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Oberverwaltungsgericht Münster erklärt Bebauungsplan für die Bensberger Innenstadt (Stichwort Marktgalerie) für rechtsunwirksam

Vor der 7. Kammer des Oberverwaltungsgericht Münster wurde am Freitag (30. Oktober 2015) die Klage von Anwohnern gegen den Bebauungsplan, der das Gelände des ehemaligen Löwencenters an der Schlossstraße umfasst, verhandelt.
Die Kammer erklärte den B-Plan für unwirksam, unter anderem aufgrund des gewählten Verfahrens.
Die Stadt hatte gemäß § 13 a Baugesetzbuch das beschleunigte Verfahren durchgeführt.
Dies gilt für Bebauungspläne der Innenentwicklung und hat weniger Anforderung als das normale B-Plan-Verfahren.

"Die Kollegen aus der Stadtplanung sowie die Anwälte der Stadt Bergisch Gladbach sind von der Urteilsbegründung sehr überrascht worden", erklärt Stadtbaurat Stephan Schmickler. Daher könne die Stadtverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Stellungnahme abgeben. "Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab, um genau zu analysieren, auf welche Sachverhalte das Gericht seine Entscheidung stützt", so Schmickler. Fest steht jedoch, dass die Gründe, die die Kläger angeführt haben, in der Urteilsbegründung keine Rolle spielen.

Die Folge des Urteils ist, dass der alte B-Plan wieder auflebt. Die Baugenehmigung für das Großprojekt mit dem Arbeitstitel Marktgalerie ist rechtskräftig. Stephan Schmickler erläutert: "Im beschleunigten Verfahren ist keine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung vorgegeben. Aber alle relevanten Inhalte haben wir entweder im Bebauungsplan oder im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit dem Lärm, was auch das Verwaltungsgericht Köln in der ergänzenden Prüfung der Baugenehmigung bestätigt hat."

Die Aufstellung eines neuen B-Plans war aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, um den Neubau des Einkaufszentrums und die damit verbundene neue Bebauung zeitgemäß zu regeln.

Die Stadtverwaltung und der Investor standen nach der Verhandlung in Kontakt. Da die Baugenehmigung rechtswirksam ist, wird das Unternehmen - mit dem jetzigen Kenntnisstand - an seinen Plänen weiter festhalten.

(30.10.2015)