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Ab dem 5. Dezember: Versand der Ablesekarten durch das Abwasserwerk

Das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach weist darauf hin, dass die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer in Bergisch Gladbach ab Freitag, dem 5. Dezember 2025 Post bekommen werden. Dabei handelt es sich um Ablesekarten zur Ermittlung der Zählerstände für Frischwasser. Diese Zählerstände bilden die Grundlage für die endgültige Abrechnung der Schmutzwassergebühren für das Jahr 2025.

Das Abwasserwerk der Stadt bittet alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer, die Zählerstände der Frischwasser-, Brauchwasser- bzw. Zwischenzähler abzulesen und auf den dafür vorgesehenen Feldern der Ablesekarten einzutragen. Es wird darum gebeten die ausgefüllte Karte ausschließlich an die angegebene Adresse des Beleglesezentrums zurückzusenden.

Die Ablesekarten werden wie in den Vorjahren durch die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, ein Tochterunternehmen der Deutschen Post AG, versandt. Dies erklärt, weshalb die Ablesekarten ausschließlich an ein eigens dafür eingerichtetes Postfach in Leipzig gesendet werden. Die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH hat sich auf diese Aufgabe spezialisiert. Daher hat sich das Abwasserwerk für die Abwicklung der Zählerablesung durch den genannten Dienstleister entschieden, um den Versand sowie die Auswertung der Ablesekarten möglichst effektiv zu gestalten.

Falls auch eine Ablesekarte der BELKAW/Rheinenergie eintreffen sollte, ist das korrekt. Es erfolgt kein gegenseitiger Austausch mitgeteilter Zählerstände.

Das Abwasserwerk bittet darum, die Ablesekarte spätestens bis Mittwoch, den 14. Januar 2026 zurückzusenden.

Die Zählerstände können alternativ online über die Homepage der Stadt Bergisch Gladbach www.bergischgladbach.de/Abwasserwerk.aspx gemeldet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Eingabemaske über das Einscannen eines QR Codes aufzurufen. Für die Erfassung der Zählerstände werden die Leistungsobjektnummer und das auf der Ablesekarte abgedruckte Passwort benötigt.

Sollten die Zählerstände bis zum 14. Januar 2026 nicht vorliegen, weist das Abwasserwerk darauf hin, dass die Verbrauchsabrechnung 2025 auf Grundlage einer Schätzung erfolgen wird.

Um Reklamationen und Überzahlungen zu vermeiden, werden die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer daher ausdrücklich gebeten, die tatsächlichen Zählerstände sowie das Ablesedatum mitzuteilen.

Nach Abschluss der Ableseaktion werden Anfang Februar 2026 die kombinierten Gebührenbescheide für die Jahresverbrauchsabrechnung 2025 und für die Vorausleistungen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2026 versandt.