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Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bergisch Gladbach - Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 10. Dezember

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bergisch Gladbach - Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 10. DezemberBild vergrößernMarlies Thieser (M.) und Nina Wurth von der städtischen Umweltabteilung erläutern gemeinsam mit Stadtbaurat Harald Flügge den aktualisierten Lärmaktionsplan

Wie in vielen anderen deutschen Großstädten sind auch die an Bergisch Gladbachs Hauptverkehrsstraßen wohnenden Menschen - zum Teil stark - von Straßenverkehrslärm betroffen.

Zur Eindämmung dieser Belastungen verpflichtet die Europäische Union die Kommunen, auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmminderungsplanung zu betreiben und Lärmaktionspläne aufzustellen. Dieser Pflicht ist Bergisch Gladbach mit ihrem Lärmaktionsplan im Jahr 2015 nachgekommen.

Derzeit schreibt die Stadt Bergisch Gladbach den bestehenden Lärmaktionsplan fort. Der Entwurf der Fortschreibung liegt in der Zeit vom 08.11. bis zum 10.12.2021 öffentlich aus. Dies geschieht in erster Linie auf elektronischem Weg. Interessierte und Betroffene haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, auf der städtischen Internetseite www.bergischgladbach.de/öffentlichkeitsbeteiligung-lärmaktionsplan den Bericht zum Lärmaktionsplan sowie die dazugehörenden Karten einzusehen. Zusätzlich wird den Bürgerinnen und Bürgern eine persönliche Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache unter Einhaltung der geltenden Corona-Regeln angeboten.

Die eingehenden Kommentare, Hinweise und Anregungen der Beteiligten werden danach in die weiteren Betrachtungen einfließen und auf dem Wege der Abwägung im Lärmaktionsplan Berücksichtigung finden.

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan ist ein mehrstufiges und fachübergreifendes Planungsinstrument mit dem Zweck, die Belastung durch Umgebungslärm zu bekämpfen. Auf der Grundlage der Ermittlung der Lärmsituation für Verkehr und Industrieanlagen, der sogenannten Strategischen Lärmkartierung, wird der Lärmaktionsplan erarbeitet. Sein Ziel ist es, hohe Lärmbelastungen mittel- bis langfristig zu vermindern und neue Belästigungen sowie deren schädliche Auswirkungen für die betroffene Bevölkerung und bestimmte sensible Nutzungen zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen.

Wer darf im Beteiligungsverfahren mitmachen?

An vorderster Stelle sollen mit dem Beteiligungsverfahren die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner einer durch Straßenverkehrslärm hoch belasteten Straße zur Teilnahme ermutigt werden. Natürlich sind alle übrigen Interessierten ebenfalls herzlich zur Mitwirkung eingeladen.

Was ist Umgebungslärm?

Unter „Umgebungslärm“ im Sinne der EU-Richtlinie versteht man belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dieser Lärm geht vom Straßenverkehr, von Eisenbahnen und Flugzeugen sowie von Industriegeländen aus. Nicht zum Umgebungslärm zählen der sog. Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln sowie der Lärm auf Militärgeländen.

Kommentare, Hinweise und Anregungen . . .

. . . zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans können
• auf der städtischen Internetseite www.bergischgladbach.de/öffentlichkeitsbeteiligung-lärmaktionsplan
• schriftlich an die Stadt Bergisch Gladbach - Der Bürgermeister, Fachbereich 7-36 – Immissionsschutz, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach,
• per E-Mail an lap@29aa2c5a54bb4e15b9aaba98b2bf74fbstadt-gl.de oder
• per Niederschrift persönlich nach voriger Terminvereinbarung oder telefonisch unter 02202/14-1241

abgeben werden.