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Sondersitzung des Rates führt zur Festlegung von gefördertem Wohnungsbau bei neuen Bebauungsplänen – Handlungskonzept Wohnen wurde nicht beschlossen

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In der Sondersitzung des Rates führt zur Festlegung von gefördertem Wohnungsbau bei neuen Bebauungsplänen – Handlungskonzept Wohnen wurde nicht beschlossen

In der Sonderratssitzung am Dienstag, den 17. Januar 2023, wurde mehrheitlich ein neuer Baulandbeschluss gefasst. Dieser sieht vor eine verpflichtende Quote von 30 Prozent geförderten Wohnungsbau bei Wohnprojekten seitens der Verwaltung von Investoren, im Rahmen von künftigen Bebauungsplänen mit Wohnnutzungen, einzufordern.


Hintergrund ist der erhebliche Mangel insbesondere an öffentlich gefördertem – preisgünstigem - Wohnraum, dessen Schaffung durch geeignete Vorgaben stärker vorangebracht werden soll. Derzeit wird ein Realisierungsbedarf von rund 800 geförderten Wohnungen bis zum Jahr 2035 ermittelt. Andernfalls wird der Anteil an geförderten Wohnungen im Stadtgebiet nahezu halbiert und die auf eine geförderte Wohnung angewiesenen Personengruppen können noch schlechter mit Wohnraum versorgt werden mit entsprechenden sozialen Konsequenzen für die Betroffenen. Mit dem nun gefassten Beschluss hat die Verwaltung einen Handlungsauftrag 30 Prozent geförderten Wohnungsbau bei neuen Bebauungsplänen im Rahmen der Angemessenheit bei Investoren einzufordern, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.


Im nächsten Schritt gilt es den neu gefassten Baulandbeschluss zu operationalisieren. Hier sind zum Beispiel Regelungen für den Grundstückserwerb inklusive Preisbildung, Kriterien der Grundstücksvergabe (z.B. Konzeptvergabe), Prüfung der Angemessenheit, Sicherung der vereinbarten Leistungen, etc. zu erarbeiten. Dies umfasst auch ein Konzept, die Umsetzung einer Quote von preisgedämpftem Wohnraum zu entwickeln. Die Ergebnisse der Operationalisierung insbesondere die Themen Regelung für den Grundstückserwerb und Kriterien der Grundstücksvergabe werden in die politische Beratung eingebracht.


Der Beschlussvorschlag zum Handlungskonzept Wohnen erhielt keine Mehrheit. Es wurde die Anfrage gestellt, welche Auswirkungen es habe, dass die konzeptionelle Grundlage nicht beschlossen worden ist. Die Anfrage wird aktuell im zuständigen Fachbereich 6 bearbeitet.