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Sonntag ist Wahltag!

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Am Sonntag, 24.09.2017 ist Bundestagswahl und Wahl des Landrats/ der Landrätin im Rheinisch-Bergischen Kreis
In Bergisch Gladbach sind 83.807 Wählerinnen und Wähler aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. 90.295 Wählerinnen und Wähler können zusätzlich einen neuen Landrat/ eine neue Landrätin für den Rheinisch-Bergischen Kreis wählen.

Jede Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bür-ger. Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrechtrecht wahr. Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer in den kommenden vier Jahren im Bund regiert. Deshalb sollte niemand diese wichtige Entscheidung allein den anderen über-lassen.

Was ist zum Wählen notwendig?
Wer wählen geht, soll seine Wahlbenachrichtigung und für mögliche Nachfragen seinen/ihren Personalausweis oder seinen/ihren Reisepass mitnehmen. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, kann bei Vorlage von Personalausweis oder Pass dennoch in seinem Wahllokal wählen. Die genaue Adresse des zugewiesenen Wahlraums befindet sich in der Wahlbenachrichtigung. Der Ort des Wahlraums ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt und kann notfalls im Wahlbüro erfragt werden.

Wahlzeit
Die Wahllokale sind am kommenden Sonntag (24.09.2017) von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Anschließend findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Diese ist öffentlich.

Stimmzettel
Im Wahllokal erhalten die Wählerinnen und Wähler einen etwa 60 cm langen und 21 cm breiten Stimmzettel für die Bundestagswahl. Darauf können zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben werden:
Die Erststimme in der linken, schwarz gedruckten Spalte des Stimmzettels ist für den Gewinn des Direktmandates im Wahlkreis maßgeblich. Die Wählerinnen und Wähler aus Bergisch Gladbach können sich zwischen sieben Bewerberinnen und Bewerbern für den Wahlkreis entscheiden. Im Wahlkreis gewählt ist, wer die meisten Stimmen erringt. Mit der Zweitstimme in der rechten, blauen Spalte des Stimmzettels können sich die Wählerinnen und Wähler auf eine der 23 Landeslisten der Parteien festlegen. Die Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Landesliste einer Partei antreten, sind auf dem Stimmzettel vermerkt. Zur ersten Orientierung ist ein Muster des Stimmzettels am Zugang zum Wahlraum ausgehängt.

Für die Landratswahl erhalten Wählerinnen und Wähler einen gelben Stimmzettel mit fünf Kandidatinnen und Kandidaten. Hier kann eine Stimme für das Amt des Landrats/ der Landrätin im Rheinisch-Bergischen Kreis abgegeben werden.
Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 08.10.2017 unter den beiden Bewerbern die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Wahlstatistik
In zwei Wahlbezirken (004/1 und 014/1) erhalten alle Wahlberechtigten besonders gekennzeichnete Stimmzettel. Sie dienen der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Untersucht werden anonym die Wahlbeteiligung und das Stimmabga-beverhalten verschiedener, nach Alter und Geschlecht zusammengesetzter Wähler-gruppen. Wer in einem der für die Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirke an der Wahl teilnimmt, kann nur mit einem entsprechend gekennzeichneten Stimmzettel wählen. Es ist jedoch sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis auf jeden Fall gewahrt wird. In den Wahlräumen wird durch Aushänge über die Erhebung informiert. Ist der eigene Wahlbezirk für die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bestimmt, steht dies auch in der Wahlbenachrichtigung.

Die Direktwahlbüros sind Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

Gelbe Wahlbriefe können noch bis Sonntag 16:00 Uhr und
Rote Wahlbriefe können noch bis Sonntag 18:00 Uhr
im Wahlbüro abgegeben oder in einen Briefkasten an den Rathäusern oder Stadt-häusern eingeworfen werden.

Das Wahlbüro ist unter der Telefonnummer 02202-14 2888 erreichbar.

Das gesamte Wahlbüro-Team wünscht allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern viel Erfolg am Sonntag und einen stressfreien Ablauf der Wahl.

Frank Bodengesser
Leiter des Wahlbüros