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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Für die Wahlperiode von 01.04.2025 bis 31.03.2030 sucht die Stadt Bergisch Gladbach Interessenten für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin/ zum ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Köln.

Ehrenamtliche Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung mit und haben dabei die gleichen Rechte wie Berufsrichter.

Wer kann ehrenamtliche Richterin /ehrenamtlicher Richter werden?
Die ehrenamtliche Richterin und Richter müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollen das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Bergisch Gladbach haben. Berufliche Gründe können gegen die Berufung zum ehrenamtlichen Richter sprechen. So sollten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Richter, Rechtsanwälte, Notare, Berufs- und Zeitsoldaten sowie Mitglieder der Landes- und Bundesregierung und des europäischen Parlaments von einer Bewerbung absehen.
Zu den persönlichen Ausschlussgründen gehören:
• Die fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
• Vermögensverfall
• Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten

Wie und wo bewerben?
Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen zur Berufung zur ehrenamtlichen Richterin/ zum ehrenamtlichen Richter erfüllen, können sich ab sofort bis zum 01.02.2024 schriftlich unter folgender Anschrift bewerben: Stadt Bergisch Gladbach, Fachbereich 3, Rechts- und Versicherungsangelegenheiten, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach.

Das Bewerbungsformular können Sie unter www.bergischgladbach.de herunterladen oder sich an folgende Ansprechpartnerin wenden:
Hatice Tastan
Telefon: 02202 – 141620
E-Mail: h384784ce4f924d328a57b28a502f4a53.tastan@0b716fa691964fa78bbf992f9d1c4438stadt-gl.de