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Landschaftsverband Rheinland ändert Fördersystem für Kinder mit Behinderung - Eltern müssen ab August erstmals KiTa-Beiträge zahlen

Die Entscheidung des Landschaftsverband Rheinland (LVR), das Fördersystem für Kinder mit Behinderung in den integrativen Kindertagesstätten zu ändern, hat konkret Auswirkung auf ungefähr 70 Familien in Bergisch Gladbach. Denn ab dem 01.08.2014 entfällt die bisherige (freiwillige) Übernahme der KiTa-Beiträge durch den LVR.

Bei einem Pressegespräch am Freitag (06.06.2014) informierten Kämmerer Jürgen Mumdey und der zuständige Abteilungsleiter Johannes Zenz über die Gründe sowie die Folgen der Änderung.

„Der LVR möchte, dass künftig jedes Kind mit Behinderung jede KiTa besuchen kann", erläutert der Abteilungsleiter der Kinder- und Familienförderung, Johannes Zenz. So solle mehr Teilhabe und eine wohnortnahe Förderung ermöglicht werden. Der LVR wird dafür künftig pro Jahr eine Kindpauschale in Höhe von 5.000 Euro für die Kindertagesstätte pro Kind mit Behinderung bereitstellen. In einer offiziellen Mitteilung des Landschaftsverbandes heißt es: "Die Finanzierungskomponenten der derzeitigen LVR-Förderung (Gruppenpauschale, Leitungsfreistellung für kleinere KiTas, Einzelintegration und Elternbeiträge) werden zur Finanzierung der Kindpauschale umgewidmet und entfallen somit ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 in ihrer ursprünglichen Form."

„Die Folge für die Stadt Bergisch Gladbach und die betroffenen Familien ist", so Stadtkämmerer Jürgen Mumdey, „dass die Eltern ihre Beiträge an uns zahlen müssen". Dies war seit vielen Jahren nicht der Fall, da der Landschaftsverband die Beitragszahlung an die Kommunen übernommen hat. „Unser Problem ist", so ergänzt Johannes Zenz, „dass viele Familien von behinderten Kindern die Höhe der Beiträge in der Regel nicht kennen. Denn wir haben zwar das Elterneinkommen abgefragt, die Abrechnung erfolgte aber mit dem LVR. Die Eltern erhielten einen Bescheid aus dem hervorging, dass sie nichts zahlen mussten."

„Wir möchten die Eltern aber nicht ganz im Regen stehen lassen", ergänzt Mumdey. Daher soll dem Rat der Stadt Bergisch Gladbach eine Änderung der Elternbeitrags-Satzung vorgeschlagen werden, damit die finanziellen Mehraufwendungen der Eltern, im Umfange der steuerlich anerkannten außergewöhnlichen Belastungen bzw. des entsprechenden Pauschalbetrages vom Einkommen abgezogen werden können.

Von Seiten des LVR wird erläutert, dass mit dem künftigen Förderverfahren Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen, die insbesondere die pädagogische Bildungsarbeit stärken. Das neue Förderverfahren hat zudem Auswirkungen auf die therapeutische Versorgung in den Einrichtungen und auf die Übernahme von Verpflegungs- und Fahrtkosten (soweit das bisher noch erfolgte).

(10. Juni 2014)