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Corona-Notbremse: So wirkt sie sich auf städtische Einrichtungen und Angebote aus

Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises hat in seiner Allgemeinverfügung vom 16. April 2021 die Aufhebung der Lockerungen der Notbremse gemäß § 16 Abs. 2 CoronaSchVO geregelt. Die Regelungen greifen ab Montag, dem 19. April 2021 und gelten zunächst für eine Woche.

Damit müssen auch die - bisher in beschränktem Umfang und vorbehaltlich der Anmelde- und Testpflicht geöffneten – Einrichtungen der Stadt wieder für den Publikumsverkehr schließen.

Dazu zählen die Einrichtungen für Bildung und Kultur: Stadtbücherei, Kunstmuseum Villa Zanders, Bergisches Museum, Schulmuseum, Stadtarchiv und Volkshochschule.

Bei der Stadtbücherei bleibt das Serviceangebot „Wunschmedien to go“ bestehen. Interessierte Kundinnen und Kunden können Medien per Mail vorbestellen und vor Ort kontaktlos abholen; auch die kontaktlose Rückgabe von Medien ist möglich. Außerdem wird der Bring-Service "Bib & Bike" in Zusammenarbeit mit dem ADFC angeboten. Darüber hinaus stehen die Online-Angebote uneingeschränkt zur Verfügung z. B. E-Medien der Bergischen Onleihe, E-Learning, Filmfriend, Rosetta Stone, TigerBooks, Brockhaus-Online. Wer noch keinen Ausweis der Stadtbücherei besitzt, kann sich per E-Mail bequem von zu Hause aus registrieren lassen.

Weitere Informationen: www.bergischgladbach.de/buecherei.aspx

Das Kunstmuseum Villa Zanders und das Bergische Museum sind mit Online-Beiträgen im Internet weiterhin präsent.

Weitere Informationen: www.villa-zanders.de und www.bergisches-museum.de

Das Stadtarchiv kann für Anfragen telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Die Abholung von kopierten Archivalien oder Publikationen kann vereinbart werden.

Weitere Informationen: www.stadtarchiv-gl.de

Die Volkshochschule Bergisch Gladbach hat ohnehin ihr komplettes Frühjahrssemester auf Online-Angebote umgestellt, so dass sich durch die aktuelle Pandemielage hier nichts verändert. Der Lehrgang Fachoberschulreife kann weiterhin in Präsenz durchgeführt werden.

Weitere Informationen: www.vhs-gl.de

„Die Städtische Max-Bruch-Musikschule verhält sich wie die allgemeinbildenden Schulen und bietet Online-Unterricht an. Die Lehrkräfte setzen sich jeweils mit ihren Schülern in Verbindung.

Weitere Informationen: www.musikschule-gl.de

Der Vereinssport in städtischen Hallen bleibt weiterhin untersagt, für den Freizeitsport unter freiem Himmel trifft die „Notbremse“ eine gesonderte Regelung insoweit, als dass Kindergruppen nur noch bis zu einer Zahl von 10 plus zwei Übungsleitern zulässig sind.

Bei den Dienststellen der Stadtverwaltung ändern sich die Servicezeiten und die Zugangsbeschränkungen zu den Dienstgebäuden durch die aktuelle Lage nicht.

Für den Besuch beim Bürgerbüro Bergisch Gladbach ist eine Anmeldung erforderlich. Dies ist über die Tel. Nr. 02202 142322 oder über das Online-Portal unter www.bergischgladbach.de/buergerbuero.aspx möglich. Die Samstagsöffnung und der Dienst in den Stadtteilbüros Bensberg und Refrath entfällt zur Zeit.

Bei standesamtlichen Trauungen ist die Zahl der Anwesenden neben dem Standesbeamten/der Standesbeamtin auf das Brautpaar und ggf. einen Übersetzer/eine Übersetzerin beschränkt (Stand ab 26.04.2021). Ausnahmen gelten für im Haushalt lebende, leibliche Kinder mindestens eines Partners und einen Fotografen/eine Fotografin. Die Zahl von vier Anwesenden über Brautpaar und Standesbeamten hinaus darf nicht überschritten werden.

Bis zum 24.04.2021 gilt noch die Höchstzahl an Traugästen von vier plus Brautpaar. Sobald Lockerungen möglich sind, wird dies hier bekanntgegeben.

Die übrigen Dienststellen sind telefonisch und per Post oder E-Mail erreichbar; ggf. können auch individuell Termine vereinbart werden.

Bezüglich des Schulunterrichts hat die Allgemeinverfügung des Kreises klare Regelungen bezüglich Weiterführung des Distanzunterrichts sowie Sicherstellung von Notbetreuung und Ausnahmen für Präsenzveranstaltungen getroffen. Diese werden von den Schulträgern Stadt Bergisch Gladbach und Berufsschulverband entsprechend umgesetzt, soweit sie in deren Verantwortungsbereich liegen.