Kanalbauprogramm
Rund 60 Millionen Euro muss die Stadt Bergisch Gladbach in den kommenden Jahren für das Kanalbauprogramm ausgeben.
Im Umweltausschuss hat das Abwasserwerk die einzelnen Maßnahmen aufgelistet.
Besonders kostenintensiv sind die Regenrückhaltebecken an der Wipperfürther Straße, in der Cederwaldstraße und Am Stadion - diese Projekte belaufen sich allein auf insgesamt rund 28 Millionen Euro.
Abwasserbeseitungskonzept
Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) nach § 53 Abs. 1 Nr. 7 Landeswassergesetz NRW (LWG) hat die Stadt Bergisch Gladbach am 13.12.2007 der Bezirksregierung, als obere Wasserbehörde, eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der wasserrechtlich erforderlichen Abwassermaßnahmen vorgelegt, nachdem das ABK beschlossen wurde.
Die erforderlichen Maßnahmen und deren zeitliche Prioritäten wurden in Abstimmung mit der unteren und oberen Wasserbehörde entwickelt.
Das ABK bedarf nicht der Genehmigung durch die obere Wasserbehörde. Solange diese der Gemeinde keine Beanstandungen mitteilt, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass die obere Wasserbehörde die Realisierung der Konzepte in dem dafür von der Gemeinde vorgesehenen zeitlichen Rahmen als ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht nach § 53 Abs. 1 Satz 2 LWG ansieht. Erfolgt eine Beanstandung später als sechs Monate seit Vorlage des Konzeptes, darf sie nicht dazu führen, dass von der Gemeinde bereits eingeleitete Maßnahmen beeinträchtigt werden.
Eine Beanstandung der oberen Wasserbehörde liegt nicht vor.