Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Hundebestandsaufnahme in Bergisch Gladbach: Ab Ende März wird gezählt

Hundebestandsaufnahme in Bergisch Gladbach: Ab Ende März wird gezähltBild vergrößern

Jeder weiß es, aber nicht jeder hält sich daran: Wer einen Hund hält, muss diesen bei der Stadt anmelden und dafür Hundesteuer bezahlen. Um die ordnungsgemäße Anmeldung der Hunde im Stadtgebiet zu überprüfen, führt die städtische Steuerverwaltung ab Ende März bis Mitte Juni 2022 eine flächendeckende Bestandsaufnahme durch.

Sie bedient sich dazu eines privaten Dienstleisters, der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren, die umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich mitbringt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mit der Hundebestandsaufnahme beauftragten Unternehmens sind mit einem von der Stadt Bergisch Gladbach ausgestellten Ausweis ausgestattet, den sie sichtbar an ihrer Kleidung zeigen. Sie suchen systematisch alle Haushalte in Bergisch Gladbach auf und führen die Befragung an der Wohnungs- oder Haustür durch, die Teilnahme ist freiwillig. Wird niemand angetroffen, wird ein Informationsblatt hinterlegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreten nicht den Wohnbereich. Selbstverständlich sind sie auch nicht inkassoberechtigt, nehmen also keinerlei (Steuer-) Zahlungen oder Bußgelder entgegen.

Bußgelder können fällig werden, wenn Hundehalter „erwischt“ werden, die ihre Tiere nicht angemeldet haben. In jedem Falle kommt es zu einer Veranlagung der Hundesteuer, auch rückwirkend für vergangene Jahre. Nicht nur für diesem Fall, sondern generell ist es sinnvoll, den Beginn der Hundehaltung durch geeignete Belege glaubhaft machen zu können.

Die Hundesteuer ist übrigens durchaus bezahlbar: Für einen Hund im Haushalt beträgt die Steuer 100, ab zwei Hunden je 114 und ab drei Hunden je 128 Euro im Jahr. Nur bei sog. gefährlichen Hunden wird es teuer. Hier schlägt das erste Tier mit 672 Euro jährlich zu Buche, ab dem zweiten jeweils mit 840 Euro.

Hundehalterinnen und Hundehalter in Bergisch Gladbach können ihre Tiere jeder Zeit ganz unkompliziert online anmelden unter www.bergisch gladbach.de/hundesteuer. Dort sind auch weitere Informationen rund um das Thema Hundesteuer zu finden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Hundebestandsaufnahme, Hundehaltung und Hundesteuer:

Warum muss eine solche Bestandsaufnahme durchgeführt werden?

Die Hundebestandsaufnahme muss und soll in erster Linie der Steuergerechtigkeit dienen - im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die ihre vierbeinigen Familienmitglieder korrekt angemeldet haben.

Wie kann ich feststellen, dass die Personen an meiner Wohnungstür berechtigt sind, die Hundebestandsaufnahme durchzuführen?

Die Mitarbeitenden der Fa. Springer Kommunale Dienste GmbH führen einen durch die Stadt Bergisch Gladbach ausgestellten, unterschriebenen und mit Dienstsiegel versehenen Ausweis mit sich. Sie zeigen diesen auch vor bzw. tragen ihn sichtbar an ihrer Kleidung. Sie sind nicht berechtigt, die Wohnung zu betreten oder Geld zu kassieren. Wenn Ihnen gegenüber solche Forderungen geäußert werden oder jemand Ihre Wohnung betreten möchte, können Sie von einem Betrugs- oder Diebstahlsversuch ausgehen. Melden Sie sich dann bitte bei der örtlichen Polizeidienststelle.

Warum muss ich überhaupt Hundesteuer zahlen?

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die bei nahezu allen Kommunen in Deutschland dazu dienen soll, den Bestand von Hunden zu kontrollieren und zu begrenzen. Gerade im städtischen Umfeld kann das Halten von Hunden in unbegrenzter Zahl zu Problemen führen, wenn eine artgerechte Haltung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Insofern verfolgt die Hundesteuer einen ordnungspolitischen Zweck.

Warum wird die Hundesteuer nicht dazu genutzt, z.B. die Straßen von Hundekot zu reinigen?

Die Hundesteuer ist ihrem Wesen nach nicht zweckgebunden, sondern dient der allgemeinen Finanzierung der kommunalen Aufgaben. Die Erfassung möglichst aller Hundesteuerpflichtigen ist also ein Gebot der Steuergerechtigkeit. Die Pflicht zur Entfernung von Hundekot durch die Hundehalter selbst ist in Bergisch Gladbach durch die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geregelt, die Verunreinigung von Verkehrsflächen und Anlagen grundsätzlich untersagt.

Warum gibt es in Bergisch Gladbach keine Hundekotbeutelspender in öffentlichen Anlagen?

Diese Frage wurde bereits mehrfach öffentlich diskutiert, auch im politischen Raum. Versuchsprojekte in dieser Hinsicht gab es in früheren Jahren, mit dem Ergebnis, dass die Beutel immer sehr schnell aus den Spendern verschwanden und entweder zweckentfremdet wurden oder als Unrat in den angrenzenden Gebüschen zu bestaunen waren. Auch wurden die gefüllten Tüten gern am Ort des Geschehens in den Grünanlagen zurückgelassen. Die aufgestellten Spenderboxen wurden ebenso häufig beschädigt und unbrauchbar gemacht, so dass die Ordnungsbehörde von der Bereitstellung dieser Serviceleistung nach kurzer Zeit wieder abgesehen hat. Es wird dringend empfohlen, stattdessen als Hundebesitzer selbst Tüten mitzuführen und das „Geschäft“ in den nächsten öffentlichen Mülleimer oder in die Hausmülltonne zu entsorgen.