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Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen 

Aktuelles zur Ehrenamtskarte 

Herabsetzung der Zugangsvoraussetzungen zur Ehrenamtskarte NRW 

Im Landtag Nordrhein-Westfalen wurde am 18.12.2025 ein Antrag seitens der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen eingebracht, mit dem Ziel, die Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte NRW herabzusetzen. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

So wurde die Zugangsvoraussetzung zur Ehrenamtskarte NRW von 250 auf 200 Stunden pro Jahr bzw. von 5 auf 4 Stunden pro Woche ehrenamtlicher Tätigkeit herabgesetzt.

Zudem dürfen Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 €) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 €) nicht übersteigt. 



Bitte nutzen Sie zur Beantragung der Ehrenamtskarte den aktualisierten Antrag unter dem Reiter Antragsformulare.

Die Idee der Ehrenamtskarte

Egal ob Trainer im Sportverein, Vorlesemutter im Kindergarten oder ehrenamtliches Besuchsteam im Altenheim – auch in Bergisch Gladbach trägt das freiwillige und ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu einem gewinnbringenden Zusammenleben bei. Ehrenamtliches, freiwilliges Engagement ist unentgeltlich, umso wichtiger ist daher die Anerkennung des für die Gesellschaft geleisteten Beitrags.

Aus diesem Grund beteiligt sich auch die Stadt Bergisch Gladbach seit Januar 2013 an der landesweiten Einführung der Ehrenamtskarte. Die Ehrenamtskarte würdigt überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement von Menschen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vergünstigungen von öffentlichen und privaten Anbietern. Durch diese wird die Attraktivität der Ehrenamtskarte maßgeblich geprägt. Die Vergünstigungen werden uns von den beteiligten Einzelhändlern, Dienstleistern, Gastronomen und Freizeiteinrichtungen ermöglicht.

Die Kriterien, die es für die Beantragung der Ehrenamtskarte zu erfüllen gilt lassen sich dem Antragsformular entnehmen.