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Stadtverwaltung bringt weitere Option für neues Verwaltungsgebäude ein

Nach wie vor eine zentrale Aufgabe der Stadtverwaltung ist es, einen Ersatz für das abgängige Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz/An der Gohrsmühle und die angemieteten Räumlichkeiten an der Hauptstraße 192 zu realisieren. Mehrere grundlegende Voraussetzungen sollen in diesem Zusammenhang erfüllt werden: gute Arbeitsplatzqualität, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit, ökologische Nachhaltigkeit und zeitnahe Realisierbarkeit.

Bisher favorisierte Variante war – nach Aufgabe des Projekts Neubau auf dem „Kopfgrundstück“ des S-Bahnhofs - die Anmietung und Aufstockung des Standortes RheinBerg Passage. Der Stadtverwaltung ist nun kurzfristig eine neue Option bekannt geworden, die den beschriebenen Anforderungen nach erster Bewertung sehr gut entspricht und in der Anmietung eines sanierten Bestandsgebäudes bestünde. Es handelt sich um das bisherige Verwaltungsgebäude der AOK, Bensberger Straße 76. Die AOK hat das Gebäude veräußert und wird die Nutzung zum Jahresende 2023 beenden. Die Anmietung dieses Bestandsgebäudes hat den Vorteil, dass es sich um ein vergaberechtlich unproblematisches Verfahren handelt.

Weiterhin am Ball bleibt die Stadtverwaltung trotzdem beim Interessenbekundungsverfahren um die Nutzung der RheinBerg-Passage. Ein großes Hemmnis bremst bislang aber den Fortgang der Verhandlungen aus: Das im letzten Jahr eingeleitete Interessenbekundungsverfahren konnte bisher aufgrund eines bei der zuständigen Vergabekammer anhängigen Nachprüfungsverfahrens nicht zum Abschluss gebracht werden. Die Vergabekammer hat bereits mehrfach die Entscheidungsfrist verlängert, zuletzt bis zum 3. Juni 2022, aus Gründen interner Überlastung der Kammer.

Das Interessenbekundungsverfahren war gewählt worden, um das Risiko eines Verstoßes gegen geltendes Wettbewerbsrecht auszuschließen. Eine vergaberechtliche Ausnahme, bei der ein solches oder vergleichbares Verfahren nicht erforderlich wäre, besteht zwar dann, wenn es sich um den reinen Erwerb, die Miete oder die Pacht von vorhandenen Gebäuden handelt. Da im Falle der RheinBerg Passage aber umfangreiche Baumaßnahmen für die individuelle Anpassung an den städtischen Bedarf nötig würden, entschieden sich die städtischen Verantwortlichen für die vergaberechtlich sichere Seite. Das Verfahren wird unverändert fortgeführt; Zeitpunkt und Inhalt der Entscheidung der Vergabekammer sind allerdings derzeit nicht sicher zu prognostizieren.

Die bisherigen Gespräche mit dem neuen Eigentümer des AOK-Gebäudes lassen auf der anderen Seite erwarten, dass eine Anmietung für die Stadtverwaltung im Vergleich zu den bisher erwogenen Varianten sowohl wirtschaftlicher als auch schneller umsetzbar wäre. Hinzu kommt – da ein Bestandsgebäude weitergenutzt und auf aktuellen energetischen Stand gebracht werden soll – dass eine erheblich bessere Co2-Bilanz im Vergleich zu einem Neubau erreicht würde. Der Standort ist sehr gut geeignet, als erster städtischer Verwaltungsstandort durchgehend neue digitalbasierte Arbeitsformen zu realisieren.

Bürgermeister Frank Stein: „Das Bessere ist der Feind des Guten. Deshalb ist es unabdingbar, dass wir neue Optionen, die sich kurzfristig ergeben, nicht ignorieren, sondern ernsthaft prüfen. Dies ist hier der Fall, und ich bin zuversichtlich, zu guten Ergebnissen kommen zu können.“

Die Einzelheiten dieser neuen Option werden im anstehenden Sitzungsturnus des Rates - aus Rechtsgründen in den jeweiligen nichtöffentlichen Sitzungsteilen - der zuständigen Gremien vorgetragen und beraten werden. Soweit rechtlich möglich, wird die Verwaltung über Verlauf und Ergebnisse informieren.