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Stadtverwaltung führt Zugangsbeschränkung für Bürgerinnen und Bürger ein – 3G-Regel für Besuche der Verwaltungsgebäude und Rathäuser

Die Stadt Bergisch Gladbach informiert, dass ab Montag, den 6. Dezember 2021, eine Zugangsbeschränkung für die Besucherinnen und Besucher gilt. Das hat der für die Corona-Pandemie zuständige Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) beschlossen. Das bedeutet, dass der Zutritt in beide Rathäuser sowie die verschiedenen Verwaltungsstandort nur für Personen möglich ist, die nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder an einer offiziellen Stelle negativ auf das Corona-Virus getestet sind.

Diese Maßnahme basiert auf dem Hausrecht, das die Stadtverwaltung zum Schutz der Mitarbeitenden ausüben kann. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gibt eine Anpassung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben vor und bietet Behörden die Möglichkeit, auch weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen. Auch zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie der Kolleginnen und Kollegen.

Für Getestete gilt, dass zwischen der Durchführung des Tests und dem Besuch der Stadtverwaltung höchstens 24 Stunden liegen dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Sie brauchen lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Darüber hinaus gilt in allen geschlossenen Räumen der Stadtverwaltung eine Maskenpflicht. Es müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken, getragen werden. Ungeimpfte Personen sollten zu ihrem eigenen Schutz eine FFP2-Maske bevorzugen.

Personen mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Erkältungssymptomen oder Geschmacksverlust erhalten keinen Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung.

Die Maßnahmen sind erforderlich und geeignet, um weitere Ansteckungen im Rahmen der Corona-Pandemie zu vermeiden. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese Einschränkungen.

Wer Fragen zu den neuen Regelungen hat, kann sich an die Telefonzentrale unter 02202 - 140 wenden.