Mit der Teil-Öffnung der Fußgängerzone für Fahrradfahrer – von 17 bis 11 Uhr – ist ein weiter Schritt für ein fahrradfreundliches Bergisch Gladbach gemacht.
43 Prozent der Bürgerinnen und Bürger leben in einem Umkreis von 2,5 km um die Fußgängerzone herum – das sind etwa 48.660 Einwohner. „Ein Riesenpotential was hier schlummert. Vielleicht lassen Sie zukünftig mal das Auto stehen und fahren bequem mit dem Fahrrad in die Stadt zum Shoppen“, rät Daniel Euler, der Mobilitätsmanager der Stadt Bergisch Gladbach.
Im Idealfall hat die Kombination aus Fahrrad und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sogar einen zeitlichen Vorteil, da an sogenannten Umweltspuren Busse des Öffentlichen Nahverkehrs Vorrang haben und seltener im Stau stehen. Was besonders zu Pendlerzeiten, in denen die Straßen in Richtung Köln und Leverkusen eigentlich immer verstopft sind, ein immenser Vorteil sein kann.
Die Regeln für die Fußgängerzone im Überblick:
- Fahren und gehen Sie umsichtig und geben Sie aufeinander acht.
- Radfahrer müssen in der Fußgängerzone immer bremsbereit bleiben und einen Mindestabstand von einem Meter zu Fußgängern halten.
- Der Blindenleitweg muss unbedingt freigehalten werden.
- Die Hauptstraße ist zwischen dem Konrad-Adenauer-Platz und der Rhein-Berg-Galerie ist nur von 17 bis 11 Uhr für Fahrradfahrer freigegeben.
- Radfahrer, die sich nicht an das Durchfahrtsverbot halten, müssen mit einem Bußgeld ab 15 Euro aufwärts rechnen, wenn Sie von der Polizei angehalten werden. (Der ADFC gibt unter diesem Link eine aktuelle Auflistung des Bußgeldkatalogs für Fahrrradfahrer: https://www.adfc.de/bussgeldkatalog)
- Von der Stadtbücherei bis zum Konrad-Adenauer-Platz ist die Fußgängerzone rund um die Uhr für Fahrradfahrer geöffnet.
- Auch die Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße, der Seitenarm von der Gohrsmühle Richtung Löwen-Center und die Poststraße sind frei befahrbar.
- Beim Stadtfest gibt es nur eine bedingte Freigabe für die Poststraße, eine fliegende Beschilderung regelt dann den Verkehr. Das Gleiche gilt für den hinteren Teil der Fußgängerzone zwischen der Rhein-Berg-Galerie und dem Driescher Kreisel.
- Für den fließenden Verkehr in der Fußgängerzone ist die Polizei zuständig nicht das Ordnungsamt.
Die Busspur am Konrad-Adenauer-Platz für Fahrradfahrer freigegeben – es sei denn es findet eine Veranstaltung statt.
- Außer an Markttagen und Veranstaltungen ist der Konrad-Adenauer-Platz für den Fahrradverkehr freigegeben.
- Die Gasse am Alten Pastorat ist von der Freigabe ausgeschlossen.
- Alle Regeln gelten auch für Pedelecs. Schnelle E-Bikes mit Versicherungsschild dürfen nicht in der Fußgängerzone fahren.
Lastenräder mit drei Rädern gelten als Lieferverkehr und dürfen somit bis 11 Uhr in den Bereich zwischen der Rhein-Berg-Galerie und dem Konrad-Adenauer-Platz fahren.