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Verwaltung stellt Schritte zur Aufstellung des Integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans vor – Konzept soll Mitte 2019 beschlossen werden – Bürgerschaft ist eingeladen, sich zu beteiligen

Die Stadt Bergisch Gladbach ist gesetzlich aufgefordert zum Thema Schule und Jugendhilfe sogenannte Entwicklungspläne aufzustellen. Dieser Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplan (ISEP) soll auf dem Bergisch Gladbacher Stadtgebiet vor allem für den Grundschulbereich bzw. die Primarstufe aufgestellt werden. Ziel ist, bis zum Sommer 2019 eine Vorlage zu erstellen, über die der Stadtrat dann beraten und beschließen kann.

Im Ausschuss für Bildung, Kultur, Schule und Sport am Dienstag, den 25. September 2018, sowie im Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, den 26. September 2018, liegt den Ausschussmitgliedern eine Vorlage zur Aufstellung des ISEP vor.

Der ISEP für die Jahre 2019 bis 2025 soll an Hand von verschiedenen Bevölkerungsprognosen aufzeigen, wie viele Schul- und Betreuungsplätze in Bergisch Gladbach an den einzelnen Schulen voraussichtlich benötigt werden. Dieser Bedarf soll mit dem Bestand an Schulen/Schulplätzen und den OGS-Plätzen abgeglichen werden und ggf. aufzeigen, wie der Bedarf gedeckt werden kann.

Diese umfassenden Arbeiten sind aufgrund der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Offenen Ganztag an den Grundschulen notwendig, bereitet aber auch schon die mögliche Umsetzung der Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz vor.
Die Verwaltung hat für die Wahrnehmung dieser umfangreichen Aufgabe ein Projektteam gebildet. Im Projektteam sind die Fachbereiche 4 (Bildung, Kultur, Schule und Sport), 5 (Jugend und Soziales) und 8 (Immobilienbetrieb) vertreten.

Dem ISEP soll die nachstehende skizzierte Struktur zu Grunde liegen.

· Bedarf an Schul – und OGS-Plätzen (Was brauchen wir?)
o Einwohnerdaten als Basis für Bedarf (Gesamtstadt, Bezirke und Stadtteile)
o Bevölkerungsprognose
o Informationen zur Bauplanung zur Qualifizierung der Prognosen (FNP,
Bauerwartung, Generationswechsel)

· Bestandsanalyse (Was haben wir?)
o Basis: Schulbesichtigungen, Stammdatenblätter mit Planunterlagen
o Beurteilung der Gebäudesubstanz
o Aktuelle Anzahl der Schulplätze und der Plätze im Außerunterrichtlichen Angebot

· Fachliche Standards (Welche Qualität wollen wir?)
o Inklusion – Klassenstärke, Differenzierungsmöglichkeiten
o Welche Räume werden für den Unterricht und außerunterrichtlichen Angebote
gebraucht?
o Welche Räume sollen/können gemeinsam genutzt werden?
o Art des Mittagessens (z.B. frische Küche / Catering) – Standard oder
je nach Träger?

· Ausbaukonzept (Was wollen/müssen wir umsetzen?)
o Auf der Basis des mit dem Rat festgelegten Bedarfs und der vereinbarten
Standards sollen unterschiedliche Szenarien entwickelt werden.
o Kosten des Ausbaus sollen (beispielhaft) dargestellt werden
o Prioritäten sollen gesetzt werden
o Fortführung der jährlichen integrierten Planung (mit Ist-Zahlen des Schuljahres und
Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr) als Steuerungskontrolle

Um die dargelegten Fragen zu diskutieren und zu beantworten sollen drei Dialogforen stattfinden, zu denen Experten und Vertreterinnen und Vertreter des Rates eingeladen werden. Die Themen werden sein: Bedarf/ Bestand, fachliche Standards sowie Ausbauszenarien. Neben den politischen Akteuren werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, der freien Träger der Jugendhilfe und der Eltern zu den Dialogforen eingeladen.
Die Ergebnisse der Foren fließen in den Entwicklungsplan ein, so dass sukzessive der Gesamtplan entsteht. Die drei Termine sind für November 2018 sowie Januar und März 2019 angedacht.

Über den Schulentwicklungsplan:
Schulentwicklungsplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe nach § 80 Schulgesetz NRW, mit der der Schulträger verpflichtet wird, ein gleichmäßiges und alle Schulformen und –arten umfassendes Bildungsangebot vorzuhalten. Die Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander abzustimmen.
Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt dabei gemäß § 80 Abs. 5 das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen sowie die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands.

Auch das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) fixiert im § 80 die Planungsverantwortung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen den Bestand an Einrichtungen und Diensten feststellen, den Bedarf an Angeboten und Einrichtungen ermitteln und zur Befriedigung des Bedarfes die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und in ausreichendem Maß planen. In § 81 SGB VIII wird den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, auferlegt. Der Gesetzgeber nennt hier u.a. ausdrücklich Schulen und Stellen der Schulverwaltung.

Im Jahr 2013 wurde durch den Rat der Schulentwicklungsplan Primarstufe bis zum Schuljahr 2016/2017 verabschiedet. Bereits im Jahr 2016 musste der Plan aufgrund der sich erhöhenden Schülerzahlen geändert werden und wurde mit Beschluss des ABKSS bis zum Jahr 2021 fortgeschrieben. Da bereits im Laufe des Jahres 2018 stark veränderte Zahlen zu verzeichnen sind und die OGS-Bedarfe eingeplant werden, ist die aktuelle Planung einer neuen ISEP notwendig.