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Rat beschließt Nachtragshaushalt für den Doppelhaushalt 2016/2017

Mit den Stimmen von den Fraktionen SPD und CDU wurde am Dienstag (13. Dezember 2016) der von Kämmerer Jürgen Mumdey und Bürgermeister Lutz Urbach für den Doppelhaushalt 2016/2017 vorgeschlagene Nachtragshaushalt verabschiedet.

Dieser sieht für 2016 Erträge in Höhe von 275,4 Millionen Euro vor. Auf der Aufwandsseite stehen 290,7 Millionen Euro.

Für das Jahr 2017 sind 272,5 Millionen Euro als Erträge veranschlagt. Ursprünglich war von der Zahl 289,8 Millionen Euro ausgegangen worden. Die Aufwendungen beziffern sich auf 291,4 Millionen Euro. Zuvor war die Verwaltung von 303,8 Millionen Euro ausgegangen.

Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts ist notwendig geworden, da der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises als zuständige Aufsichtsbehörde den Doppelhaushalt nur mit der Auflage genehmigt hat, dass der Rat bis spätestens Ende 2016 eine Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschließt, in der im Ergebnisplan eine angemessene Kostenmiete für die Bereitstellung der städtischen Immobilien durch den Immobilienbetrieb veranschlagt wird.

Der Bürgermeister erzielte hierzu mit der Kommunalaufsicht Einvernehmen, dass die Zahlung eines Zuschusses an den Immobilienbetrieb zum Verlustausgleich ausreichend sei. In dem aktuellen Entwurf schlagen Bürgermeister und Kämmerer im Hinblick auf die Auflage vor, einen Ansatz in Höhe des letzten festgestellten Jahresdefizits (laut Jahresabschluss 2015 rund 900.000 €) einzustellen.

Zur Kompensation empfehlen sie zunächst eine zusätzliche Gewinnabführung des Abwasserwerks an den städtischen Kernhaushalt, um im nächsten Jahr die Zukunft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen abschließend klären zu können. Hier sollen auf Anregung aus dem politischen Raum insbesondere die Auswirkungen einer großen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung geprüft werden, in der die bisherigen drei Einrichtungen aufgehen könnten.

Im Flüchtlingsbereich sieht die Verwaltung insofern etwas klarer als nun feststeht, welchen Finanzierungsbeitrag das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt. Trotz höherer Landeszuweisungen werden die Kosten nicht gedeckt. Dass in der entsprechenden Produktgruppe für 2017 nur ein Defizit von insgesamt 5,2 Millionen Euro erwartet wird, liegt daran, dass die Verwaltung angesichts nicht so stark gestiegener Flüchtlingszahlen auch deutliche Einsparpotenziale sieht. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Die Gewerbesteuereinnahmen werden auf 40,5 Millionen Euro geschätzt (+4 Millionen Euro), wobei durch die hohe Steuerkraft auch die Schlüsselzuweisungen sinken werden (für 2017 um rund 5,9 Millionen Euro).

Zudem sind im Nachtragshaushalts Investitionsmaßnahmen aufgelistet: So ist eine Verpflichtungsermächtigung von 8,23 Millionen Euro für die Finanzierung der neuen Straßenbeleuchtung notwendig. Auch der Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Schildgen wird mit dem Ansatz von 1,25 Millionen Euro vorgeschlagen.

Sollte das Integrierte Handlungskonzept für Bensberg umgesetzt und vom Land gefördert werden, müsste die Stadt dazu Eigenmittel bis 2020 in Höhe von drei Millionen Euro für die Bereiche Verkehrsinfrastruktur und Grünflächen leisten. Insgesamt beziffern sich die Ausgaben auf rund 15 Millionen Euro, es ist von einer Förderung von 70 Prozent auszugehen.

Die Beratungen fanden im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember statt.

(14.12.2016)