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Stadtverwaltung legt Handlungskonzept Wohnen vor – Beschlussvorschlag zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hatte bereits im Zusammenhang mit dem neuen Flächennutzungsplan beschlossen, auch ein Handlungskonzept Wohnen für das Stadtgebiet zu erstellen.

Hintergrund ist der erhebliche Mangel insbesondere an öffentlich gefördertem – preisgünstigem - Wohnraum, dessen Schaffung durch geeignete Vorgaben stärker vorangebracht werden soll.

Beauftragt wurde ein Bonner Beratungsbüro mit einer Wohnraumanalyse und der Erstellung des Handlungskonzeptes, dessen Entwurf nun in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen, Demographie und Gleichstellung am 19. Mai der Politik zur Beratung vorliegt. Die Entscheidung obliegt dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am 8. Juni. Anschließen soll sich an die Beschlussfassung im politischen Raum auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der die Bürgerinnen und Bürger, Politik und Wohnungswirtschaft ihre Anregungen und Bedenken anbringen können.

Die Analyse des Wohnungsmarktes zeigt besorgniserregende Ergebnisse: Für bestimmte Bevölkerungsschichten, so etwa geringverdienende Alleinerziehende und Singles, gibt es so gut wie keine Angebote mehr auf dem Mietmarkt. Mietsteigerungen von knapp 15 Prozent und Preissteigerungen für Eigentumswohnungen von 42 Prozent im betrachteten Zeitraum von 2015 bis 2019 sprechen eine deutliche Sprache.

Für diese Bevölkerungsgruppen besteht also ein faktischer Wohnungsnotstand. Den sinkenden Zahlen der geförderten Wohnungen ist im Rahmen der städtischen Möglichkeiten entgegenzuwirken. Im Handlungskonzept Wohnen wurden entsprechend Ziele und Maßnahmen formuliert.

Die sozial gerechte Bodennutzung ist dabei kein Akt des guten Willens, sondern im Baugesetzbuch verankert: Die Bauleitplanung einer Kommune ist so auszurichten, dass eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleistet ist.

Einer der zentralen Punkte des Handlungskonzeptes sieht vor, dass im Rahmen eines jeden neuen Bebauungsplans mit Wohnnutzung die Quote von 30 % geförderten Wohnungsbaus zu erfüllen ist. Dies kann durch den Zwischenerwerb neu zu entwickelnder Baugebiete durch die Stadt oder durch Kooperationsvereinbarungen mit Bauträgern sichergestellt werden.

Verwaltungsvorstand Ragnar Migenda ist überzeugt, dass die Stadt mit dem Handlungskonzept Wohnen den richtigen Weg einschlägt: „Ein ‚Weiter so‘ funktioniert in unserer Stadt nicht mehr. Mit dem Handlungskonzept Wohnen nimmt die Kommune das Heft wieder in die Hand. Zwischenerwerb und Kooperationsmodell gewährleisten, dass trotz fehlender städtischer Grundstücke zum Wohnungsbau die gesteckten Ziele erreicht werden können. Das ist sozial gerecht und nachhaltig.“

Mit Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2022 ist vorgesehen, das Handlungskonzept mit den Anregungen der Öffentlichkeit erneut in die politische Beratung einzubringen und als städtebauliches Entwicklungskonzept dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Damit können die dort festgelegten wohnungspolitischen Ziele rechtssicher und verbindlich angewendet werden.