Baumschutz

Bäume sind ein wichtiges und prägendes Element im Stadtbild und sind für viele Stadtbewohner eindrucksvoller Gegenstand für ein unmittelbares Naturerlebnis. Bäume sind schön und nützlich zugleich. Sie tragen zur Verbesserung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens bei; sie machen die Stadt lebens- und liebenswert.
Ein ausgewachsener Laubbaum mit 10 x 10 m (100 m²) Standraum bindet mehr Staub und regeneriert mehr Luft als 20.000 m² Rasen oder Wiese. Er hat eine Blattfläche von ca. 1.600 m². Hierin wird durch photosynthetischen Prozess Sauerstoff produziert und CO2 verbraucht. Bei ausreichender Wasserversorgung kann ein Baum bis zu 500 Liter Wasser verdunsten. Durch diese Luftbefeuchtung und der schattenspendenden Wirkung kommt es im Umfeld zu einer deutlichen Temperaturminderung. Doch die Existenz der Bäume in der Stadt ist bedroht. Bodenverdichtung mit Asphalt oder Beton, Wurzelzerstörungen durch Bauarbeiten und das Verlegen von Leitungen, Stammbeschädigungen durch Autos und Bauarbeiten verschärfen die Situation.
Die Abteilung StadtGrün der Stadt ist ständig damit beschäftigt, die 11.000 Bäume an den Straßen und in den Grünflächen zu pflegen, zu sanieren und damit zu erhalten.
Leistungen gehölzbestandener Flächen

Auch die Gartenbesitzer können Bäume auf ihren Grundstücken anpflanzen, pflegen und erhalten. Eine Durchgrünung der Baugebiete wird immer schwieriger, da auf den kleinen Grundstücken eine Baumbepflanzung nur einschränkt möglich ist. Andererseits ist der Nutzungsdruck so hoch und sind die Standorteigenschaften nicht immer optimal, dass eine Erhaltung möglich ist. Die seinerzeitige Baumschutzsatzung der Stadt Bergisch Gladbach wurde mit Wirkung vom 13.05.2005 aufgehoben. Damit stehen Bäume nicht mehr allgemein ab einer bestimmten Größe unter Schutz, dennoch muss im Einzelfall vor einer Fällung bzw. eines starken Rückschnittes geklärt werden, ob dieses Gehölz durch eine andere Satzung geschützt ist. Dies kann beispielsweise durch einen Bebauungsplan der Fall sein. Darin werden in bestimmten Fällen stadtbildprägende Bäume als zu erhaltend festgesetzt. Insgesamt sind in den Bebauungsplänen derzeit über 2.000 Baumstandorte geschützt. Andererseits kann es sich bei den Bäumen auch um Naturdenkmale handeln, die ebenfalls nicht beschädigt werden dürfen. Aktuell haben wir im städtischen Bereich 11 Bäume in der Naturdenkmalliste. Außerdem ist es in Landschaftsschutzgebieten verboten, Hecken, Gebüsche, Sträucher, Feld- und Ufergehölze, Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen sowie Baumreihen und Gehölzstreifen teilweise oder gänzlich zu beseitigen, zu beschädigen oder zu beeinträchtigen.

Verzeichnis stadtbildprägender Einzelbäume

Seit Herbst 2010 führt die Stadtverwaltung ein Verzeichnis stadtbildprägender Einzelbäume im Stadtgebiet. In dieses Kataster können Grundstückseigentümer auf freiwilliger Basis ihre besonders schönen, einzeln stehenden Bäume (mind. 160 cm Stammumfang, in 1 Meter Höhe gemessen) eintragen lassen. Es besteht keine Verpflichtung zur Eintragung und ebenso gibt es auch keine Veröffentlichung der Liste.

Auskünfte

Ob ein Baum einem Schutzstatus unterliegt, erfahren sie bei der Bauaufsicht
Tel. 02202/14-1416.
Für die Ausweisung und Überwachung von Naturdenkmalen und Landschaftsschutzgebieten ist der Rheinisch-Bergische Kreis zuständig
(Tel. 02202/13-0).
Kastanie in Herrenstrunden
Kastanie in Herrenstrunden

Liste stadtbildprägender Einzelbäume

Weitere Auskünfte zum Verzeichnis der privaten stadtbildprägenden Einzelbäume erhalten sie bei StadtGrün Telefon 02202/141354 

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