermessbescheid.

Der/die Steuerschuldner/in hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres Vorauszahlungen zu entrichten.
 
 
Jahr                                        2001 - 2003  2004 - 2005  2006 - 2010  seit 2011
Gewerbesteuerhebesatz         440 v.H.          450 v.H.          455 v.H.       460 v.H.


Soll die Bekanntgabe der Gewerbesteuer und jeglicher Schriftverkehr ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person bzw. Gesellschaft erfolgen, benötigt die Stadt Bergisch Gladbach eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Sie muss folgende Angaben erhalten:

  • Name, Anschrift des Steuerpflichtigen
  • Name, Adresse des Bevollmächtigten
  • Eine eindeutige Erteilung der Vollmacht gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach
  • Das aktuelle Datum sowie die eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen

Einen Vordruck hierzu finden Sie nachfolgend bzw. unter dem Punkt Formulare & Informationen.

SEPA-Basislastschrift-Mandat

Formulare

Letzte Aktualisierung: 19.02.2024

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