Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Sozialleistungen für Kriegsvertriebene aus der Ukraine ab Juni über Jobcenter oder Grundsicherung - Antragstellung erforderlich!

Der übergangsweise auch für Kriegsvertriebene aus der Ukraine geltende Bezug von Sozialleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz wird ab 1. Juni 2022 eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann die Regelsysteme nach den Sozialgesetzbüchern.

Für Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, geht es um einen Wechsel zum Jobcenter Rhein-Berg (Sozialgesetzbuch/SGB II), für ältere Menschen um einen Wechsel in den Leistungsbereich der Grundsicherung (SGB XII).

Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zum Stichtag 31. Mai 2022 im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind. Die Fiktionsbescheinigung erhalten solche Personen, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, für die aber noch keine abschließende Entscheidung erfolgt ist.

Wie stelle ich einen Antrag beim Jobcenter?

Bereits jetzt können online Anträge auf Leistungen nach SGB II gestellt werden: https://kontaktcenter.jobcenter-rhein-berg.de/kontaktcenter/ukraine Die Formulare sind in Landessprache verfügbar. Über den Browser können die o.g. Internet-Seiten in der folgenden Reihenfolge aufgerufen werden: www.jobcenter-rhein-berg.de ->Digitale Angebote ->Kontaktcenter ->Ukraine ->Anliegen auswählen.

Geflüchtete, die noch nicht im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind, werden zeitnah von der Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises aufgefordert, dort vorzusprechen. Bei diesem Termin wird das Jobcenter Rhein-Berg vor Ort sein und ihnen anbieten, den Antrag auf SGB II- Leistungen aufzunehmen.

Die angeschriebenen Personen werden gebeten, diesen Termin bei der Ausländerbehörde unbedingt wahrzunehmen! Falls einzelne Betroffene keinen Termin erhalten haben, können sie oder ihre Gastgeber sich direkt an die Ausländerbehörde wenden: auslaenderbehoerde@640de385149e4c06b4e4a6791b0ca3e6rbk-online.de

Wie stelle ich einen Antrag auf Grundsicherung?

Menschen über 65 Jahre, die aus der Ukraine geflüchtet sind, zählen ab dem 01.06.2022 zum leistungsberechtigten Personenkreis der Grundsicherung (SGB XII). Voraussetzung ist auch hier, dass sie zum Stichtag 31. Mai im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind. Der Antrag auf Grundsicherung kann aber auch schon gestellt werden, wenn Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis aktuell noch nicht vorliegen.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller über 65 Jahre hat die städtische Sozialverwaltung zwei Vormittage reserviert:

Dienstag, 17. Mai und Donnerstag, 19. Mai 2022,
jeweils in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr beim
Sozialamt, Eingang C (An der Gohrsmühle 18), Stadthaus, 51465 Bergisch Gladbach.