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Informationen zum SchülerTicket sowie zur Schülerfahrkostenerstattung im kommenden Schuljahr 2023/2024

Die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH informiert Sie über einige Änderungen zum SchülerTicket bzw. zur Schülerfahrkostenerstattung ab dem Schuljahr 2023/2024

Preis des SchülerTickets
Trotz erfolgter Tariferhöhung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg beläuft sich der SchülerTicket-Verkaufspreis ab dem 01.08.2023 weiterhin auf € 29,00 monatlich. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben mit 14,00 EUR monatlich für das 1. freifahrtberechtigte bzw. volljährige Kind sowie 7,00 EUR monatlich für das 2. freifahrtberechtigte Kind gleich. Der Eigenanteil von 0,00 EUR monatlich für das 3. und jedes weitere freifahrtberechtigte Kind bleibt unverändert.

Mögliche Einführung eines deutschlandweit gültigen Schülertickets ab dem 01.10.2023
Wie die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach bereits in einer Pressemitteilung vom 20.07.2023 darauf hingewiesen hat (https://www.bergischgladbach.de/news/50329/deutschlandticket-fuer-schuelerinnen-und-schueler-rat-entscheidet-in-der-naechsten-sitzung-ueber-einfuehrung--moeglicher-stichtag-1-oktober-2023), wird dem rat der Stadt Bergisch Gladbach für die kommende Sitzung am 05.09.2023 vorgeschlagen, den Geltungsbereich des SchülerTickets für die weiterführenden Schulen in der Trägerschaft der Stadt Bergisch Gladbach vom bisherigen Bereich des Verkersverbundes Rhein-Sieg (VRS) auf eine deutschlandweite Gültigkeit im Nahverkehr bei gleichbleibendem monatlichen Bezugspreis umzustellen.

Sofern der Rat der Stadt Bergisch Gladbach diesem Vorschlag der Verwaltung zustimmt, hat dies auch unmittelbare Auswirkungen für die sog. freifahrtberechtigen Schülerinnen und Schüler nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW. Diese zahlen dann im Zuge der geplanten Umstellung automtaisch statt des bisherigen monatlichen Ausgabepreises lediglich den entsprechenden Eigenanteil an das jeweils zuständige Verkehrsunternehmen, so dass in diesem Fall ab dem 01.10.2023 keine weitere Erstattung durch die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mehr erfolgt. Unabhängig davon kann für die Monate Augsut und September 2023, für die die bisherige Regelung weiterhin bestehen bleibt, voraussichtlich ab dem 01.08.2023 (Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vordrucks im Internet) auf dem dafür vorgesehenen Antragsvordruck ein Antrag auf Schülerfahrkostenerstattung für das Schuljahr 2023/2024 eingereicht werden. Im Falle einer vorgeschlagenen Umstellung würde dann die Erstattung - sofern die Voraussetzung der Schülerfahrkostenverordnung vorliegen - durch uns lediglich für die Monate August und September vorgenommen werden.  

Eigenanteile
Der Eigenanteil beim SchülerTicket beträgt demnach auch im Schuljahr 2023/2024 ab August 2023 monatlich € 14,00 für das 1. bzw. jedes freifahrtberechtigte volljährige Kind und € 7,00 für das 2. freifahrtberechtigte Kind. Für jedes weitere freifahrtberechtigte Kind ist kein Eigenanteil zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Kinder freifahrtberechtigt sind.
Beispiel: Jan (18) zahlt als volljähriges Kind € 14,00 Eigenanteil, seine Schwester Johanna (16) gilt dann als 1. freifahrtberechtigtes Kind (ebenfalls € 14,00 Eigenanteil), der Bruder Jens (13) als 2. Kind (€ 7,00 Eigenanteil) usw.

Antragsverfahren wie bisher
Das bisherige Antragsverfahren wird auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 beibehalten.
Eine Antragstellung ist ausschließlich über den Antragsvordruck möglich. Dieser kann voraussichtlich ab dem 01.08.2023 unter dem Menüpunkt -> Schülerticket -> Freifahrtberechtigung heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Für Antragsteller, die nicht über einen Internetzugang verfügen, hält die SVB auf Anfrage Antragsformulare vor.

Antragsformular für das Schuljahr 2022/2023
Das Antragsformular für das zurückliegende Schuljahr 2022/2023 finden Sie noch bis zum 31.10.2023 auf der Homepage der Stadtverkehrsgesellschaft www.svb-gl.de im Menü Schülerticket -> Freifahrtberechtigung.
Wer über keinen PC bzw. keine Internetverbindung verfügt, kann ein Antragsformular für das Schuljahr 2022/2023 zum Selbstausfüllen bei uns telefonisch oder per Mail bis zu diesem Zeitpunkt anfordern.

Antragsfrist
Gemäß § 4 Abs. 2 SchfkVO ist der Antrag auf Schülerfahrkostenerstattung unverzüglich zu Beginn des Schuljahres zu stellen. Allerdings kann der Antrag auch noch während des laufenden Schuljahres sowie drei Monate darüber hinaus rückwirkend gestellt werden.

Auszahlung der Schülerfahrkostenerstattung, Bewilligung
Auch weiterhin gilt: Sie stellen einen Antrag pro Schuljahr, bei Vorliegen aller Voraussetzungen zahlen wir die Schülerfahrkostenerstattung je nach Beschluss des Rates am 05.09.2023 entweder für zwei Monate in einer Summe (Beschluss zur Umstellung auf das deutschalndweit gültige Schülerticket) oder in zwei Raten nachträglich an Sie aus, und zwar jeweils in der Regel nach Ende des 1. und 2. Schulhalbjahres (bei Beibehalt des bisherigen Systems). Einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung erhalten Sie nur auf ausdrücklichen Wunsch. Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie in jedem Fall einen formellen Ablehnungsbescheid durch die Stadt Bergisch Gladbach.

Sie haben Fragen?
Dann sprechen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail an schuelerticket@svb-gl.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH

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