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Laurentiusstraße als Fahrradstraße: Bürgerbeteiligung als nächster Schritt - Leitfaden für Ausbau von Fahrradstraßen

Die Vorbereitungen zum Umbau der Laurentiusstraße als Fahrradstraße gehen planmäßig weiter. Die Stadtverwaltung legt nun dem Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen (AMV) für dessen Sitzung am 31. Mai einen Beschlussvorschlag zur Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Diese soll noch vor den Sommerferien 2022 stattfinden.

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung soll offen gestaltet werden, so dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Bedenken zu unterschiedlichen Fragestellungen äußern können. Themenschwerpunkte wie z.B. Parkplätze, Radabstellanlagen, Verkehrsführung oder Verkehrssicherheit in der Laurentiusstraße sollen in Kleingruppen thematisiert werden. Die Moderation soll extern vergeben werden, um den Austausch und die Diskussionen neutral begleiten zu können.

Mit der Öffnung der Laurentiusstraße für den gegenläufigen Radverkehr wurde der erste Schritt in die beabsichtigte Richtung vollzogen; der hierzu angelegte Radschutzstreifen ist bereits mehrere Wochen alt und wird zunehmend von der radfahrenden Bevölkerung angenommen.

Weiterer Tagesordnungspunkt der Sitzung vom 31. Mai ist die Vorlage eines Leitfadens für Fahrradstraßen. Die Laurentiusstraße wird nach dem Willen der Stadtgestaltenden nicht die einzige Fahrradstraße in Bergisch Gladbach bleiben; insofern hat die Verwaltung im Vorfeld des Pilotprojektes Laurentiusstraße ein Konzept erarbeitet, wie künftig die Einheitlichkeit und Wiedererkennbarkeit der Fahrradstraßen im Stadtgebiet erreicht werden kann.

Der Bergisch Gladbacher Leitfaden basiert auf den Empfehlungen des Deutschen Institutes für Urbanistik, die in Zusammenarbeit mit der Universität Wuppertal im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums entwickelt wurden. Er ergänzt zum einen die geltenden Verkehrsregeln gemäß der Straßenverkehrsordnung, wie u.a. die vorrangige Nutzung durch den Radverkehr, das erlaubte Nebeneinanderfahren der Radfahrenden und die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden. Für die Zulassung des motorisierten Verkehrs werden in diesem Leitfaden Optionen aufgeführt wie z.B. Einbahnstraßenregelungen, die Freigabe nur für Anliegende oder eine Vorfahrtsberechtigung der Fahrradstraße, die in Betracht gezogen werden sollen.
Zum anderen werden Fahrgassenbreiten, Sicherheitstrennstreifen und Parkmanagement im Leitfaden definiert. Die auffällige rote Farbe auf der Fahrbahn soll übrigens nicht flächig auf die gesamte Länge aufgetragen werden: Einfahrt und Ausfahrt der Fahrradstraße, Randstreifen und Kreuzungsbereiche mit Vorfahrt sind auf diese Weise zu gestalten, um an den wesentlichen Stellen die Aufmerksamkeit des fließenden Verkehrs zu erhöhen.

Die Vorlage zum Leitfaden Fahrradstraße erhält der Ausschuss als Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Verwaltungsvorstand Ragnar Migenda ist zuversichtlich, dass mit der Einführung der ersten Fahrradstraße das Eis gebrochen werden kann: „Die Skepsis gegenüber den Neuerungen ist sicher nachvollziehbar, aber wenn erst einmal eine Fahrradstraße umgesetzt ist, bin ich mir sicher, dass man sehr schnell die Sicherheit und den Komfort beim Fahrradfahren zu schätzen weiß. Als lokale Maßnahme zum Klimaschutz und zum Verkehrsumbau sehe ich jedenfalls keine Alternative.“